Hallo, ich möchte zum 1.8. kündigen, habe aber gesehen, dass dies ein Sonntag ist. Ist eine Kündigung zum 1.8. dennoch möglich? LG *FrauvonWunderfitz*
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 07:44
Forum Baby und Job
Hallo, ich möchte zum 1.8. kündigen, habe aber gesehen, dass dies ein Sonntag ist. Ist eine Kündigung zum 1.8. dennoch möglich? LG *FrauvonWunderfitz*
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 07:44
Wenn eine Kündigung grundästzlich zum 1. des Monats möglich ist, spielt es keine Rolle, was für ein Wochentag das ist. Gruß Tina
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 09:30
In meinem Vertrag steht nichts zu Kündigung. Ist aber ein Vertrag nach AVR
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 10:09
Das habe ich dazu gefunden, also Kündigung mit Frist zum Monatsende, ich war nämlich etwas irritiert über den 1. August. Monatsende wäre zum 31. Juli. Wie es mit den Fristen aussieht musst Du entweder im Vertrag oder im Rahmenvertrag finden. Du kannst einfach AVR googeln, dann findest Du das (§14 Ordentliche Kündigung). Vorausgesetzt ich habe AVR richtig interpretiert. Gruß Tina
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 13:39
Ich dachte immer Kuendigungen waeren zum Ende des jeweiligen Monats (also 31.7.). Da das allerdings ein Samstag ist, macht Dich das wohl auch nicht viel klueger, ob der 2. 8. als der naechstfolgende Arbeitstag noch reicht, oder es der 30. Juli sein muss. Ich wuerde um sicherzugehen die Kuendigung so schicken/einreichen, dass sie am Freitag, dem 30.7. bei der zustaendigen Stelle eintrifft. Ich habe gerade auch gekuendigt und es ebenso gemacht. "Zum" Monatsende kuendigen heisst ja nicht, dass es auf den Tag genau kommen muss, sondern nur, dass die Kuendigung vor dem letzten Tag des Monats ankommen muss. Gruss FM
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 15:58
Hmmm, wie meinst du das, dass die Kündigung am 30.7 bei der zuständigen Stelle eintrifft? Ich wollte nächste Woche die Kündigung einreichen, da es dann noch genau 6 Wochen sind und ich die Frist einhalte. Oder bedeutet das, dass ich theoretisch die Kündigung erst am 30.7 persönlich abgeben könnte????
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 17:20
Hallo, wenn Du die Stelle zum Juliende kündigen möchtest, kannst Du nicht erst am 30.7. die Kündigung abgeben. LG Sibs
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 19:48
Hmh, so hatte ich das auch verstanden... im AVR stand 6 Wochen Frist bei einem Beschäftigungsverhältnis von bis zu 5 Jahren. Das bedeutet, dass ich nächsten Montag die Kündigung abgeben werde...
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 19:51
Du hast das schon richtig verstanden, du hast eine Kündigungsfrist, die du einhalten musst. Wenn du z.B. eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsschluss hast, würde das bedeuten, dass die Kündigung spätestens am 19.06. bei deinem Arbeitgeber eingegangen sein muss, wenn du zum 31.07. kündigen möchtest bzw. da der 19.06. ein Samstag ist spätestens am 18.06. (oder ist der Samstag kein arbeitsfreier Tag?). Der 31.07. wäre dann dein letzter "Arbeitstag", welcher Wochentag DIES ist, spielt keine Rolle.
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 20:39
Der Samstag ist bei uns KEIN arbeitsfreier Tag. Wenn ich erst am Montag den, 21.6 kündigen würde entstünden mir dann daraus Probleme und wenn ja welcher Art?
Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 21:26
wenn Du eine Frist von 6 Wochen und bis 31.07. hast. Montag ist es zu spät! Da bist Du dann auf "Wohlwollen" angewiesen, dass die Kündigung trotzdem bis zum 31.07. wirksam ist. Der Wochentag spielt keine Rolle. Also gib HEUTE die Kündigung ab und am besten unter Zeugen oder lass Dir das quittieren. Gruß Tina
Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 10:24
Geht aber nicht heute, Tina weil erst am Montag mein neuer Vertrag unterschrieben zurück kommt und so lange ich den nicht in den Händen halte (schwarz auf weiss) getraue ich mich nicht zu kündigen ...
Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 10:34
Geht aber nicht heute, Tina weil erst am Montag mein neuer Vertrag unterschrieben zurück kommt und so lange ich den nicht in den Händen halte (schwarz auf weiss) getraue ich mich nicht zu kündigen ...
Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 10:35
Blöde Situation. Denn am Montag bist Du zu spät für die Frist und wenn es ganz dumm läuft, dann lässt Dich Dein AG erst zum nächsten Termin gehen. Machen die wenigsten aber gerade zur Urlaubszeit oder je nach Stellenwert habe ich es schon erlebt. Ich drücke die Daumen, dass alles glatt läuft. Grüße Tina
Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 17:55
Hmmmm.... dann werde ich ihm einfach den Deal vorschlagen: Ich verzichte auf die Auszahlung meiner 80 Überstunden... Ob das geht??? Hmmmm
Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 21:01