Ist man bei 16 Wochenstunden auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt!? Oder kommt das nur auf das Geld an, sobald man über 400,00 Euro kommt? Grüße und danke
von Itta am 09.10.2012, 21:05
Forum Baby und Job
Ist man bei 16 Wochenstunden auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt!? Oder kommt das nur auf das Geld an, sobald man über 400,00 Euro kommt? Grüße und danke
von Itta am 09.10.2012, 21:05
Wenn ich mich recht entsinne kommt es auf beides an. Nagel mich aber nicht fest. Man muss über 15 Stunden arbeiten und man muss mehr als 400 Euro verdienen im Monat. Es gibt ja noch die Gleitzone von 400,01 Euro bis 800 Euro, da sind die Sozialabgaben auch noch etwas geringer wie bei einem Vollzeitjob. Aber frag mal Tinai (sie kommt glaube ich aus dem Bereich).
von Badefrosch am 09.10.2012, 21:20
In meinem Hinterstübchen ist/war auch was mit 15 Wochenstunden, wollte es nur nicht gleich schreiben *g* dann wart ich mal, Tinai kommt die Tage bestimmt mal reingeschneit :-)) Ja das mit der Gleitzone ist mir bekannt :-) Grüße
von Itta am 09.10.2012, 21:23
Kommt auf den Lohn an. Ich habe zuletzt bei 15 Std. ein Arbeitsverhältnis auf Steuerkarte gehabt, wurde nach Tarif med. FA bezahlt. melli
von sojamama am 09.10.2012, 21:37
Ich habe einen Vertrag Teilzeit mit 7 Std/Woche, bin normal versichert mit eigener KK und normalen Abgaben. Habe Netto ca 450 Euro bei STKL 5.
von sternenfee75 am 09.10.2012, 22:43
Früher war es so dass man weniger als 15 Stunden arbeiten durfte. Kam man darüber galt es nicht mehr als MiniJob. Dieses wurde mit der Anhebung von 630DM (325€) auf 400€ in 2003 wieder abgeschafft. Seit dem zählt einzig der Lohn. LG Sabine
Mitglied inaktiv - 10.10.2012, 10:08