Sehr geehrte Frau Baader,
Ist es richtig, dass eine dritte Elternzeit (nicht Elterngeld!) für ein drittes Kind beim gleichen Arbeitgeber nicht möglich ist, also der Arbeitsplatz dann nicht erhalten bleibt?
Im konkreten Fall geht es um drei Elternzeiten (für drei aufeinander folgende Kinder), also für jedes Kind eine Elternzeit, die ineinander übergehen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr an den Arbeitsplatz).
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
von
Aurora_
am 31.01.2023, 14:47
Antwort auf:
Dritte Elternzeit (drittes Kind) beim gleichen Arbeitgeber
Hallo,
das ist Blödsinn. Sie haben so viele Elternzeiten wie Sie Kinder bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2023
Antwort auf:
Dritte Elternzeit (drittes Kind) beim gleichen Arbeitgeber
Das ist falsch Theoretisch kannst du für fünf Kinder elternzeit bei einem Arbeitgeber nehmen
von
misses-cat
am 31.01.2023, 15:13
Antwort auf:
Dritte Elternzeit (drittes Kind) beim gleichen Arbeitgeber
Theoretisch ist auch möglich aus Elternzeit Kind 1 herauszukommen, am ersten Tag dann ein BV zu präsentieren dann neue Elternzeit und dann bei ersten Tag wieder mit bv zu wedeln dann Elternzeit und dann gleiche Spiel von vorn..
Immer vorausgesetzt die bvs sind legitim (Kinderbetreuung) und das ginge unendlich. Und immer muss der AG die Stelle freihalten und die Vertretung bekommt deshalb immer nur einen befristeten Vertrag.
Also nein die Aussage stimmt nicht
von
MamaausM2
am 31.01.2023, 15:52