Geschrieben von Steffi(Berlin) am 22.11.2000, 10:23 Uhr |
ein neues Gerichtsurteil... (m.T.)
Hallo Mädels,
hier ein interessantes Gerichtsurteil...
steht heute bei uns in der Tageszeitung.
Arbeitsamt muß zahlen
Mütter im Erziehungsurlaub gelten in dieser Zeit als arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, so das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (AZ.L1 164/97). Auch die Tatsache, dass die Mutter während dieser Zeit gar nicht arbeiten will oder kann, steht nach Ansicht der Richter der Gewährung der Unterstützung nicht entgegen.
Viele Grüße aus Berlin von Lilly und Steffi :-))
Re: ein neues Gerichtsurteil... (m.T.)
Antwort von Ela am 22.11.2000, 10:44 Uhr
Hallo!
Ich habe von der Sache neulich schon im Fernsehen gehört. Weißt Du vielleicht Näheres? Es gibt doch sicher eine Einkommensgrenze des Ehepartners, wo man erst gar nicht Arbeitslosenhilfe beantragen kann!
Viele liebe Grüße
Daniela
Hallo Ela... (m.T.)
Antwort von Steffi(Berlin) am 22.11.2000, 13:18 Uhr
... habe gerade mal bei meinem zuständigen Arbeitsamt angerufen.
Dieses Gerichtsurteil aus dem Jahre 1997 ist durch die Einführung des Bundessozialgesetzes am 1.1.1998 hinfällig.
Nur wenn man keine Arbeit fände (mind. 15 Std./Woche) hätte man Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe nach dem Aktuellen Gesetz, so erklärte es mir die Leistungsstelle des Arbeitsamtes.
Naja, hätte ja klappen können...ein bischen mehr Geld wäre auch gut gewesen.
Viele Grüße senden Lilly und Steffi :-))
Re: Hallo zurück (m.T.)
Antwort von Ela am 22.11.2000, 16:24 Uhr
Ja echt, ein bißchen mehr Geld wäre schön. Naja, ich versuch es jetzt mit Heimarbeit, aber erstmal welche finden ...
Viele Grüße
Daniela
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