Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen! Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum spielen hat! Aus gesundheitlichen Gründen, darf ich frühestens in 1,5 Jahren wieder schwanger werden! Dann möchten wir es aber natürlich aufgrund des Alters auch sofort probieren (zudem sind wir auf eine Kinderwunschklinik angewiesen, weshalb die Zeit zusätzlich drängt). Nun meine Fragen: 1. zählt ein individuelles Beschäftigungsverbot als "Berufstätigkeit"? Für den Elterngeldantrag 2. wenn ich aus der Elternzeit heraus ins individuelle Beschäftigungsverbot gehe (vermutlich wird es so sein, falls ich nochmal schwanger werden sollte), bekomme ich dann den durchschnittlichen Verdienst von vor der ersten Schwangerschaft? Oder weniger? 3. wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld? Wenn nach der Elternzeit dann 3 Monate Beschäftigungsverbot habe, zählt das als "Berufstätigkeit"? Würde sich das Elterngeld dann daran bemessen? Ich hoffe sie können mir helfen! Ich möchte doch ausschließlich die Zeit mit meinem Baby genießen und nicht so viel nachdenken müssen! Ganz herzliche Grüße und mit der dringenden Bitte um Antwort
von Sternenmama 2022 am 02.04.2024, 15:57