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Ein verfühter Aprilscherz oder was?

Thema: Ein verfühter Aprilscherz oder was?

Folgender Artikel stand heute morgen in unserer Lokalpresse: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/THEMA_DES_TAGES_REGIONAL/7562109.php Überschrift: "Freistaat lässt Sechstklässler splitternackt dastehen" Wer es nicht lesen möchte: es gibt in unserem Bundesland offenbar eine Pflicht(!)Reihenuntersuchung in der 6. Klasse, bei der sich die Kids komplett nackt von ihnen unbekannten Ärzten untersuchen lassen müssen. Die Eltern werden informiert, dass die Kinder zu der Untersuchung gehen müssen, es wird aber nicht erklärt, was untersucht wird. Ich erziehe mein Kind (ok, wird erst 5 Jahre alt) aufgrund aktueller Vorkomnisse im Kiga dazu, dass er seinen Pullermann nie jemandem Fremden zeigen soll, es sei denn Mama/Papa sind dabei (also beim Waschen bzw. beim Arzt), dass er sich nicht anfassen lassen soll, wenn er das nicht möchte etc. pp. Und ein paar Jahre später werden die Kinder gezwungen, sich nackt zur Schau zu stellen? Ich bin gerade etwas fassungslos und hoffe, dass es ganz schnell zu einer Gesetzesänderung kommt. Es reicht völlig aus, wenn man in Unterwäsche untersucht wird und alles andere findet beim Familien-/Kinderarzt statt. An andere Untersuchungen in meiner Schulzeit (DDR) kann ich mich gar nicht erinnern. Was meint ihr dazu?

Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 09:25



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Hallo, auch ich kann mich nur an Untersuchungen plus Impfung in Unterwäsche erinnern. Bis zur 4. Klasse war es im Klassenverband, danach nach Geschechter getrennt. (Bin auch ein ehem. DDR Kind). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ernstlich durchgesetzt wird. Es besteht ja auch keine Impf-Pflicht. Oder gibt es dieses Pflicht in Eurem Freistaat? Gruß, Tesafilm

Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 10:37



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Keine Impfpflicht, aber wir sind "Vorreiter" in Sachen Impfempfehlungen. Muss man sich ja nicht dran halten. Aber die Untersuchung ist offenbar Pflicht. Es gab vorhin eine etwas längere Diskussion im Hauptforum dazu.

Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 10:55



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ich finde es nachwievor eine frechheit und garantiere, sollte es sowas in meiner gegend jemals geben, werde ich es zu verhindern wissen!

von Teufel89 am 07.01.2011, 15:49



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Ich musste in Unterwaesche antreten und fand das schon sehr unangenehm. Ich erinnere mich, dass die Jungs ueber die Leistenbruchuntersuchung klagten und vom "Schwularzt" sprachen. Wenn sowas ganz nackisch eingefuehrt wird, dann kann ich meiner Tochter nicht veruebeln wenn sie an dem Tag krank sein will. In der 6. Klasse pubertierte ich gewaltig und ich haette mich nicht ausgezogen, auch unter Drohungen nicht.

von Pamo am 07.01.2011, 17:12



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Ich finde es unmöglich. Wenn es bei uns in Schl.- Holst. Pflichtprogramm wäre, würde ich meine Tochter an dem Tag entschuldigen. Sie wird jetzt 12, und in dem Alter ist doch die Schamgrenze sehr hoch. Hier gab es nur in der 6. Klasse einen Tag, an dem alle Impfausweise mitzubringen waren. Aber selbst da, hatte man als Eltern die Möglichkeit, fehlende Impfungen, beim Kinderarzt durchführen zu lassen. Schulzahnarzt finde ich sinnvoll, wird aber hier auch nur in der Grundschule gemacht. Mich wundert, dass sich die Elternschaft noch nicht gegen diese Zwangsuntersuchungen gewehrt hat?

von Petsy am 07.01.2011, 17:24



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bei uns gibt es in der dritten klasse eine solche pflichtuntersuchung; incl. hodenabtasten von fremdem arzt im gesundheitsamt. mein sohn wird dort im nächsten jahr definitiv nicth mitgehen, lieber zahle ihc die arztrechnung selbst (man muss wohl die untersuchung dann auf eigene kosten woanders durchführen lassen). wir haben nicths zu verbergen, darum geht es nicht, aber ich möchte doch bitteschön selbst entscheiden, wann welcher arzt mein kind untersucht.

