Hallo,
Habe folgendes gelesen: Schwangerschaftsbedingter Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17% steht Schwangeren mit Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende ab der 13SSW zu.
Wo beantrage ich das? auf dem AA? Bekomme im Moment Arbeitslosengeld I
Gruß
Martina
Mitglied inaktiv - 30.10.2006, 11:47
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Hallo,
soweit ich weiß ist Grundsicherung ALG2, da bekommst Du ab der 13. SSW mehr. Aber bei ALG1 wirst Du nicht mehr bekommen.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 30.10.2006, 12:16
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hallo!
bekommst du denn in der schwangerschaft noch alg1??? du stehst ja für den arbeitsmarkt in dem sinne sicherlich nicht zur verfügung...
die grundsicherung ist - wie von sibs schon geschrieben - das alg2. da brauchst du nur deinen mutterpass auf dem amt vorlegen und der mehrbedarf müsste dann automatisch dazukommen.
grüße
Mitglied inaktiv - 30.10.2006, 20:32
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Hallo!
Ich habe damals auch in der SS noch ALG 1 bekommen, sogar bis zum Mutterschutz und das obwohl ich ja dem Arbeitsmarkt auch nicht wirklich zur Verfügung stand, wer stellt schon eine Schwangere ein? Aber wenn man schon vorher ALG bekommen hat und dann schwanger wird, können sie einen ja nicht einfach hängen lassen, das ist wohl so wie mit dem Kündigungsschutz......
Aber eine Erhöhung gab es nicht, ist aber auch schon 2 Jahre her, da ändert sich ja ständig was.
LG, Nic
Mitglied inaktiv - 30.10.2006, 21:54
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Natürlich stehen Schwangere dem Arbeitsmarkt solange zur Verfügung, wie sie arbeiten MÖCHTEN. Und genauso lange gibts ALG I. Mehrbedarf gibts allerdings nur bei ALG II.
Mitglied inaktiv - 31.10.2006, 19:09