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32.Ssw und nicht mehr Krankenversichert

Thema: 32.Ssw und nicht mehr Krankenversichert

Hallo ihr Lieben Vorab: ich bin in der 32. Ssw und seit dem 5 Monat freigestellt und war bis zum 30.11 als Teilzeitkraft angestellt aber da mein Vertrag ausgelaufen ist bin ich jetzt wieder auf Mini job bases angestellt. Nun mein Problem mein Mann ist Soldat und hat freieheilfühlsorge da ich jetzt wieder auf 450 € angestellt bin werden meine (und die von meiner Tochter) Krankenkassengebüren nicht mehr vom Arbeitgeber übernommen. Und eine Familienversicherung gibt es leider nicht. Jetzt sagt mir jede Krankenversicherung das ich mich privat versichern muss aber das Problem ist das wir nicht genügend Einkommen haben um diese noch zu finanzieren. Bin mit meinen Nerven einfach am Ende vielleicht kennt sich ja hier jemand aus. Lg

von Meinekleinewelt am 03.12.2019, 20:59



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

ich würde zur arbeitsagetur gehen und dort nachfragen. wer bezahlt die geburt wenn du nicht versichert bist? hast du anspruch auf arbeitslosengeld? kläre das dort mal ab. alternativ stelle deine frage mal im rechtsforum von nicola bader. vielleicht weiß dort jemand was

von mellomania am 03.12.2019, 21:10



Antwort auf Beitrag von mellomania

Leider habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld da mein Mann angeblich zu viel verdienen würde. Haben sogar Gütertrennung weil er einen zu großen Kredit damals aufgenommen hat. Er kann ihn zwar abbezahlen aber dadurch bleibt halt nicht so viel übrig. Danke werde es mal da versuchen.

von Meinekleinewelt am 03.12.2019, 21:14



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

AlG1 ist unabhängig vom Einkommen deines Mannes. Du verwechselst das mil ALG2 bzw Hartz4.

von Felica am 04.12.2019, 20:33



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

Arbeitslosengeld I steht dir doch unabhängig vom Einkommen deines Mannes zu. Bist du vielleicht falsch beraten worden? Und dann wärst du ja darüber auch wieder krankenversichert. Oder warst du vorher nicht in der gesetzlichen sondern privat? Wie es dann läuft weiß ich nicht genau. Dass dein Mann Schulden abbezahlen muss und das Geld deswegen knapp so knapp ist, dass ihr keine KV bezahlen könnt, ist aber ja euer Problem und nicht das von anderen (nicht böse gemeint, ist aber nun mal so)

von lejaki am 05.12.2019, 10:43



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

Hallo Meinekleinewelt, Ehepartner und Kinder eines Soldaten haben ebenfalls einen Anspruch auf staatliche Krankenversicherung, den man „Beihilfeanspruch“ nennt. Anders als bei der Heilfürsorge wird hier jedoch nur ein Teil-Krankenversicherungsschutz gestellt. Bei Ehepartnern sind dies 70%, bei Kindern 80%. Die fehlenden Anteile müssen mittels einer privaten Restkostenversicherung abgedeckt werden, um die in Deutschland jedem Bürger per Gesetz vorgeschriebenen 100% Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Gefunden in: https://versicherungen-bundeswehr.de/gibt-es-fuer-soldaten-eine-familienversicherung/

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 03:42



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

Also zum einen gilt, was Perspektiven schon schrieb - du bist zu 70% und euer Kind zu 80% über deinen Mann versichert. Aber: da müsst ihr euch auch drum kümmern. Das passiert nicht automatisch. Den Rest müsstet ihr privat zahlen um auf die 100% Abdeckung zu kommen. Andere Möglichkeit: du gehst nochmal zum JC und fragst dort mit etwas mehr Druck nach, wie das mit der Versicherung wäre. Wenn du keine andere Möglichkeit hast, mehr Geld zu verdienen, müsstest du über das JC versichert werden. Noch andere Möglichkeit: du sprichst mit deinem AG und arbeitest ein paar Stunden mehr. Ab 451 Euro monatlich (Midijobber) wärest du über den AG versichert. Eine freiwillige Versicherung kostet für dich (und Kind) sonst ca. 160 Euro im Monat bei den gesetzlichen Kassen. Das sollte eigentlich drin sein. Wenn nicht, lebt ihr ja extrem knapp und es wäre zu überlegen, ob ihr bei der Miete zB sparen müsstest (günstigere Wohnung?) oder sonstigen Ausgaben wie zB Kreditraten verringern. Oder aber mal alle Möglichkeiten wie Wohngeld, Kinderzuschlag etc abfragen. Definitiv solltest du dich (und damit ja auch eure Tochter) schnellstmöglich!!! versichern.

