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@jungmami- falsche BERATUNG

Thema: @jungmami- falsche BERATUNG

bitte die tips von jungmami NICHT befolgen. allesamt FALSCH. der GYN hat bei der bewertung des arbeitsplatzes NICHTS zu sagen. er ist rein für medizinische aspekte zuständig. wenn der AG keine alternative schaffen kann. s. beitrag unten, dann stellt der AG das BV aus, und holt sich das geld, welches normal weiterfließt an die schwangere, von der umlagekasse wieder zurück. wenn der GYN ein bv ausstellt obwohl es um den arbeitsplatz geht, und das geprüft wird, erhält der AG NIX zrück und dann rappelts. daher jungmami. bitte informiere dich. die schwangere hat auch, also bitte, nix zu wünschen beim gyn. tut mir leid, aber da bin ich echt fassungslos. wo hast du diese falschen infos her? das kann gehörig schief gehen! es gibt immer eine aufsichtsbehörde an die sich die schwangere wenden kann oder auch der AG wenn er nicht weiterweiß. aber der gyn ist da RAUS!

von mellomania am 22.10.2019, 20:47



Antwort auf Beitrag von mellomania

"allesamt FALSCH. der GYN hat bei der bewertung des arbeitsplatzes NICHTS zu sagen. er ist rein für medizinische aspekte zuständig." DAS stimmt aber auch nicht. Die Schwangere kann ihrem Arzt durchaus mitteilen, was ihr AG für zumutbar hält - und der Arzt kann, aus medizinischen Gründen, entscheiden, dass diese Arbeit NICHT gut für die Schwangere und / oder das Kind ist. Klar KANN sich die Schwangere an eine Aufsichtsbehörde wenden. Sie MUSS es aber nicht.

von Johanna3 am 24.10.2019, 10:19



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Eine Schwangere kann ihrem Gyn auch mitteilen was sie gestern zu essen hatte, der Gyn hat damit, genauso wie mit einem BV vom Arbeitgeber oder was den Arbeitsplatz betrifft, theoretisch und rein rechtlich nichts am Hut. Nur weil es in der Realität ganz oft anders läuft ist es deswegen rechtlich nicht so vorgesehen. Würden die Gynis genauer kontrolliert werden, hätten sie ein großes Problem. Oder aber sie sind etwas kreativer bei der BV Begründung.

von Sommerpause am 24.10.2019, 12:32



Antwort auf Beitrag von Johanna3

dann muss die schwangere das dem AG mitteilen und er muss nachjustieren. der gyn hat da nix verloren was die arbeit angeht. ist so und hier durchweg genau volles rohr falsch zu beraten kann böse ins auge gehen! wenns dumm läuft erhält der AG nix zurück. und dann?

von mellomania am 24.10.2019, 13:30



Antwort auf Beitrag von mellomania

https://www.praxisvita.de/beschaeftigungsverbot-schwangere-angestellte-haben-einen-anspruch-auf-gesundheitlichen-schutz-17609 "dann muss die schwangere das dem AG mitteilen und er muss nachjustieren. der gyn hat da nix verloren was die arbeit angeht. ist so" Wäre sicher sinnvoll, ja. Aber wenn der Arzt ein partitielles Beschäftigungsverbot erteilt, kommt der AG vielleicht selber darauf, seine Ansicht zu überdenken. Definitiv darf der Arzt die Situation am Arbeitsplatz ebenfalls einschätzen. Ist so.

von Johanna3 am 24.10.2019, 13:47



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Der Arzt kann einschätzen, was er will, auch das Wetter. Er DARF kein BV für untaugliche Arbeitsplatzumstände ausstellen, auch kein partielles. Der Arzt kann ein BV aussprechen, weil die Schwangere gar nicht arbeiten kann oder nicht zur Arbeit hinkommt wegen der Schwangerschaft oder so. Bei Fragen kann man sich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden. Grüße, Jomol

von Jomol am 24.10.2019, 16:12



Antwort auf Beitrag von Jomol

https://www.zeitung.de/gesundheit/schwangerschaft/beschaeftigungsverbot-in-der-schwangerschaft/ Doch, das darf er.

