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Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt????

Thema: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt????

Hallo alle zusammen! Ich habe da mal eine Frage: Ich habe meinen Erziehungsurlaub erst mal nur für ein Jahr beantragt und wollte jetzt ein Jahr verlängern und da sagt doch glatt mein Chef zu mir das sei rechtlich gesehen nicht möglich. Ist das wirklich wahr? Oh Gott! PANIK!!!!! Bitte, wenn hier jemand irgendetwas darüber weiß dann würde ich mich echt freuen. Ich habbe total die Panik sie jetzt schn weggeben zu müssen! LIebe Grüße norincy

Mitglied inaktiv - 27.02.2007, 08:53



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Hmmm..., kein Ahnung wie dass rechtlich gesehen aussieht aber ich würd mal bei der Erziehungsgeldstelle nachfragen die können dir sicher helfen. Ansonsten versuch doch noch mal mit deinem Chef im Guten zu reden vielleicht läßt er sich doch noch breit schlagen *zwinker* Viel Glück Dajana

Mitglied inaktiv - 27.02.2007, 08:59



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Hallo. Ich meine mal gehört zu haben, wenn du von anfang an 3 jahre beantragst, mußt du auch 3 jahre zu hause bleiben. Aber jährlich dürfe man verlängern. Aber ich weiß es nicht genau. Ich habe zum beispiel immer um ein jahr verlängert. Das heißt, ich habe jetzt das 2. jahr verlängert und wenn ich bis februar 2008 immer noch keine möglichkeit habe, mein kind unterzubringen kann ich das 3 jahr auch noch verlängern. Ich weiß aber nicht, ob das mein AG kulanter weise so macht, oder ob das rechtlich so geht. bei mir klappts und ich bin froh. frag doch mal hier im Forum Nicola Bader, vielleicht hilft sie dir. lg

Mitglied inaktiv - 27.02.2007, 09:09



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Hallo norincy, dein AG hat leider Recht! Hier der Link: "Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist." http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung Aber wenn du mal nett mit ihm redest und eine weiche Stelle bei ihm findest, dann besteht zumindest die Möglichkeit, dass er seine Zustimmung auf ein weiteres Jahr gibt. LG und Viel Erfolg

Mitglied inaktiv - 27.02.2007, 09:13



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Gute Informationen dazu findest Du unter www.familienhandbuch.de. Das dritte Jahr kannst Du aber immer noch beantragen mit einer Frist von 8 Wochen vor Antritt. Das zweite Jahr kannst Du jetzt aber nicht einfach einfordern. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 27.02.2007, 09:52



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dein arbeitgeber muss nur zustimmen,denn lt gesetz hast du dich für die ersten 2 jahre festzulegen.das dritte kann dir dein chef dann nicht verwehren,wenn du auf 3 verlängerst,aber von ein auf 2 muss er zustimmen. (für viele ist das leider eine m öglichkeit,sich so dem anehmer zu entledigen.. :0( indem sie es verweigern. habt ihr einen betriebsrat? frag doch mal den,ob die gründe,die dein chef da anbringt,überahupt rechtens sind,warum es angeblich nicht gehen soll.. lg pitti

Mitglied inaktiv - 27.02.2007, 12:31



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Du kannst erziehungsurlaub über das beantragte Jahr nehmen, allerdings stehst du dann ohne Erziehungsgeld da. Das ist mir passiert und das hat mich auch im großen und ganzen finanziell ruiniert da ich dann nicht eher wieder in den Beruf zurück konnte. AG hatte der Verlängerung zugestimmt seinerzeit. Grüßle, Tinsche

Mitglied inaktiv - 27.02.2007, 13:24



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Frag doch mal im Forum der Experten nach Nicol Bader silvia

Mitglied inaktiv - 28.02.2007, 09:32