von mama.frosch am 07.01.2011, 22:36



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Sehe ich genau wie mama.frosch. Mein Kind ginge da nicht hin. Basta! Ich bezweifle auch, dass man dazu wirklich gezwungen werden kann. Einen Sinn finde ich in solchen Massenuntersuchungen auch nicht. Die Fehlerquote des Arztes ist sicher höher als beim niedergelassenen Kinderarzt, denn wenn dieser fabrikähnlich (was anderes ist das dann nicht)den ganzen Tag das gleiche macht und untersucht, schleichen sich automatisch Flüchtigkeitsfehler ein. (beim niedergelassenen Kinderarzt wechselt das Klientel hinsichtlich Alter und Art der Untersuchung, das hält wach und aufmerksam). Außerdem gibt es keinerlei Vorteile der Untersuchung. Soll man eben die U- Untersuchungen verpflichtend organisieren und die Teilnahme kontrollieren. LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 08.01.2011, 00:14



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sowas gab es in der grundschule weder bei meinen großen damals, noch heute! würde es auch gar nicht zulassen!! würde da eher auch zum arzt gehen und die rechnung selber zahlen wenn nötig!! ich würde meinem kind dem nicht aussetzten! wenn es pflicht ist, was soll/dann denn passieren wenn ich es als mutter verweigere? habe sowas vorher noch nie gehört!! lg

von sylea am 15.01.2011, 15:31



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http://www.schulrecht-heute.de/schulrecht/gesetze/sachsen siehe dort unter Teil III Da steht: (6) Die Eltern können die Untersuchungen gemäß Absatz 5 Satz 1 durch einen Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen. Die Untersuchung muss den Vorgaben für die Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst entsprechen. Die Eltern legen dem Schulleiter eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchungen vor. Innerhin besteht wohl doch eine Arztwahl.

von Carmar am 08.01.2011, 00:16



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ich kann mich ehrlichgesagt nicht erinnern, dass ich je zu solch einer untersuchung gehen musste.

von Teufel89 am 08.01.2011, 21:00



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ich würde mein kind da nicht untersuchen lassen da steht 6.klasse, wie alt sind die kinder da? 12-13 jahre? manche mädchen haben in diesem alter schon ihre periode und dann sollen sie zu einem fremden arzt? NEIN kinder sollen zu sowas nicht gezwungen werden bin auch DDR kind und hier gab es schuluntersuchungen (4. und 7/8 klasse)

von kati1976 am 08.01.2011, 22:51



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Ich glaube, ich würde dann wohl die Möglichkeit der Untersuchung durch den eigenen Kinderarzt wahrnehmen.Auch wenn es extra kosten würde. Natürlich weiß ich nicht, was sein wird, wenn mein Kind in die 6. Klasse geht, aber ich werde die Sache sicherlich im Kopf behalten und ggf. entsprechend handeln.

