Hallo,
gerade habe ich mit Schrecken deine Info zum Resturlaub unten gelesen...
Ich hätte auch noch Resturlaub wegen BV aus dem Jahre 2010. Da ich Zwillinge bekommen habe und für 5 Jahre "raus" bin, habe ich mich noch nicht darum gekümmert. Ich dachte, das reicht bis zum Zeitpunkt, wenn ich dem ungeliebten AG am Ende der 5 Jahre kündige.
Jetzt ist mir doch ein wenig mulmig...
Kannst du mir weiterhelfen????
Danke!
von
2010Zwillingsmama
am 17.01.2014, 20:42
Hi,
durch die EZ verfällt dein Urlaubsanspruch ja nicht, so dass er nach Ende der EZ noch da ist. Selbst wenn du dann kündigst, beginnt die Verjährung bzw. auch die Ausschlussfrist erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Also kein Grund zur Unruhe...
Gruß, Speedy
von
speedy
am 17.01.2014, 21:54
DANKE!!!
Schreibe zwar jetzt erst - aber habe es schon gestern Abend gelesen. Du hast meine Nachtruhe gerettet - was da halt zu retten ist...
von
2010Zwillingsmama
am 18.01.2014, 19:10