Hallo,
Vielen lieben Dank für Ihre Mühe!
Ich arbeite 30% und habe im Arbeitsvertrag keine Regelung bzgl. der Arbeitszeit. Ich regle das mit meiner Chefin und meinen Kollegen, bislang war das problemlos möglich. Mündlich würde ich darauf hingewiesen, dass ich mindestens einen Nachmittag arbeiten muss, was ich jede Woche erfülle. Mehr Absprachen oder Einschränkungen sind mir nicht bekannt.
Jetzt verlangt meine Chefin plötzlich, dass ich an zwei speziellen Donnerstag Nachmittagen von 14-17 Uhr arbeite.
Das ist mir leider nicht möglich, da ich keinen Babysitter habe. Mein Sohn ist 2 Jahre, der Papa kann an diesen Tagen nicht freinehmen. Großeltern ebenfalls nicht.
Meine Chefin meint, dass das ja nicht ihr Problem sei und ich eben eine Lösung finden muss.
Hinzugefügen möchte ich noch, dass meine beiden Kolleginnen beide Vollzeit arbeiten und den Einsatz locker übernehmen könnten, da er ja in ihrer normalen Arbeitszeit anfällt.
Wie ist denn die Rechtslage? Kann mich mein AG dazu zwingen? Was passiert, wenn ich nicht zum Arbeiten erscheinen kann? Ich kann mein Kind ja unmöglich mitnehmen?
Vielen lieben Dank!!
Viele Grüße, Sabrina Theimer
von
Sabrina313
am 24.04.2024, 22:16
Antwort auf:
Arbeitszeit vom AG festgelegt
Hallo,
ob der AG hier im Rahmen des Direktionsrechtes Vorgaben machen darf hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn da keine festen Zeiten stehen, darf er.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2024
Antwort auf:
Arbeitszeit vom AG festgelegt
Hallo Sabrina,
wenn keine fixes Arbeitszeiten oder Standort eingetragen ist/ sind, darf sie das m. e. Verlangen. Für die Kinderbetreuung musst du leider alleine sorgen. Vielleicht kann ja eine Freund*in einspringen? Als kleiner Tipp, lass deinen richtigen Namen rausnehmen von der Redaktion
von
peekaboo
am 25.04.2024, 05:15
Antwort auf:
Arbeitszeit vom AG festgelegt
Hi.
Steht im Vertrag nur zB "an 5 Tagen 20 Std. von Mo-Fr zwischen 8-18 Uhr" - dann darf der AG an diesen Tagen innerhalb der Vertraglich vereinbarten Zeit deine Arbeitszeiten bestimmen. Du hast dich dann per Vertrag einverstanden erklärt, innerhalb dieser Zeiten zur Verfügung zu stehen. Das deine Kinder in dieser Zeit betreut sidn/werden können, ist dann deine Verantwortung.
Sind im Vertrag jedoch bestimmte Arbeitszeiten festgelegt wie zB Mo-Fr je 4 Std von 8-12 Uhr" - dann kann der AG dies nicht einseitig einfach ändern.
von
suityourself
am 25.04.2024, 09:28
Antwort auf:
Arbeitszeit vom AG festgelegt
"... im Arbeitsvertrag keine Regelung bzgl. der Arbeitszeit ..." Damit darf ihr Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten festlegen.
"Meine Chefin meint, dass das ja nicht ihr Problem sei und ich eben eine Lösung finden muss." Damit hat sie Recht. Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags haben sie eingewilligt die Zeiten zu arbeiten. Dabei ist es unrelevant, ob sie zu dem Zeitpunkt bereits Mutter waren oder nicht. Kinderbetreuung ist Privatsache.
"Kann mich mein AG dazu zwingen?" Ja, weil keine festen Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag stehen.
"Was passiert, wenn ich nicht zum Arbeiten erscheinen kann?" Das ist unentschuldigtes Fehlen ist Grund zur Abmahnung und bis hin zur Kündigung. Bei der Agentur für Arbeit kann das zu einer Sperre von ALG1 führen, weil sie vorsätzlich gehandelt haben.
"Ich kann mein Kind ja unmöglich mitnehmen?" Nein. Daher müssen sie eine Kinderbetreuung finden.
- Wenn die aktuelle Babysitterin nicht kann könnten sie sich eine andere für den Tag suchen.
- Sind sie TZ in EZ tätig? Sie könnten das beenden und wieder voll in EZ gehen. Evtl. stimmt ihr AG sogar einer TZ in EZ bei einem anderen AG zu?
- Bei 30 % von einer VZ-Stelle (12 Stunden von 40 Stunden) sollen sie 6 Stunden nachmittags arbeiten + den Nachmittag der sowieso feststeht = 9 Stunden? Vielleicht möchte ihr Arbeitgeber damit auch erreichen, dass sie kündigen?
von
Ani123
am 25.04.2024, 23:55