von cube am 04.12.2019, 09:10



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

Falls Du tatsächlich einen Beihilfeanspruch hast, solltest Du Dich möglichst schnell auf 100% privat krankenversichern. Wieviel Du zahlen musst, ist abhängig von Deinem Gesundheitszustand. Dieser wird in einem Eingangsgespräch im Detail abgefragt. Wenn Dein Kind dann geboren wird, kannst Du es innerhalb von vier Wochen (glaube ich) nach der Entbindung in Deiner privaten KV ohne Gesundheitsprüfung mitversichern. Die Versicherung ist dazu gesetzlich verpflichtet. Das ist sehr, sehr wichtig, denn angenommen, das Kind wäre krank und müsste *mit* Gesundheitsprüfung versichert werden (weil Du die Frist versäumst oder weil Du selbst noch gar nicht privat versichert bist), könnte man sich zwei Szenarien vorstellen: a) Die Krankheit führt zu einem deutlich erhöhten Versicherungstarif. (Zum Vergleich: Wir zahlen im normalen Kindertarif bei 80% Beihilfe und 20% PKV zur Zeit 30 Euro monatlich) b) Die Krankheit führt dazu, dass eine Versicherung Deines Kindes zu den üblichen Tarifen ganz abgelehnt wird. Die private KV muss das Kind dann zum Basistarif absichern, der zur Zeit bei ca. 160 Euro liegt. Das ist aber keine gute Lösung, google am besten mal "Basistarif" Mach also Dir und dem Kind zuliebe besser ganz schnell. Gute Ansprechpartner gibt es auch im Bund der Versicherten.

von Joaninha am 04.12.2019, 10:56



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Normalerweise kannst du doch dann beim Amt Hilfe beantragen. Mindestens für die Krankenversicherung, wahrscheinlich aber auch für den Lebensunterhalt

von Monroe am 05.12.2019, 07:39



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Du musst Dich jetzt wirklich kümmern, es reicht dafür nicht, nur bei der Kasse zu fragen. Gehe auch zum Jobcenter und lass Dir die Sache mit der Restversicherung erklären. Wenn Du nicht versichert bist und z. B. einen Kaiserschnitt plus Klinikaufenthalt brauchst, seid Ihr locker 5.500 EUR oder mehr los. Schon eine normale Entbindung kann locker 3.000 EUR mit Aufenthalt kosten. Du musst jetzt aktiv werden! LG

von Astrid am 05.12.2019, 08:58



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

Mein Mann ist auch Soldat und ich musste mich aufgrund meines Studiums die letzten Jahre noch mal freiwillig gesetzlich versichern zum Mindestbeitrag. Die Hälfte des Einkommens meines Mannes wurde dann als meines gezählt. Meine 3 Kinder sind über mich versichert. Privat mit Beihilfe wäre auch gegangen, war preislich aber noch eine Ecke teurer. Wenn dein Mann Soldat ist, wird er doch sicher auch nicht so wenig verdienen, dass ihr am Hungertuch nagen müsst, oder? Er bekommt doch auch den Familienzuschlag für dich und den Kinderzuschlag fürs erste Kind und bald dann fürs zweite und du verdienst ja trotzdem noch was dazu bzw bekommst doch bald Mutterschaftsgeld bze Elterngeld. Ich zahle monatlich ca 180€ dafür. Es interessiert keinen ob das Geld knapp ist (Zweitwohnung müsste aufgrund Studium von mir auch noch von uns finanziert werden). Bin froh wenn ich Ende März endlich fertig bin und ab April wieder arbeiten kann und dann normal krankenversichert bin und wieder ein vernünftiges Einkommen habe. Nur ein Verdiener dazu 3 Kindern, Haustiere und ein Eigenheim und dazu die extra Kosten Studium/Wohnung/Krankenkasse hauen ordentlich rein wenn man es vorher anders gewohnt war. Klar tun uns die 180€/Monat weh dafür, aber Krankenversicherung muss nun mal sein. Dann muss man zur Not eben woanders einsparen. Ich denke nicht, dass dir irgendwelche Hilfen zustehen. Da müsst ihr bin finanziell nun durch.

