Frage: Auskunftspflicht

Guten Tag,  ich zahle an meinen Ex Mann Kindesunterhalt. Unsere Tochter  ist 11 Jahre. Mein Ex Mann verlangt ca alle 3 Monate eine neue Auskunft über meine Einkommensverhältnisse.    Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie oft man die Einkommensnachweise anfordern darf?  Sollte sich bei mir etwas ändern würde ich es eh mitteilen.    Vielen Dank 

von JWR123 am 24.04.2024, 13:36



Antwort auf: Auskunftspflicht

Hallo, wenn es keine Änderungen gibt alle zwei Jahre. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2024



Antwort auf: Auskunftspflicht

alle 2 jahre kann er auskunft über das aktuelle einkommen verlangen. dazwischen nur wenn er glaubhaft machen kann dass es möglicherweise wesentliche änderungen gab. alle 3 monate macht gar keinen sinn da ja das einkommen eines ganzen jahres zugrundegelegt wird. wenn es alleine um die besänftigung seines misstrauens ginge würde ja die einforderung des jährlichen steuerbescheides reichen. alle 3 monate ist schikane und hat mit (mglw. sinnvoller) kontrolle so gar nichts mehr zu tun.

von WonderWoman am 24.04.2024, 14:29



Antwort auf: Auskunftspflicht

Ich bin selbstständig und in der Gründungsphase

von JWR123 am 24.04.2024, 15:57