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Hilfeee ich halt es nicht aus

Thema: Hilfeee ich halt es nicht aus

Hallo ihr lieben ich bin neu hier und wollt fragen was ich noch machen kann es geht um folgendes mein ex der a der kindesvater is meint er gibt mir unseren sohn nicht (das kind wohnt leider beim vater) (haben das gemeinsames sorgerecht) solang ich nicht die alimente fertig zahlen (krieg vom ams 345€) und muss 128€ zahlen tu ich ja eh gern fürs kind aber es geht nicht da ich auf arbeitssuche bin.mein sohn sagt auch immer er will nicht mehr zum papa er will bei mir und meinem mann bleiben.rin anwalt kann ich mir nicht leisten könnt ihr mir ratschläge oder ähnnliches geben lg und danke.

von mama27liebe am 28.11.2019, 22:47



Antwort auf Beitrag von mama27liebe

Wenns ernstgemeint ist: Da gehst du aufs Pflegschaftsgericht, wo ihr die gemeinsame Obsorge ausgemacht und bekommen habt, und meldest die aktuelle Situation. Hat denn der Kindsvater mehr Geld als deine 217 Euro? Wie stellst du dir denn die Situation mit dem Kind daheim vor? lg niki

von niccolleen am 28.11.2019, 23:42



Antwort auf Beitrag von niccolleen

Hallo, Du brauchst einen Anwalt; gehe zu dem für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht. Nimm Belege zu Deinem Einkommen und Mietkosten mit und beantrage einen Beratungshilfeschein. Damit kannst Du zu einem Anwalt/Anwältin Deiner Wahl gehen, er vertritt Dich und die Kosten werden übernommen. Du kannst auch gleich zu einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gehen und darum bitten, dass der Beratungshilfeantrag für Dich von Ihnen gestellt wird. Keine Angst vor den Kosten eines Rechtsanwalts. Und such Dir lieber eine kleine Kanzlei; die sind engagierter als die großen, behaupte ich jetzt mal. Alles Gute wünsche ich Dir

von MoneSi am 29.11.2019, 00:24



Antwort auf Beitrag von MoneSi

Ok mach ich gleich um 8h danke euch allen.mein mann geht arbeiten da geht es schön..

von mama27liebe am 29.11.2019, 04:00



Antwort auf Beitrag von niccolleen

...sind momentan gar nicht geeignet, um mal eben das Gericht zu bemühen. Sie kriegt Grundsicherung, lebt vom Amt. Sie wird mutmaßlich gar keine geeignete Wohnung haben? Wohnt sie im Umfeld des Kindes? Wie alt ist das Kind? Zumindest spricht es schon. Und die Frage aller Fragen:warum ist das Kind beim Vater verblieben? Wie lange legt es bereits beim Vater? Inzwischen krieg ich die Krise bei den *Hilfe!!!! Mein...*-Posts. Riesen Drama um eine selber in den Sand gesetzte Konstellation *kopfklatsch*

von Mutti69 am 29.11.2019, 05:56



Antwort auf Beitrag von mama27liebe

Ich würde in die Nähe ziehen, falls du da nicht schon eh wohnst. Ich würde zusehen, dass die Wohnung vorbereitet ist und ein Kind mit einziehen kann. Leben ordnen halt. Ich würde mir schleunigst eine Arbeit suchen und überbrückend nochmal ein oder zwei Bücher in die Hand nehmen und die Rechtschreibung und Grammatik aufpolieren. Ich würde mich an das Jugendamt wenden. Ich würde mir einen Beratungsschein holen und mich anwaltlich beraten lassen. Dann würde ich zunächst versuchen wenigstens den regelmäßigen Umgang zu organisieren.

von Mutti69 am 29.11.2019, 05:50



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Die kennen sich rein aus Erfahrung besser aus. Das hier ist ja das Erziehungsforum.

von Mutti69 am 29.11.2019, 05:59



Antwort auf Beitrag von mama27liebe

Jeder kann sich einen Anwalt leisten, denn der Anwalt kann für Dich einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen, wenn Du wenig Geld hast. Dann trägt der Staat die Kosten. Das ist extra so geregelt, damit Recht zu bekommen nicht davon abhängt, ob man sich einen Anwalt leisten kann. Einfach mal einen Termin bei einem Anwalt für Familienrecht (googeln) ausmachen, und keine Angst haben, da ist nix dabei! Er hilft Dir, sagt Dir genau, was Du jetzt machen kannst und wie das geht. LG

von Windpferdchen am 29.11.2019, 14:20



Antwort auf Beitrag von mama27liebe

Beratungshilfe ist durch den, der sie haben will selbst beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Kein Anwalt macht Beratungshilfesachen gerne. Und keiner wird für das wenige Geld, dass er dafür bekommt, im Vorfeld nich Anträge für irgendwen stellen, ohne jede Bezahlung. Also: erst den Schein holen, dann zum Anwalt. Nur in der Reihenfolge.

von Berlin! am 30.11.2019, 01:22



Antwort auf Beitrag von Berlin!

wenn es ein ganz ambitionierter anwalt ist, kann er bei der antragsstellung durchaus behilfreich sein. So einen anwalt muss man aber erst mal finden. im falle der ap würde ich aber zwingend einen anwalt bezahlen, der fall ist schwierig und langwierig, das muss wirklich gut vorbereitet werden. zumindest die erstberatung sollte man zusammenkratzen....

Mitglied inaktiv - 01.12.2019, 11:39