Guten Tag,
ich zahle an meinen Ex Mann Kindesunterhalt. Unsere Tochter ist 11 Jahre.
Mein Ex Mann verlangt ca alle 3 Monate eine neue Auskunft über meine Einkommensverhältnisse.
Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie oft man die Einkommensnachweise anfordern darf?
Sollte sich bei mir etwas ändern würde ich es eh mitteilen.
Vielen Dank
von
JWR123
am 24.04.2024, 13:36
Antwort auf:
Auskunftspflicht
Hallo,
wenn es keine Änderungen gibt alle zwei Jahre.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2024
Antwort auf:
Auskunftspflicht
alle 2 jahre kann er auskunft über das aktuelle einkommen verlangen. dazwischen nur wenn er glaubhaft machen kann dass es möglicherweise wesentliche änderungen gab.
alle 3 monate macht gar keinen sinn da ja das einkommen eines ganzen jahres zugrundegelegt wird. wenn es alleine um die besänftigung seines misstrauens ginge würde ja die einforderung des jährlichen steuerbescheides reichen. alle 3 monate ist schikane und hat mit (mglw. sinnvoller) kontrolle so gar nichts mehr zu tun.
von
WonderWoman
am 24.04.2024, 14:29
Antwort auf:
Auskunftspflicht
Ich bin selbstständig und in der Gründungsphase
von
JWR123
am 24.04.2024, 15:57