Mitglied inaktiv - 10.01.2011, 12:01



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Kein Aprilscherz, sondern in Sachsen geltendes Recht. Grundlagen sind das "Schulgesetz für den Freistaat Sachsen" und die "Schulgesundheitspflegeverordnung". Schulgesetz des Freistaates Sachsen vom 16.07.2004 http://www.ms-pulsnitz.de/gesetze/schulgesetz.pdf http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7981013891103&jtyp=akt Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulGesPflVO vom 10. Januar 2005 http://www.msweischlitz.de/Gesetz/Sachsen/SchulGesPflVO-20040801.pdf http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=64110571293&jtyp=akt Schulgesetz für den Freistaat Sachsen §26a Schulgesundheitspflege (4) Alle schulpflichtigen und die von den Eltern gemäß § 27 Abs. 2 angemeldeten Kinder sind verpflichtet, sich einer Schulaufnahmeuntersuchung zu unterziehen. Die Anwesenheit eines Elternteils bei der Schulaufnahmeuntersuchung ist erforderlich. (5) Weitere Untersuchungen werden in der Klassenstufe 2 oder 3 und in der Klassenstufe 6 durchgeführt. ... Die Schüler sind verpflichtet, dich den Untersuchungen zu unterziehen. Bei den Untersuchungen können die Eltern anwesend sein. (6) Die Eltern können die Untersuchungen gemäß Absatz 5 Satz 1 durch einen Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen. Die Untersuchung muss den Vorgaben für die Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst entsprechen. Die Eltern legen dem Schulleiter eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchung vor. Was passiert bei diesen Untersuchungen? Darüber, was genau bei diesen Untersuchungen geschieht, schweigt sich der Freistaat Sachsen aus. Weder auf den Websites des Sozialministeriums, der Landesuntersuchungsanstalt, der Landesdirektionen oder der Landratsämter - Gesundheitsamt finden sich Erklärungen. Und eine Aufklärung von Schülern und Eltern findet offenbar auch nicht statt. Einzig auf folgender Webpages der Freien Presse Chemnitz finden sich Hinweise darauf: Ministerium verteidigt Pflicht-Untersuchungen für Sechstklässler http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/7562840.php Dresden (dapd-lsc-lsc). Das sächsische Gesundheitsministerium hat die eingehende ärztliche Untersuchung für Schüler der sechsten Klassen verteidigt. Es werde bei dieser Praxis und der obligatorischen Untersuchung bleiben, sagte ein Sprecher von Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) am Freitag der Nachrichtenagentur dapd. Dazu gehöre auch, dass der untersuchende Arzt die äußeren Geschlechtsmerkmale der Schüler in Augenschein nehme. Meine Meinung: Offensichtlich kommt es zu einer Bestimmung des Pubertätsstadiums anhand einer Untersuchung der Genitalregion (Bestimmung der Tannerstadien): Tanner - Stadien (Beurteilung der Pubertätsentwicklung) http://berner.orchidee-cms.de/mediafactory/29_Refrenzwerte/29-11.pdf Dabei werden die verschiedenen Stadien der Genitalentwicklung und Pubesbehaarung bei Jungen und die Stadien der Brustentwicklung uns Pubesbehaarung bei Mädchen bestimmt. Jungen müssen sich dazu natürlich die Unterhosen ausziehen. Dann wird der Arzt auch die Hoden abtasten, da die Größe der Hoden ein Maß für die Genitalentwicklung ist. Selbstverständlich wird der Genitalbereich auch in Augenschein genommen. Mädchen müssen sich zur Inaugenscheinnahme der Brust den BH ausziehen. Zur Beurteilung der Pubesbehaarung schaut der Arzt in die Unterhose. Ob weitere Untersuchungen vorgesehen sind, ist unbekannt. Ein Anhaltspunkt können Infos auf folgender Webpage sein: J1-Infos für Ärztinnen und Ärzte zur Jugendgesundheitsuntersuchung - Herausgegeben von der BZgA www.bzga.de/pdf.php?id=0117c4dfd75413e9216dc43b45b6cc2c Laut dieser Schrift gilt bei der J1 folgende Vorgehensweise: bei Mädchen: • als Kinder- und Jugendarzt ohne gynäkologische Vorbildung kann eine vaginale Inspektion unterbleiben • der Slip wird kurz angehoben, um sich von der Normalität des äußeren Genitals zu überzeugen und das Pubesstadium festzustellen • Inspektion der Brust, ... hierfür öffnen die Mädchen kurz ihren BH • in der Regel ist bei jungen Mädchen ein Abtasten (der Brust Anm. Verfasser) nicht erforderlich, es sei denn, von der Patientin wurden Auffälligkeiten festgestellt bei Jungen: • Abtastung der Hoden • Dokumentation Penis- und Pubesstadium • Fragen nach Hodenschmerzen und die ungehinderte Beweglichkeit der Vorhaut Weiter Webpages mit Informationen sind: Schuluntersuchungen für Jugendliche http://eltern.t-online.de/schuluntersuchungen-fuer-jugendliche-allgemeiner-gesundheitsstand-und-geschlechtsreife/id_41709942/index Jugenduntersuchung J1: In der Pubertät zum Arzt http://eltern.t-online.de/die-jugenduntersuchung-j1-in-der-pubertaet/id_41561402/index Meine Meinung: Eltern sollten von der Schulleitung und dem Gesundheitsamt genaue Auskunft über Art und Weise sowie Umfang (was genau wird untersucht) der der Schuluntersuchungen verlangen (Untersuchung in der 2. oder 3 Klasse und Untersuchung in der 6. Klasse). Rechtliche Bewertung: Es bestehen Zweifel an der Vereinbarkeit des "Schulgesetz für den Freistaat Sachsen" und der "Schulgesundheitspflegeverordnung" mit Bundesgesetzen (insbesondere mit dem Grundgesetz). Ich verweise auf folgenden Artikel in der Freien Presse Chemnitz: Freistaat lässt Sechstklässler splitternackt dastehen http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/THEMA_DES_TAGES_REGIONAL/7562109.php ... Juristen halten das Schulgesetz bezüglich des Paragrafen 26a für sehr bedenklich. Als "wahrscheinlich unzulässig" bezeichnete es Bernd Rüdiger Kern, Professor für bürgerliches und Arztrecht an der Universität