von Johanna3 am 24.10.2019, 16:17



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Also mein FA war noch nie bei meinem AG um zu schauen was genau ich da mache. Macht dein Arzt das?

von Felica am 24.10.2019, 18:15



Antwort auf Beitrag von Felica

Nein.

von Johanna3 am 24.10.2019, 18:35



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Und wie kommst du dann auf die Behauptung ein Arzt kann entscheiden ob der Arbeitsplatz dem Mutterschutz entspricht? Erzählen kann die Schwangere nämlich viel wenn der Tag lang ist.

von Felica am 24.10.2019, 22:29



Antwort auf Beitrag von Felica

"Und wie kommst du dann auf die Behauptung ein Arzt kann entscheiden ob der Arbeitsplatz dem Mutterschutz entspricht?" Das habe ich ja gar nicht behauptet! Wohl kann er aber entscheiden, dass bspw. der Schwangeren nicht zugemutet werden kann, in besonders heißen Räumen zu arbeiten. Und auf dieser Grundlage ein (partitielles) Beschäftigungsverbot ausstellen. Es geht dem Arzt nicht darum zu prüfen, ob der Arbeitsplatz dem Mutterschutzgesetz entspricht, sondern darum, ob seiner Patientin zugemutet werden kann, unter den vorherrschenden Bedingungen zu arbeiten. Dennoch wird sich der Arzt auch auf die Worte der Schwangeren verlassen müssen. Das müsste er ja auch, wenn sie ihm mitteilt, ihr wäre allmorgendlich zu übel, um zu arbeiten. Das kann stimmen - oder auch nicht. Oder das sie sie gemobbt wird und den Stress dadurch unerträglich findet.

von Johanna3 am 24.10.2019, 22:48



Antwort auf Beitrag von Johanna3

heiße räume sind AG sache. nochmal, der ARTZ IST DA RAUS! das MUSS der AG machen und wenn er das nicht tut, MUSS sich die schwangere an die aufsichtsbehörde wenden. hallo? der arzt kann KEIN bv dafür ausstellen, das wäre illegal. warum verstehst du das nicht?

von mellomania am 25.10.2019, 13:25



Antwort auf Beitrag von mellomania

Ich halte andere Quellen für glaubwürdiger als deine Gedanken zu dem Thema, mellomania. Auch wenn du sie wiederholst und mit einem "hallo?" ergänzt. Es macht auf mich auch keinen Eindruck, dass du die Fließkleinschrift unterbrichst, und dir besonders wichtige Passagen durch Großbuchstaben ersetzt.

von Johanna3 am 25.10.2019, 13:42



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Es gibt ein ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot für Schwangere (§ 3 Abs. 1 MuSchG) Warum? Wenn der Arzt doch raus ist...

von Johanna3 am 25.10.2019, 13:57



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Hallo, es gibt beim Berufsverbot 2 Unterscheidungen. Das individuelle Arbeitsverbot und das Allgemeine. Das Allgemeine spricht der Arbeitgeber aus, wenn der Arbeitsplatz grundsätzlich nicht für eine Schwangere geeignet ist - bei uns im Labor z.B. wegen gefährlichen Stoffen, mit denen gearbeitet wird. Da gibt es keine andere Lösung, Ersatzarbeitsplatz ist auch nicht gegeben - da wird ab dem ersten Tag des bekanntwerdens der Schwangerschaft vom Arbeitgeber ein Arbeitsverbot ausgesprochen - unabhängig davon wie es der Schwangerene geht, rein auf den Arbeitsplatz bezogen. Dieses Arbeitsverbot kann auch NUR ein Arbeitgeber aussprechen, da ist der Arzt raus. Aber es gibt auch das individuelle Arbeitsverbot - das spricht ein Arzt aus, wenn ein Arbeitsplatz zwar grundsätzlich bei einer Schwangernen ok ist - aber bei dieser einen Schwangerschaft halt nicht geht. z.B. wenn starke Gerüche (z.B. starke Essensgerüche) sind auf die diese eine Schwangerne mit extremer Übelkeit reagiert und die Schwangerschaft durch diese Übelkeit/Erbrechen bedroht ist - dann darf auch ein Arzt ein individuelles - oder auch partielles Arbeitsverbot aussprechen (z.B. bis die Übelkeit abklingt, oder nur wenige Stunden am Tag). Gilt aber nur wenn das Problem schwangerschaftsbedingt ist, aber keine Krankheit. Gruß Dhana