von lejaki am 05.12.2019, 10:35



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

Danke für die ganzen Nachrichten. Bin jetzt die restlichen 18 Tage bis zum Mutterschutz über das Arbeitsamt versichert. Eine freiwilligen Versicherung ging leider nicht mehr da die Versicherung die von der Bundeswehr kommt mich erst ab der Geburt aufnehmen könnte und ich müsste knapp 300€ zahlen da ich als gefährdet eingestuft bin (krankheitsbedingt) und jedes Kind würde knapp 41 € bezahlen wenn die keine Vorerkrankungen haben was aber meine Tochter leider hat. Die Versicherung nimmt leider auch nur bis zur 30. Ssw auf und da ich leider schon in der 32. Ssw bin wurde mir gesagt das dass nicht ginge. Aber ein sehr netter Mitarbeiter von der Arbeitsagentur hat sich für mich eingesetzt und es geschafft das ich da aufgenommen werden konnte. Lg

von Meinekleinewelt am 05.12.2019, 22:09



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

Schön, dass du eine Lösung gefunden hast. Was ich nicht verstehe, was hat die Bundeswehr mit der Versicherung zu tun, wo du rein willst? Das klingt so nach privat, wenn du für jeden einzeln hättest zahlen müssen. Wenn du dich freiwillig gesetzlich versicherst, regelst du das direkt mit der Versicherung, in welche du willst und du hättest wohl nur wie ich den Mindestsatz zahlen müssen. Und in welcher Versicherung hat der Mitarbeiter vom JC dich nun untergebracht? Privat oder gesetzlich? Und wer zahlt das?

von lejaki am 06.12.2019, 07:03



Antwort auf Beitrag von lejaki

Angehörige eines BW-Soldaten können über die Bundeswehr mitversichert werden (ähnlich der Familienversicherung). Allerdings umfasst diese Versicherung dann nicht volle 100%. Und dann muss man den Rest über eine private Versicherung für die Familienmitglieder abdecken. Über die GK den Rest abzudecken geht nicht. Also entweder geht man komplett in die GK (dann ist die BW raus) oder man nimmt die Beihilfe der BW in Anspruch mit einer Restabdeckung über eine private Versicherung.

von cube am 09.12.2019, 08:28



Antwort auf Beitrag von cube

Das weiß ich doch. Mein Mann ist auch Soldat und ich bin zur Zeit wieder selber versichert freiwillig gesetzlich da ich im Moment wieder Student bin. Und das wollte ich ihr damit sagen. Sie MUSS das nicht über die BW machen sondern kann trotzdem in die GKV. Sie schreibt ja im letzten Beitrag sie kommt nicht mehr in die GKV rein und MUSS sich privat über die BW versichern mit der Beihilfe und das ist unlogisch meiner Meinung nach, da sie GKV verpflichtet ist sie als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied aufzunehmen.

von lejaki am 12.12.2019, 19:22



Antwort auf Beitrag von Meinekleinewelt

Kannst du nicht einen Job suchen oder deine Chefin fragen ob du über 450 Euro verdienen kannst. So wärst du ja wieder versichert. Theoretisch müsstest du ja nur 455 Euro verdienen um versichert zu sein. Du hättest weniger Geld in der Tasche aber wärst versichert.

von elsa27 am 17.07.2020, 21:47