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off-topic, Beamte/NRW, verspätete Bezüge?

Thema: off-topic, Beamte/NRW, verspätete Bezüge?

Hallo ihr Lieben, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich warte gerade ziemlich verzweifelt auf meine Monatsbezüge. Sonst kamen sie IMMER zwischen dem 25 und 27., ganz selten am 28, aber nur wenn der Monat 31 Tage hatte und ein wochenende ungünstig lag. Aber diesmal ist BIS JETZT noch nix eingegangen - und ich hab all meine Zahlungsverpflichtungen (Kredite, Versicherungen etc. auf den 29./30. getaktet. Jetzt hab ich Bammel, daß da vielleicht was schiefgegangen ist. wie sieht es diesen Monat bei euch aus?

Mitglied inaktiv - 29.06.2005, 09:02



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Hi! Ich habe sie auch noch nicht, ist bei mir aber normal - sie kommen bei unserem Dienstherrn (Bürgermeister)immer erst am Monatsletzten. Aber Du schreibst, Du läßt die Kredite usw. am 29. abbuchen und brauchst dafür das Geld. Aber die WERTSTELLUNG des Gehaltseinganges ist doch erst am kommenden Monatsersten...also hast Du so oder so Zinsen für die vorzeitige Inanspruchnahme des Geldes zu zahlen! So ist zumindest mein Kenntnisstand, oder hat sich das geändert?! Kleiner Tipp: bei künftigen Verbindlichkeiten, Versicherungen etc. immer darum bitten, die Raten am 3./4. eines Monats abbuchen zu lassen - so läuft es bei mir und klappt immer! LG Murmeline

Mitglied inaktiv - 29.06.2005, 15:03



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Hallo Murmeline, hm, also von einem Unterschied zwischen Geldeingang und Wertstellung hab ich noch nie was gehört... ich dachte immer, Geld ist auf dem Konto entweder drauf oder nicht drauf? Kannst du mir den Unterschied erklären? Naja und was den Dispo angeht- den habe ich extra auf nur ein Monatsgehalt legen lassen, weil mein Mann doch so schlecht mit Geld umgehen kann und wir sonst zu viele Zinsen zahlen müßten, aber den Diso, DEN wir haben, habe ich am Monatsende meist ausgeschöpft. D.H. durch das Gehalt kommt mein Konto immer nur kurzfristig wieder ins Plus.

Mitglied inaktiv - 30.06.2005, 12:33



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"Wertstellung bezeichnet im Bankenwesen die Festsetzung des Datums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam wird. Die Zinsberechnung erfolgt auf Grundlage der Wertstellung auf dem betreffenden Konto. Bei unterschiedlichen Wertstellungterminen einer Überweisung zwischen zwei Konten derselben Bank ergeben sich somit Zinsvorteile für die ausführende Bank, da für den Zeitraum zwischen den Wertstellungen für den überwiesenen Betrag weder auf dem Ausgangs- noch auf dem Zielkonto Zinsen berechnet werden. Bei Bareinzahlungen muss laut BGB die Wertstellung am selben Tag erfolgen. Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Wertstellung" Schau einfach mal auf Deinem Kontoauszug nach! Bei mir steht beim Gehalt immer, dass die Wertstellung erst am 01. ist (ich bin bei der Volksbank). Hebe ich es vorher ab, nehme ich es quasi vorzeitig (und kostenpflichtig) in Anspruch. Sorry, dass ich es nicht besser erklären kann - ein "Banker" kann es Dir sicher verständlicher erläutern! LG Murmeline

Mitglied inaktiv - 30.06.2005, 15:42



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Hallo, da bestätigt sich doch wieder mal meine Meinung, daß Geisteswissenschaftler nicht mit Geld umgehen können :))) Hast du dir mal überlegt ein kleines Darlehen aufzunehmen, um den Dispo zu tilgen und dann zu kündigen? Die Zinsen für ein normales Darlehen sind auf jeden Fall günstiger als die für den Dispo. Und das mit der Wertstellung ist meiner Meinung nach ein besonders gemeiner Trick der Banken um Zinsen zu kassieren, weil Sie wissen, daß sich die meisten damit nicht auskennen. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 09:59



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Hallo Andrea, danke für den Tip mit dem Darlehen- klar haben wir uns das schon überlegt- uns dann aber dagegen entschieden, weil ich ja erstens immer hoffe, den Dispo binnen der nächsten paar Monate zurückzuführen und dann NIIIIIIIIIE wieder anzugreifen *g* - und zweitens, naja, zahl ich ja schon die gescheiterte Existenzgründung meines Mannes über einen Kredit ab- und ich möchte nicht noch einen in der Schufa stehen haben... Kleinkredite bei verschiedenen Banken sehen einfach doof aus... Ich zahl sozusagen die höheren Zinsen für das "übersichtilichere Gefühl" dabei.

Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 09:07



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Hi Marit! Ich hab gerade geguckt, bei mir (Land NRW)ist auch noch nichts da. Hab mein Konto aber nur um 100 Euro überzogen und einen Dispo in fünfstelliger Höhe. Gruß, Sabri

Mitglied inaktiv - 29.06.2005, 16:06



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...einen Dispo in Höhe von 3 Nettomonatsgehältern kann man im Beamtenverhältnis auf jeden Fall bekommen! @Marit: falls Du noch keinen hast, einfach beantragen! Alles Liebe, Murmeline

Mitglied inaktiv - 29.06.2005, 16:28