von dhana am 25.10.2019, 14:07



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Doch hast du im Grunde genommen. Den sowas wie Hitze, Kälte, Heben usw muss der AG prüfen. Dieser muss schauen das der Arbeitsplatz dem Mutterschutz entspricht. Macht er das nicht, kann sich die Schwangere an das Amt wenden, die prüfen dann. Das ist das sogenannte generelle BV, welches auch im nachgeburtlichen Mutterschutz greift. Der Arzt darf nur dann und wirklich nur dann, wenn der Arbeitsplatz als solcher dem Mutterschutz entspricht, besondere Umstände es der Schwangeren aber unmöglich machen, diese und wirklich nur diese Arbeit, zu erledigen. Nennt sich dann individuelles Beschäftigungsverbot. Kann sie dagegen gar keine Arbeit nachgehen, ist es ein Fall für eine Krankschreibung. Ein partielles Beschäftigungsverbot dagegen ist ein Teil-Beschäftigungsverbot. Das gibt es wenn der AG zwar Arbeit hat die geeignet wäre, aber nicht in dem Umfang in dem die Schwangere eigentlich arbeiten würde. Oder der Arzt sagt, diese Schwangere kann diese Arbeit nicht mehr im vollen Umfang bzw bestimmte Tätigkeiten nicht mehr machen. Die Schwangere bekommt dann also für 8 Std das Gehalt, zum Beispiel, muss aber nur 4 Std arbeiten. Deine Einwände tun also gar nichts zur Sache weil du die Begrifflichkeiten komplett durch einander wirfst.

von Felica am 25.10.2019, 16:35



Antwort auf Beitrag von Felica

Es bleibt dabei: Die Schwangere KANN sich ggf. an das Amt wenden, sie MUSS es aber nicht. Und ihr Arzt darf ihr attestieren, dass sie unter genannten Umständen nicht arbeiten darf - wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Dies kann auch vorläufig geschehen, z.B. wenn der Arbeitgeber nicht mit Sicherheit sagen kann, ob die Schwangere die an sich grenzwertige Arbeit ausüben kann. Und auch das kann sich hinziehen, bis die Entscheidung fällt.

von Johanna3 am 25.10.2019, 18:20



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Und AG wie KK können das BV auch anzweifeln. Bei der derzeitigen Bearbeitungszeit auch erst Jahre später. Gerade die KK haben das aktuell als Einnahmequelle entdeckt.

von Felica am 25.10.2019, 20:54



Antwort auf Beitrag von Felica

es werden so schnell falsche bv von ärzten ausgestellt, die sich entweder nicht auskennen oder die schwangere so lange rummacht, bis sie eins ausstellen. wir hatten das hier schon, die bv wurden angezweifelt und als nicht gültig erklärt. gleiches recht für alle aber auch gleiche pflicht. und wenn die schwangere nicht arbeiten kann, weil krank, dann ist eben krank und nicht bv.

von mellomania am 25.10.2019, 21:10



Antwort auf Beitrag von Felica

Selbstverständlich darf das Attest angezweifelt werden. Allerdings kann die Schwangere (was schon mal versucht wird) nicht zum Besuch beim Betriebsarzt verpflichtet werden, sondern kann einen weiteren Arzt ihrer Wahl aufsuchen - um die Glaubwürdigkeit bezüglich des Attestes überprüfen zu lassen.

von Johanna3 am 25.10.2019, 22:48



Antwort auf Beitrag von mellomania

Hallo Ich habe in meiner Schwangerschaft von meinem Gyn ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. An meinem Arbeitsplatz war an für sich nichts auszusetzen was ein BV begründet hätte, aber da es andere Aspekte gab, hat mein gyn das individuelle BV ausgesprochen. Dadurch habe ich weiter mein Geld erhalten und musste nicht mehr zu arbeit

von Lepri89 am 08.11.2019, 22:23