Guten Abend,
ich arbeite zurzeit im Gruppendienst der Jugendhilfe in Teilzeit (während meiner Elternzeit)
Meine Elternzeit endet am 28.06.24. mein Zusatzvertrag für die Teilzeit endet am 31.07.24. Danach greift mein ursprünglicher Vollzeitvertrag mit Schichtarbeit. Nun denken wir über ein zweites Kind nach. Jedoch habe ich Bedenken, dass ich keine Stelle angeboten bekomme, sollte ich zum Ende des Teilzeitvertrages mitteilen, dass ich erneut schwanger bin und somita kein Gehalt mehr haben.
Muss mein Arbeitgeber mich dennoch Vollzeit beschäftigen, selbst wenn ich ihm vorher meine Schwangerschaft mitteile?
Bei meinem ersten Kind wurde mein voller Vertrag bis zur Geburt auf 20 std reduziert, aufgrund des Verbotes, Nachtschicht zu arbeiten, bei voller Lohnfortzahlung.
Wäre das bei einer erneuten Schwangerschaft so möglich?
Mit freundlichen Grüßen
von
A.M.35
am 29.04.2024, 19:32
Antwort auf:
Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft
Hallo,
ist der TZ -Vertrag unabhängig von der EZ? Wie ist denn der Vertrag ohne EZ, VZ?
Wenn ich davon ausgehe, dass der VZ-Vertrag wieder auflebt:
Der AG muss Sie zu den alten Konditionen beschäftigen und kann wegen der SchwS auch nicht kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2024
Antwort auf:
Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft
Es scheint so, als wäre ihr TZ-Vertrag nicht auf die EZ bezogen. Ansonsten wprdeder auch am 28.06.2024 enden.
Sobald sie einen neuen Vertrag unterschrieben haben welcher ab dem 1.08.2024 gilt greift der. Das auch wenn sie vorher ihrem AG eine Schwangerschaft mitteilen würden. Er macht dann, wie bei der 1. Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung und schaut wie er sie mutterschutzkomform einsetzen kann. Bis zum 31.07. in TZ und danach in VZ.
Worauf sie achten sollten ist ob im Arbeitsvertrag Arbeitszeiten genannt werden. Das kann auch sein indem benannt wird, dass 50 Prozent in der Nacht gearbeitet werden muss. In dem Fall würde es bei einer Schwangerschaft für die 50 Prozent ein BV geben. Genannte Arbeitszeiten im Vertrag sind für den AG bindend. Werden keine Zeiten genannt werden kann ihr AG diese so abändern, dass sie tagsüber arbeiten.
Die Kinderbetreuung ist Privatsache.
von
Ani123
am 30.04.2024, 00:59
Antwort auf:
Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft
Hallo,
ja genau, der TZ Vertrag läuft etwas länger, als die Elternzeit.
Muss mein Arbeitgeber mich denn definitiv beschäftigen? Selbst, wenn ein zweites Kind unterwegs wäre?
Zurzeit heißt es bspw. dass mir ab dem 01.08. keine TZ-Stelle angeboten werden kann, da keine frei ist (durch Berufspraktikanten oder Mitarbeiter belegt)
Volle Stellen wären voraussichtlich da (und würden damit meinem ursprünglichen, unbefristeten VZ-Vertrag entsprechen)
Liebe Grüße
von
A.M.35
am 30.04.2024, 07:30
Antwort auf:
Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft
Ich denke du willst das nicht lesen, aber der AG hat dich richtig mies abgezogen. Dein Veetrag hätte in dee ersten Schwangerschaft haft mit dieser Begründung nicht gekürzt werden dürfen. Er hätte dir für die Zeit, wo er keine Arbeit, ein TZ-BV aussprechen müssen. Du hättest in der ersten Schwangerschaft dein reguläres Gehalt bekommen müssen, mit allen durchschnittlichen Bezügen für Schicht und Nacht. Unterschied wäre lediglich, es hätte versteuert werden müssen - was erst einmal dann geringer ausfällt, dafür aber das EG erhöht. Achte da also dieses mal bitte unbedingt drauf.
In dem Moment wo die TZ endet, greift dein VZ-Vertrag. Sofern das so vereinbart war. Ich würde dir dringend raten, den Vertrag irgendwie prüfen zu lassen. Nicht das dein VZ-Vertrag weg ist und man mittels Änderungskündigung dir einen befristeten TZ-Vertrag untergeschoben hat. Eigentlich wäre es ein normaler Zusatz gewesen, befristet auf die EZ. Aber es ist bereits komisch, daß er länger läuft. Dazu die miese Aktuon in der ersten Schwangerschaft, da würde ich mich sehr genau schlau machen. Auch für die weitete Zukunft.
von
Neverland
am 30.04.2024, 15:35
Antwort auf:
Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft
@Neverland
Sie schrieb oben 20 Stunden bei vollem Lohn 😏
von
Sternenschnuppe
am 30.04.2024, 17:23