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zum Spazieren gehen treffen

Thema: zum Spazieren gehen treffen

bezüglich der Kontaktsperre habe ich mich bereits damit arrangiert, dass bis zu dessen Aufhebung, wohl keinen Kontakt zwischen meinen Eltern und meiner Tochter geben wird. Jetzt schlug meine Mutter vor das wir (meine Tochter und ich) sich ja mal mit ihr zum Spazieren gehen verabreden könnten. sie würde dann auch den 1,5 m Sicherheitsabstand erhalten... aber das ist ja wohl eher nicht angebracht, oder? Ich habe das erstmal unkommentiert gelassen. (Sie ist 80 und relativ fit, meine Tochter 6).

von SunnyGirl!75 am 31.03.2020, 00:20



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Hallo, das ist doch eine gute Lösung, sofern sie sich wirklich an den Mindestabstand hält bzw Ihr Euch daran haltet. Ich wohne leider weit entfernt, aber meine Geschwister und die (erwachsenen) Neffen und Nichten verabreden sich jetzt schon regelmäßig zum gemeinsamen Spaziergang mit meiner Mutter. Ist doch eine gute Möglichkeit, den persönlichen Kontakt zu halten, ohne sich gegenseitig zu gefährden!

von Alexandra12 am 31.03.2020, 00:55



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Zum Spazierengehen treffen ja. Aber 6 Jahre finde ich Recht klein. Ob da der Mindestabstand eingehalten wird? Meine Tochter (9 ) war auch gestern bei Oma. Auf der Terrasse. Aber da kann ich mich drauf verlassen. Meine jüngeren Kinder würden sicher der Oma in die Arme fallen...

von dana2228 am 31.03.2020, 01:56



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80 Jahre finde ich sportlich und ich bin bestimmt niemand der angesichts der Situation ängstlich, oder gar panisch wäre. Aber bezüglich Abstand halten (Kind) könnte man das mit einem Spiel verbinden. ZB eine Stange, die von beiden gemeinsam getragen wird, oder ein Band, welches immer gespannt bleiben muss. Kann man ja mit anderen Dingen (Ringen, Glöckchen ...) variieren.

von Alexa1978 am 31.03.2020, 06:08



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von peekaboo am 31.03.2020, 10:25



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Ich glaube das geht. Mit unserer fünfjährigen wäre das sicher über eine kurze Zeit durchzuhalten. Grüße, Jomol

von Jomol am 31.03.2020, 06:33



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Auch wenn ich jetzt gesteinigt werde... Wenn deine 6 Jährige den Abstand einhält, sehe ich da keine Probleme und selbst wenn sie sie mal ausversehen berührt oder an ihr dicht vorbeiflitzt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung doch sehr sehr sehr gering. 15 minuten face-to-face und selbst da stecken sich nicht alle an

Mitglied inaktiv - 31.03.2020, 07:31



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Wir werden das genauso machen. Und meine Kinder sind noch jünger. Aber meine 4 jährige ist sehr verständig und weiß, dass sie Abstand halten soll. Sobald es etwas wärmer wird, haben wir einen gemeinsamen Wald-Ausflug geplant. Und an der frischen Luft ist die Ansteckungsgefahr (falls meine Kinder überhaupt den Virus haben sollten) auch wesentlich geringer.

von Cat79 am 31.03.2020, 11:34



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Ich würde es nicht machen und erlaubt ist es (zumindest hier in NRW) auch nicht. Ihr lebt nicht in einem Haushalt und die Kontaktsperre hier besagt, dass nicht mehr als 2 Leute draußen zusammen treffen dürfen. Ich glaube nicht, dass Oma und 6-jährige Enkelin es so konsequent schaffen würden, den Mindestabstand einzuhalten. Klar ist das schwer für Großeltern, Eltern und Enkel, aber ich würde mich ein paar Wochen an die Vorgaben halten und nicht versuchen, sie zu umgehen. Das Problem haben momentan viele Millionen Menschen auf der ganzen Welt und das ist alles andere als schön. Aber wenn jeder sich einredet, dass dieses oder jenes ja wohl nicht so schlimm wäre, dann wird es halt problematisch. Liebe Grüße, Gold-Locke

von Gold-Locke am 31.03.2020, 11:52



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Es tut mir leid, wenn ich dich korrigieren muss, aber in NRW ist es erlaubt, mit seinem Kind und der eigenen Mutter, die nicht mit im selben Haushalt lebt spazieren zu gehen. In direkter Abstammung voneinander geht das; dazu gehört auch Großmutter und Enkelkind. Ich hatte genau das bei der Gemeinde nachgefragt.

von Manah.Mannah am 31.03.2020, 12:48



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Ach wirklich?! Ja ich wollte eigentlich vor allem wissen ob es rechtlich OK ist, und/oder ob ihr es machen würdet. Polizeikontrollen habe ich noch keine hier gesehen, außerdem gibt es hier einen Feld- und Waldweg ohne Autoverkehr. Meinen herzkranken Vater (auch wenn er lange keine Beschwerden mehr hatte) würde ich eher nicht dazunehmen, wären dann ja auch zu viele Personen.

von SunnyGirl!75 am 31.03.2020, 13:04



Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Rechtlich zumindest in NRW erlaubt. Hier der Auszug aus der Verfügung vom Land NRW: "Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig." Wichtig ist hier in deinem Fall die Nennung der geraden Linie im Verwandschaftsverhältnis. Ich weiß aber nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht. Ob man es dann letzendlich macht, muss jeder für sich entscheiden.

von Manah.Mannah am 31.03.2020, 13:22



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Ich musste neulich an Ronja Räubertochter denken, als sie Birk kennen gelernt hat, haben sie immer "eine Riemenlänge Abstand" gehalten. Vielleicht eine Kordel drehen- mindesten 2 Meter lang, und die nehmen Oma und Enkel und halten sie immer gespannt?? Hab es meiner Tochter neulich vorgeschlagen, es mit ihrem Kumpel so zu machen, als sie gewandert sind, aber sie fand es mit 17 natürlich albern...... LG Muts

von Muts am 31.03.2020, 12:07



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Meinst du, ob es rechtlich erlaubt ist, oder ob wir es empfehlen würden? In Bayern ist es rechtlich nicht erlaubt, und empfehlen würde ich es auch nicht, weil du mit Polizeikontrollen rechnen musst. Deine Mutter lebt nicht mit euch in einem Haushalt, also darf sie keinen Kontakt mit euch haben.

von Mehtab am 31.03.2020, 12:19



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Wir, also ich und meine 3 Kinder, und die Oma gehen regelmäßig zusammen Spazieren. Hier sind die Omas aber auch erst 49 bzw. 57. Spricht nichts gegen. Ich darf mich mit meiner Familie draußen freibewegen weil sie ja gemeinsam mit mir wohnt und die Oma ist unsere 2. Personen mit der wir halt raus gehen

von 2o11 am 31.03.2020, 13:49



Antwort auf Beitrag von 2o11

Gut, nun sehe ich es auch etwas entspannter.

von SunnyGirl!75 am 31.03.2020, 14:15