Huhu, wisst ihr, ob es dafür eine generelle Regelung ist, oder wenn nicht, wie ist es bei euch geregelt:
Wenn jemand nur bestimmten Wochentagen arbeitet, wie wird dann damit umgegangen, wenn in der Woche ein Feiertag ist?
a) Glückssache - wenn der Feiertag auf den Arbeits-Wochentag fällt, hat der Arbeitnehmer frei, wenn der Feiertag auf einen Nicht-Arbeits-Wochentag fällt, arbeitet er ganz normal.
b) Feiertage werden anteilig gewährt. Wenn also 1/5 der Arbeitstage der Woche Feiertag sind, dann muss der Arbeitnehmer in der Woche einfach nur 4/5 seiner Stunden arbeiten.
c) noch andere Regelungen?
Schönen Gruß
sun
von
sun1024
am 06.10.2012, 21:15
Wenn es vertraglich nicht anders geregelt ist, dann gilt i.d.R. Möglichkeit a.
von
Pamo
am 06.10.2012, 21:35
Hi,
m.E. kann es nur Möglichkeit A sein. Es ist eben Glückssache, wie Feiertage fallen.
LG Janet
von
Jari
am 07.10.2012, 07:08
Hi,
bei mir gilt die Regelung unter a).
Liebe Grüsse
Melli
von
melimaus
am 07.10.2012, 08:48
Hi,
wenn deine Arbeitstage festgeschrieben sind, dann a), wenn nur eine bestimmte Wochenstundenzahl vereinbart ist und die auch nicht an festen Tagen erbracht wird, dann anteilig in Höhe von 1/5 der Stunden (bei 6-Tage-Woche 1/6).
Gruß, Speedy
von
speedy
am 07.10.2012, 10:15
a), aber wir arbeiten ja auch an Feiertagen, also auch gute Möglichkeiten Überstunden zu bekommen
von
Nachtwölfin
am 07.10.2012, 15:08
bei mir auch so...wenn an meinen Tagen (die ja bei mir nicht festgeschrieben sind vertraglich) ein Feiertag ist, dann arbeite ich da. Wird dann gehandhabt wie am WE.
Also auch mal gerne Doppelschicht.
Ist bei mir sehr unluktrativ, da ich dafür keine Überstunden bekomme und keine Zuschläge, da es nur ein 400 Euro Job ist.
LG möwe
von
Möwe
am 07.10.2012, 17:16
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Mitglied inaktiv - 07.10.2012, 17:39