Leipzig. ... Dass das Gesetz zudem Unstimmigkeiten aufweise, könne man daran erkennen, dass nicht einmal festgelegt ist, welche Strafen drohen, wenn Eltern die Untersuchungen an ihren Kindern verweigern. "Wenn ein Grundrecht eingeschränkt wird, muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben", stellt Christoph Enders, Professor für öffentliches Recht in Leipzig, klar. "Es leuchtet nicht recht ein, welches Interesse der Staat an einer Ganzkörperuntersuchung von Sechstklässlern haben kann, bei der auch Genitalien untersucht werden. Eine so umfassende medizinische Begutachtung und die Weitergabe von Daten könnten nur gerechtfertigt sein, wenn der Schulbesuch behindert wird oder andere gefährdet werden." Meine Meinung: Schulgesetz für den Freistaat Sachsen §26a Absatz 5 (Schulgesundheitspflege) verstößt gegen das Grundgesetz. Medizinische Untersuchungen, insbesondere des Intimbereichs (auch bei Schülern der 6. Klasse) gegen den Willen des Betroffenen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Dieses beruht auf Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 (Schutz der Menschenwürde) und Artikel 2 Absatz 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit). Insbesondere werden die Individualsphäre (Schutz des Selbstbestimmungsrechtes) und die Intimsphäre (Sexualbereich) betroffen. Dabei ist die Intimsphäre dem staatlichen Zugriff verschlossen (näheres siehe Wikipedia: Persönlichkeitsrecht; Intimsphäre; Allgemeine Handlungsfreiheit; Freie Entfaltung der Persönlichkeit). Desweiteren wird meiner Meinung nach gegen Grundgesetz Artikel 6 Absatz 2 (Elternrecht) verstoßen (siehe dazu in Wikipedia: Schutz von Ehe und Familie). Eine Grundsätzliche Bemerkung zu den Grundrechten: Grundrechte können durch Gesetz eingeschränkt werden (Artikel 17a GG; Artikel 19 GG). Grundrechte können auch verwirkt werden (Artikel 18 GG). Die genannten Grundrechte (Menschenwürde; Freie Entfaltung der Persönlichkeit; Elternrecht) gehören nicht dazu. Das Grundrecht auf Menschenwürde ist unantastbar. Das Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nur durch die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz; das Elternrecht wird nur durch die Rechte anderer begrenzt (Das Elternrecht durch die Rechte des Kindes). Verwirklichung in der Praxis: 1. Verweigerung durch Schüler (meine Meinung) Die Schüler sollten die Schuluntersuchung insgesamt, aber zumindest die Untersuchung des Intimbereichs unter Berufung auf ihr Persönlichkeitsrecht verweigern. Da bei der Untersuchung selbst die Schüler der geballten Autorität von Arzt, Krankenschwestern, Lehrern ausgesetzt sind, sollten Eltern ihre Kinder begleiten und bei der Verwirklichung ihres Persönlichkeitsrechtes unterstützen. Andererseits kann der Freistaat Sachsen nicht erwarten, dass die Eltern die Teilnahme ihrer Kinder an den Schuluntersuchungen mit allen Mitteln erzwingen. Das wäre ein Verstoß gegen BGB § 1631 - Inhalt und Grenzen der Personensorge - Absatz 2: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Außerdem sind Eltern nach BGB § 1626 - Elterliche Sorge, Grundsätze - Absatz 2 angehalten, im Einvernehmen mit ihren Kindern zu handeln.   2. Verweigerung durch Eltern (meine Meinung) Auch die Eltern haben meiner Ansicht nach das Recht, die Teilnahme ihrer Kinder an den Schuluntersuchungen, insbesondere aber die Untersuchung des Intimbereiches ihrer Kinder zu verweigern. Voraussetzung ist die Überzeugung der Eltern, dass durch die Schuluntersuchung, insbesondere durch die Untersuchung des Intimbereichs und weitere negative Faktoren das Kindeswohl (siehe Wikipedia) ihrer Kinder gefährdet ist (seelische Verletzung, Traumatisierung). Die genannten negativen Faktoren können sein: • Untersuchung durch unbekannten Arzt • Untersuchung von Jungen durch weibliche, von Mädchen durch männliche Ärzte • Anwesenheit von Lehrern und weiteren Schülern bei der Untersuchung ohne das Einverständnis des Kindes • Untersuchung in dafür ungeeigneten Räumen • ungenügende Aufklärung vor der Untersuchung • die fehlende Möglichkeit der Verwirklichung des Persönlichkeitsrechtes durch das Kind (Gruppenzwang, Konfrontation mit Autoritätspersonen). Achtung: Allerdings müssen die Eltern damit rechnen, das sich die Schulleitung und das Gesundheitsamt auch auf das Kindeswohl berufen (Schutz vor Vernachlässigung, Früherkennung von Krankheiten, Schutz vor Misshandlung und Missbrauch). Mit dieser Begründung könnten die Schulleitung und das Gesundheitsamt das Jugendamt (siehe Wikipedia) einschalten. Aus diesem Grund sollte das Kind an der Jugenduntersuchung J1 teilnehmen. Von der (beabsichtigten) Teilnahme an der J1 sollten die Eltern Schulleitung und Gesundheitsamt in Kenntnis setzen. Die Teilnahme an der J1 sollte auch durch ärztliche Bescheinigung dokumentiert werden. Zur J1: Die J1 wird bei 12- bis 14-jährigen Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Sie ist gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht freie Arztwahl. Und selbstverständlich können die Kinder/Jugendlichen (Persönlichkeitsrecht) und auch die Eltern (im Sinne des Kindeswohles) bestimmte Untersuchungen verweigern. Zum Thema: "Strafbarkeit" bei Nichtteilnahme an Schuluntersuchungen der Klassen 2/3 und Klasse 6 Im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen sind für den Fall der Nichtteilnahme der Schüler tatsächlich weder Strafmaßnahmen gegen die Schüler noch gegen die Eltern vorgesehen. Schlussbemerkung: Der §26a SchulG wird wohl solange unverändert bestehen, bis Betroffene (Eltern) Verfassungsbeschwerde erheben (vor Landesverfassungsgericht bzw. Bundesverfassungsgericht [Artikel 93 (1) 4a GG]).

