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PASSÄNDERUNG

Thema: PASSÄNDERUNG

Wir ich italienerin mein mann Türke sind seit 1999 verheiratet KÖnnte mein schnucki den italienischen pass bekommen?? Wo erkündigt man sich da? Bzw...gibt es o gesetze deswegen?? Wir leben beide seit 26 bzw. 27 jahren in Deutschland. Gruss Tina

Mitglied inaktiv - 20.01.2005, 15:45



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Hallo Tina -also ich bin Spanierin und habe meine Söhne beim spanischen Generalkonsulat in Düsseldorf gemeldet. Sie sind dort als Spanier registriert und in meinem Paß aufgeführt. Wenn ich möchte, kann ich allerdings auch einen eigenen Paß für die bekommen. Ich weiß nicht genau wo das Konsulat für die Italiener ist, aber ich meine auch in Düsseldorf. Meine Freundin (Mann ist Italiener) hat das auch so gemacht. Viel Erfolg, rebeca

Mitglied inaktiv - 20.01.2005, 16:35



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Ups, ich habe jetzt gerade erst kapiert, daß Du Deinen Mann meintest *schäm* Darüber weiß ich leider gar nichts, aber vielleicht bist Du auch da beim Generalkonsulat gar nicht falsch...

Mitglied inaktiv - 20.01.2005, 16:36



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Also ich glaube nicht das das geht. Aber ruf doch einfach mal der Botschaft oder dem Konsulat an und frage nach wie das geht!! Lg trixi

Mitglied inaktiv - 21.01.2005, 10:06



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wenn deutsch ausländer heiratet dann geht das doch oder??? Wieso also nicht bei uns :o(

Mitglied inaktiv - 21.01.2005, 14:43



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Ich kann mir schon vorstellen, dass das geht, vermutlich auch an eine Zeit gebunden, die man verheiratetet sein muß etc. Mir wurde jedenfalls gesagt, ich könne den israelischen Paß bekommen, weil mein Mann Israeli ist. Und das wäre ja unabhängig davon, ob ich Deutsche bin. Das ist zwar vermutlich schon von Land zu Land verschieden, aber erkundige dich doch mal beim Konsulat oder der Botschaft. liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 22.01.2005, 10:43



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Hallo Tina, ich bin Deutschitalienerin und lebe seit ein paar Jahren in Italien. Ich habe waehrend meiner Berufsausbildung in Deutschland u.a. Unterricht in deutschem Staatsangehoerigkeitsrecht gehabt und mich aus eigenem Interesse (ich habe die ital. Staatsangehoerigkeit vor ca. 1 Jahr wiedererworben) mit dem ital. Staatsangehoerigkeitsgesetz beschaeftigt. Folgend meine Annahmen (wenn Du genug italienisch kannst, kannst Du Dir das Gesetz und die Durchfuehrungsverordnung aus dem Internet runterladen): Du bist Italienerin, Dein Mann ist Tuerke, ihr seit seit 1999 verheiratet Das italienische Staatsangehoerigkeitsgesetz ist das Gesetz Nummer 91 vom 5. Februar 1992. Laut Artikel 5 Absatz 1 kann der auslaendische Ehegatte / die auslaendische Ehegattin eines Italieners / einer Italienerin die italienische Staatsangehoerigkeit erwerben wenn er / sie mindestens 6 Monate in Italien legal lebt oder seit 3 Jahren verheiratet ist und die Ehe noch besteht (man darf auch nicht in Trennung leben). Nach Artikel 7 Absatz 1 wird die italienische Staatsangehoerigkeit vom italienischen Innenminister (auf Antrag des Interessierten beim Buergermeister oder der zustaendigen konsularischen Vertretung) verliehen. Die Durchfuehrungsverordnung (D.P.R.) Nummer 572 vom 12 Oktober 1993 listet die fuer den Antrag notwendigen Unterlagen auf: neben den Unterlagen, die eine seit mindestens 3 Jahren bestehende Ehe beweisen werden benoetigt: a) Geburtsurkunde b) Heiratsurkunde des italienischen Standesamtes bei dem die Heirat eingetragen worden ist c) Auszug aus dem Strafregister des Herkunftsstaates und des Staates wo der Antragsteller wohnt d) Bescheinigung ueber sie Zusammensetzung der Familie oder aehnliches Ich weiss nicht, ob Dein Mann auch auf die tuerkische Staatsangehoerigkeit verzichten muss. Wenn er die italienische Staatsangehoerigkeit erhaelt, muss er einen Eid auf den italienischen Staat und die Einhaltung seiner Verfassung und Gesetze schwoeren. Erkundige Dich am besten beim fuer Euch zustaendigen italienischen Konsulat. Ich hoffe Euch etwas weiter geholfen zu haben. Gruss, Manuela (Insel Elba, Toskana, Italien)

Mitglied inaktiv - 23.01.2005, 17:09