Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Guten Abend, ich arbeite zurzeit im Gruppendienst der Jugendhilfe in Teilzeit (während meiner Elternzeit) Meine Elternzeit endet am 28.06.24. mein Zusatzvertrag für die Teilzeit endet am 31.07.24. Danach greift mein ursprünglicher Vollzeitvertrag mit Schichtarbeit. Nun denken wir über ein zweites Kind nach. Jedoch habe ich Bedenken, dass ich keine Stelle angeboten bekomme, sollte ich zum Ende des Teilzeitvertrages mitteilen, dass ich erneut schwanger bin und somita kein Gehalt mehr haben. Muss mein Arbeitgeber mich dennoch Vollzeit beschäftigen, selbst wenn ich ihm vorher meine Schwangerschaft mitteile?  Bei meinem ersten Kind wurde mein voller Vertrag bis zur Geburt auf 20 std reduziert, aufgrund des Verbotes, Nachtschicht zu arbeiten, bei voller Lohnfortzahlung. Wäre das bei einer erneuten Schwangerschaft so möglich?    Mit freundlichen Grüßen     

von A.M.35 am 29.04.2024, 19:32



Antwort auf: Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Hallo, ist der TZ -Vertrag unabhängig von der EZ? Wie ist denn der Vertrag ohne EZ, VZ? Wenn ich davon ausgehe, dass der VZ-Vertrag wieder auflebt: Der AG muss Sie zu den alten Konditionen beschäftigen und kann wegen der SchwS auch nicht kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2024



Antwort auf: Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Es scheint so, als wäre ihr TZ-Vertrag nicht auf die EZ bezogen. Ansonsten wprdeder auch am 28.06.2024 enden. Sobald sie einen neuen Vertrag unterschrieben haben welcher ab dem 1.08.2024 gilt greift der. Das auch wenn sie vorher ihrem AG eine Schwangerschaft mitteilen würden. Er macht dann, wie bei der 1. Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung und schaut wie er sie mutterschutzkomform einsetzen kann.  Bis zum 31.07. in TZ und danach in VZ.  Worauf sie achten sollten ist ob im Arbeitsvertrag Arbeitszeiten genannt werden. Das kann auch sein indem benannt wird, dass 50 Prozent in der Nacht gearbeitet werden muss. In dem Fall würde es bei einer Schwangerschaft für die 50 Prozent ein BV geben. Genannte Arbeitszeiten im Vertrag sind für den AG bindend. Werden keine Zeiten genannt werden kann ihr AG diese so abändern, dass sie tagsüber arbeiten.  Die Kinderbetreuung ist Privatsache. 

von Ani123 am 30.04.2024, 00:59



Antwort auf: Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Hallo, ja genau, der TZ Vertrag läuft etwas länger, als die Elternzeit.  Muss mein Arbeitgeber mich denn definitiv beschäftigen? Selbst, wenn ein zweites Kind unterwegs wäre? Zurzeit heißt es bspw. dass mir ab dem 01.08. keine TZ-Stelle angeboten werden kann, da keine frei ist (durch Berufspraktikanten oder Mitarbeiter belegt)  Volle Stellen wären voraussichtlich da (und würden damit meinem ursprünglichen, unbefristeten VZ-Vertrag entsprechen) Liebe Grüße   

von A.M.35 am 30.04.2024, 07:30



Antwort auf: Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Ich denke du willst das nicht lesen, aber der AG hat dich richtig mies abgezogen. Dein Veetrag hätte in dee ersten Schwangerschaft haft mit dieser Begründung nicht gekürzt werden dürfen. Er hätte dir für die Zeit, wo er keine Arbeit, ein TZ-BV aussprechen müssen. Du hättest in der ersten Schwangerschaft dein reguläres Gehalt bekommen müssen, mit allen durchschnittlichen Bezügen für Schicht und Nacht. Unterschied wäre lediglich, es hätte versteuert werden müssen - was erst einmal dann geringer ausfällt, dafür aber das EG erhöht. Achte da also dieses mal bitte unbedingt drauf. In dem Moment wo die TZ endet, greift dein VZ-Vertrag. Sofern das so vereinbart war. Ich würde dir dringend raten, den Vertrag irgendwie prüfen zu lassen. Nicht das dein VZ-Vertrag weg ist und man mittels Änderungskündigung dir einen befristeten TZ-Vertrag untergeschoben hat. Eigentlich wäre es ein normaler Zusatz gewesen, befristet auf die EZ.  Aber es ist bereits komisch, daß er länger läuft. Dazu die miese Aktuon in der ersten Schwangerschaft, da würde ich mich sehr genau schlau machen. Auch für die weitete Zukunft. 

von Neverland am 30.04.2024, 15:35



Antwort auf: Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

@Neverland   Sie schrieb oben 20 Stunden bei vollem Lohn 😏

von Sternenschnuppe am 30.04.2024, 17:23



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe direkt im Anschluss an die Geburt meiner Tochter 36 Monate Elternzeit beantragt und vereinbart nach einem Jahr auf 20 Stunden-Basis in Elternteilzeit wieder zu arbeiten. Nun bin ich seit 3 Wochen wieder im Betrieb und habe festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich vermute, dass mein Arzt mir (wie auch in der erste...


Erneute Schwangerschaft während Elterngeldbezug

Liebe Frau Bader, Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus. EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft. Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gle...


Teilzeit in Elternzeit/ erneute Schwangerschaft

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? I...


Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, eventuell können Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen ? Ich befinde mich ab September im 3ten Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr. Ich würde gerne, wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Sollte ich dann erneut schwanger werden, bekäme ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder das errechnete Gehalt ? ...


Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juli 2023). Seit Januar diesen Jahres habe ich einen 450-Euro Job. Nun bin ich erneut schwanger und unser Kind kommt im Dezember diesen Jahres zur Welt. Nun bekomme ich laut Krankenkasse Mutterschaftsgel...


erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...