Baby und Job

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@fiametta

Thema: @fiametta

hallo, ich habe keine lücken, keine elternzeiten, weil ich ja beide kinder im studium bekommen habe und seit vier wochen mein diplom habe. praktika und jobs sind sogar fast lückelos als studienbegleitende tätigkeiten trotz kind (er). ich muß ehrlich sagen, dass ich im bewerbungsschreiben gar nichts zu den kindern schreiben möchte, das klingt mir zu sehr nach rechtfertigung. und die altersangabe muß ich auf jeden fall weglassen, denn mein jüngster ist dann gerade mal 5 monate! ich wäre froh, wenn ich es zum gespräch schaffe, denn da kann ich es erklären. und was die betreeunga ngeht, ist das so, dass mein mann sein referendariat macht und (fast) immer einspringen kann, wenn es nötig wäre. ich habe eher probleme mit den formalen sachen: sollen praktika und studienbegleitende tätigkeiten getrennt aufgeführt werden? und sollte unter jeder tätigkeit kurz stehen, was ich da gemacht habe (kundenbetreeung, etc)? habe ich jetzt weggelassen, ist aber aus allen zeugnissen ersichtlich. danke für dien tips! lg mogli

Mitglied inaktiv - 02.08.2004, 16:02



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, Praktika etc. kannst Du unter genauer Angabe von Monat und Jahr (also z.B. 05/2002 - 01/2003) unter den Punkt "Praktische Tätigkeiten und Erfahrungen" (auch andere Bezeichnungen sind möglich, sollten nur etwa dasselbe aussagen) bringen. Dabei ist die Nennung des AGs, dessen Standort und eine Listung der genauen Tätigkeiten dort notwendig. Am besten machst Du vorher eine Art Brainstorming und zählst wirklich jede Kleinigkeit auf, zumal eine Bezeichnung nicht immer denselben Inhalt meint. Der Punkt ist halt, daß die Personaler meistens folgendermaßen die Mappen durchsehen: 1. Ist sie ordentlich? Wenn nein oder nur bedingt ja, dann fällt sie schon einmal `raus. Bedenke, daß zum reinen Scannen in den meisten Firmen nur errechnete 5 Min./Mappe zur Verfügung stehen. 2. Ist mir die Person sympathisch, die ich auf dem Foto sehe - oder erinnert sie mich an meine Ex-Frau? 3. Dann wird durchgeblättert, ob die Mappe überhaupt vollständig ist. 4. Die meisten überfliegen jetzt (!)bereits den Lebenslauf, d.h. paßt der nicht, dann reißt`s auch das netteste Anschreiben nicht mehr `raus. Folglich darf der Lebenslauf ruhig auch `mal zwei Seiten umfassen (in Extremfällen sogar drei), vorausgesetzt, man braucht den Platz. 5. Erst jetzt sehen sich die meistens das Anschreiben sowie die Dritte Seite an. 6. Nun folgen die Zeugnisse und Qualifikationsnachweise. Wenn man es für sinnvoll erachtet, darf man hier sogar ein Blatt mit einem Inhaltsverzeichnis vorneweg stellen. Wnn Du magst, dann mail` mir doch Deine fertige Bewerbung. Ich sehe sie Dir durch und schreibe Dir dann, was Du vielleicht verändert könntest. LG, Fiammetta

Mitglied inaktiv - 03.08.2004, 16:14