Sehr geehrter Herr Dr. Paulus,
Ich schäme mich etwas für die Frage, da ich gesehen habe, dass man Ihnen ähnliche schon gestellt hat. Allerdings bin ich mir nicht sicher wie ich es rechnerisch auf mich anwende.
Ich mache mir nämlich wirklich große Sorgen.
Ich habe leider in meiner Frühschwangerschaft Alkohol getrunken, da der Test negativ war.
Wir waren auf einem Wochenend-Ausflug eines Junggesellinnenabschieds.
Hier meine Daten:
Zyklus im Durchschnitt 27 Tage
Erster Tag der Regel:
2.10.23
Vermutlicher Eisprung: 14.10-16.10
26.10.23: Schwangerschaftstest negativ (frühtest)
27.10 bis 29.10.23: Alkohol getrunken in der Runde: mehrere Gäser Wein und Sekt pro Tag beim Essen (kein Rausch, nicht wirklich betrunken)
28.10 auf 29.10 fühlte es sich an als ob ich meine Periode bekomme. Kam aber nicht.
Am 30.10. habe ich dann positiv getestet. Am 30.10 habe ich keinen Alkohol mehr getrunken.
Wenn ich richtig gerechnet habe müsste ich noch bis SSW 3+6 getrunken habe. Dieses eine Wochenende. Wenn ich richtig gerechnet habe habe ich dann keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken seit 4+0 ssw.
Mir ist das Herz stehen geblieben. Mein Frauenarzt meinte so früh macht das nichts. Aber online liest man so viel und ich mache mir unendliche Vorwürfe. Ich kann die Schwangerschaft gar nicht genießen und hasse mich für diesen Fehler. Trinke natürlich keinen Tropfen seit dem.
Wie schätzen Sie die Lage ein?
Zudem habe ich bis vor kurzem Listerien Mundspühlung benutzt und dann entdeckt dass dort auch Alkohol drin ist. Ist dies sehr gefährlich?
Ich danke Ihnen.
Erster Tag der letzten Regel:
02-10-2023
von
Bluemchen24
am 05.01.2024, 14:55
Antwort auf:
Alkohol
Leider haben Sie uns das wichtigste Datum zur Beurteilung des zeitlichen Ablaufs nicht übermittelt, nämlich den errechneten Entbindungstermin. Oft muss man die Berechnung nach dem Zyklus durch die frühen Ultraschalldaten korrigieren, weil der Eisprung mitunter doch variiert.
Für die ersten zwei Wochen nach Empfängnis gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip: Sofern die Aufnahme einer potentiell fruchtschädigenden Substanz (wie z. B. Alkohol) im Zeitraum der Alles-oder-Nichts-Regel (innerhalb von zumindest 14 Tagen nach Empfängnis) erfolgt, wäre bei schädigenden Einwirkungen grundsätzlich entweder ein Abort oder ein Neugeborenes ohne erhöhtes Fehlbildungsrisiko zu erwarten. Die anfangs pluripotenten Zellen können in dieser Zeit noch geschädigte Zellen ersetzen, so dass die weitere Entwicklung ungestört verläuft, sofern der toxische Schaden nicht so groß ist, dass die Frucht mit der nächsten Regelblutung abgeht.
Aufgrund des von Ihnen geschilderten zeitlichen Ablaufs sehe ich kein erhöhtes Fehlbildungsrisiko für eine kindliche Schädigung.
Vermutlich handelt es sich nicht um eine „Listerien Mundspülung“ sondern „LISTERINE® Mundspülung“. Sofern Sie die Lösung nicht literweise täglich trinken, sehe ich keine Gefahr für die Schwangerschaft.
von
Dr. Wolfgang Paulus
am 05.01.2024
Antwort auf:
Alkohol
Ist mir sehr peinlich. Ich meinte die Mundspühlung der Marke Listerine. Nicht Listerien.
von
Bluemchen24
am 05.01.2024, 14:57
Antwort auf:
Alkohol
Oh jetzt wusste ich nicht ob ich einen neuen Beitrag verfassen sollte oder hierunter schreiben sollte.
Sehr geehrter Herr Dr. Paulus,
herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung zu meinem vorherigen Post zum Thema Alkohol. Der ET soll der 09.07.2024 sein. Mein Arzt hat zumindest noch nichts laut Ultraschall korrigiert. Ich danke Ihnen vielmals und hoffe dass ich mir nicht zu große Sorgen machen muss. Da mich das Thema sehr beschäftigt und ich so wütend auf mich bin. Eine kleine peinliche Frage hätte ich noch. Darf man eine Ultraschallzahnbürste von Philips Sonicare benutzen?
Ich weiß Ihre Zeit sehr zu schätzen.
von
Bluemchen24
am 05.01.2024, 17:15