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Zwischenzeugnis vor Mutterschutz/Elternzeit bei Umzug

Thema: Zwischenzeugnis vor Mutterschutz/Elternzeit bei Umzug

Hallo ihr Lieben, ich gehe demnächst in Mutterschutz und anschließend Elternzeit. Momentan ist meine Arbeitsstelle in München. Ich werde aber aufgrund der Schwangerschaft zu Beginn der Mutterschutzfrist nach Stuttgart (Heimat) ziehen. Ich habe meinem Arbeitgeber in München mitgeteilt, dass ich nach der Elternzeit dann auch nicht mehr in München weiterarbeiten werde, sondern mir in Stuttgart eine Stelle suchen werde. Wie kann jetzt die Schlussformel im Zwischenzeugnis formuliert werden? Normalerweise würde es so heißen: "Frau ..... erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch aufgrund des bevorstehenden Mutterschutzes und der anschließend geplanten Elternzeit. Wir danken für die bisherigen Leistungen und freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit nach Abschluss der Elternzeit." Aber ich kann ja jetzt dieses "wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit nach Abschluss der Elternzeit" nicht stehen lassen??!! Vielen Dank farfalla0703

von farfalla0703 am 08.09.2015, 15:35



Antwort auf Beitrag von farfalla0703

Warum soll der Satz denn da stehen? Wechselst du dann innerhalb des Unternehmens oder musst du kündigen?

von kanja am 08.09.2015, 16:40



Antwort auf Beitrag von farfalla0703

Ich denke mal, in ein ZWISCHENzeugnis gehört der Satz. Willst du ein Abschlusszeugnis, musst du kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen. Bewerben kann man sich aber auch aus ungekündigter Stellung mit dem Zwischenzeugnis. Trini

von Trini am 08.09.2015, 18:28



Antwort auf Beitrag von farfalla0703

Vielen Dank für eure Antworten. Ja es ist ja so, dass ich danach dann in Stuttgart arbeiten werde u. überhaupt nicht mehr in das Unternehmen in München zurückkehre. Und da ich das jetzt schon weiß, ist der Satz "wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit nach Abschluss der Elternzeit" halt irgendwie sinnlos. Aber ich werde ja erst nach meiner Elternzeit (in ca. 3 Jahren) einen Aufhebungsvertrag machen u. somit lass ich den Satz viell. doch einfach drin, weil man das halt so sagt im Zwischenzeugnis , sofern mein Chef einverstanden ist..... Viele Grüße farfalla0703

von farfalla0703 am 09.09.2015, 09:30



Antwort auf Beitrag von farfalla0703

Ich weiß jetzt auswändig nicht, was in meinem Zwischenzeugnis stand, aber ich hatte mir vor Antritt der Elternzeit ebenfalls eins geben lassen, weil ich wusste, dass mein damaliger Chef zwischenzeitlich in Rente gehen und die Abteilung umstrukturiert werden würde. Da stand sinngemäß, dass ich mir wegen Eintritt in die Elternzeit ein Zwischenzeugnis habe ausstellen lassen, sonst nichts.

von kanja am 09.09.2015, 10:09



Antwort auf Beitrag von farfalla0703

Ist bei einem zwischenZeugnis normal und ändert an der Aussage des Zeugnisses nichts. Wenn du gekündigt hast solltest du schauen dass du ein DienstZeugnis bekommst. Meist ist das in Fällen wie bei dir der gleiche Text nur mit anderer Überschrift und anderem Schlußsatz Jeckyll

Mitglied inaktiv - 09.09.2015, 18:28