Geschrieben von Neu0806 am 04.08.2006, 18:11 Uhr |
Bräuchte Hilfe: kann ein 14jähriges Mädel
Hallo an Alle,
Mutter will 14Jährige zum geschiedenen Vater schicken, Tochter möchte aber nicht, hat nicht mehr viel mit dem Vater zu tun und wohnt noch dazu ca. 400km weiter weg.
Ist nur noch Streit zwischen Tochter und Mutter, Tochter wohnt sowieso schon bei Oma, kann die 14jährige schon entscheiden dass sie weiterhin bei Oma bleibt????
Danke schon mal für die Antworten.
Gruss
Re: Bräuchte Hilfe: kann ein 14jähriges Mädel
Antwort von SusanneZ am 04.08.2006, 18:18 Uhr
Naja, sie ist minderjährig und deshalb haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Gericht würde aber ihre Meinung und Wunsch sehr hoch werten. Kannst du nicht mal mit der Mutter reden und auch mit der Oma - nicht das es der zu viel wird. Sie ist ja schließlich in der Pubertät.
Re: Bräuchte Hilfe: kann ein 14jähriges Mädel
Antwort von phifeha am 04.08.2006, 18:45 Uhr
ab dem 14 lebensjahr dürfen die kinder mitentscheiden wo sie leben wollen im falle einer trennung...das geht übers jugendamt/gericht..da kannst du mal nachfragen und dir konkret hilfe holen für das mädel! gewzungen kann sie net werden, zu ihrem vater zu ziehen..so einfach ist das nämlich net!
lg phi
Re: Bräuchte Hilfe: kann ein 14jähriges Mädel
Antwort von susifi am 06.08.2006, 4:09 Uhr
Hallo,..
Auf jeden Fall kann sie das schon mit 14 Jahren entscheiden!
Ab dem 12 Lebensjahr dürfen sich Kinder äußern wo sie bleiben möchten.
Zum Jugendamt gehen,problem schildern und denn findet ihr gemeinsam eine lösung!
Keiner kann sie zwingen,..wenn sie vom Vater weg will denn würde sie auch abhauhen udn das weiß das Jugendamt, von daher muss nur ein Zimmer für die Enkelin da sein und ihre verlangen zur Oma zu zeihen muss gut argumentiert werden.
Viel Glück,..
auf keine Fall zicken beim J-Amt denn die können das auch *gg*
Re: Bräuchte Hilfe: kann ein 14jähriges Mädel
Antwort von Barthez am 08.08.2006, 10:46 Uhr
Hi !
Was sagt denn der Vater dazu ??? Will ER denn seine seine Tochter überhaupt ?
Die Mutter kann die Tochter doch nicht gegen deren Willen zum Vater schicken, wenn da kein oder nur schlechter Kontakt ist.
Warum kann/darf das Mädchen nicht bei der Oma bleiben ?
Warum will die Mutter das Mädchen nicht mehr ?
Das hört sich für mich an wie ein Paket dass man mal eben von A nach B verschickt - nur dass es sich hier um ein Kind handelt ! Wahrscheinlich sollte eher eine Jugendamtmitarbeiterin versuchen, Mutter und Tochter zu helfen, dass da wieder ein "normales" Leben stattfinden kann.
Gruß,
Barthez
Nochmal an Justi79 wg. Probleme mit Schwägerin
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