Mitglied inaktiv - 30.01.2011, 21:58



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Hallo, wie ist das denn zwischenzeitlich weitergegangen? Weiterhin Reihenuntersuchung in der Schule? Daneben Einladung zu J1 / J2? Eine gleichwertige Alternative zu J1 beim Kinderarzt kann die Untersuchung in der Schule ja wohl nicht sein, denn in den Erläuterungen zu J1 steht auch was von gegebenenfalls sehr persönlichen Gesprächen, die da stattfinden sollen "z. B. von Sexualität und Verhütungsmethoden, Alkohol, Zigaretten und anderen Rauschmitteln, den schulischen Leistungen oder sozialen Problemen in der Familie, bei den Freunden oder in der Schule handeln. In diesem Alter treten auch gehäuft Störungen des Essverhaltens wie Fettleibigkeit, Magersucht (Anorexie) oder Ess-Brech-Sucht (Bulimie) auf, was dann ebenfalls zur Sprache kommen kann. Der Arzt berät das Mädchen oder den Jungen zu einigen weiteren Gesundheitsthemen, z. B. über den Jodbedarf oder Hautprobleme wie Akne." Und einige Jahre später gehen die Mädchen dann zum Frauenarzt, weil sie die Pille haben wollen. ==> Mindestens alle zwölf Monate schaut bei den jungen Frauen "mal jemand rein"? Sehr früh in meiner Schullaufbahn (1. Klasse?) kam mal ein Arzt in die Schule, der auch die Unterhose runtergezogen hat. Ich habe mich dann geweigert, wie gefordert zu husten. Aber alt genug, um auszudrücken, was mir nicht gepasst hat, war ich da noch nicht. Mama war beim Abendessen noch verärgert. Ich denke heute noch, die Erwachsenen waren alle sehr unsensibel und das scheint fast 40 Jahre später nicht zwingend besser zu sein.

von Franke am 23.06.2013, 17:54