Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader,  ich habe am 20.07. ET und mein befristeter Arbeitsvertrag wurde bis zum 31.10.24 verlängert, läuft danach aber definitiv aus. Wie geht es ab dem 01.11. für mich weiter bezüglich Elternzeit, Elterngeld und Arbeitslosengeld? Ich habe gehört ich müsste mich danach auch selbst krankenversichern, stimmt das? Das wäre finanziell alles gar nicht zu stemmen...  Vielen Dank schon mal im Voraus!  

von Little Kuhni am 17.05.2024, 05:37



Antwort auf: Elterngeld

Hallo,  ich gehe davon aus, dass Sie dann erst einmal mit dem Baby zu Hause bleiben. Dann bekommen Sie kein Arbeitslosengeld, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das Elterngeld bekommen Sie aber ganz Normal. Solange Sie  Elterngeld beziehen, sind Sie beitragsfrei krankenversichert, ich würde also solange wie möglich splitten. Liebe Grüßen NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2024



Antwort auf: Elterngeld

Dein Elterngeld wird auch in gleicher Höhe weitergezahlt, wenn du keinen Arbeitgeber mehr hast.  Deine Elternzeit endet mit Ablauf des Vertrages, du bist dann Hausfrau mit Elterngeldbezug. Arbeitslosengeld I bekommst du nicht, da du dem Arbeitsmarkt ja aufgrund der Betreuung deines Kindes nicht zur Verfügung stehst.  Wenn du vor Beginn des Elterngeldes gesetzlich pflichversichert bist, bist du für die Dauer des Elterngeldbezuges beitragsfrei weiter versichert. Daher ist es eventuell sinnig, das Elterngeld Plus zu nutzen, damit du länger Elterngeld beziehst. Nach dem Ende des Elterngeldes musst du dich wieder selbst um eine Krankenversicherung bemühen.  Bist du dagegen freiwillig oder privat versichert, musst du tatsächlich auch während es Elterngeldbezuges deine Krankenkasse selbst zahlen. 

von Dojii am 17.05.2024, 06:48



Antwort auf: Elterngeld

Ok, das habe ich alles soweit verstanden und bedanke mich schon mal.  Es stellt sich mir allerdings noch die Frage, wenn ich zwei Jahre mit meinem Kind zu Hause bleiben möchte, aber nur ein Jahr Elterngeld beziehe, könnte ich dann im zweiten Jahr Arbeitslosengeld 1 beziehen oder geht dies wiederum nicht weil ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss?  Ich erreiche leider keinen auf der Elterngeld-Stelle (mittlerweile über 50 versuchte Anrufe) und weiß somit nicht wieviel Elterngeld mir zusteht...der Elterngeld-Rechner hat mir bei ca. 1800 Euro Nettolohn gerade mal 813 Euro Elterngeld ausrechnet. Wenn das wirklich stimmen würde wären es gesplittet ja nur 406 Euro/Monat und damit kann ich nicht überleben...  Liebe Grüße 

von Little Kuhni am 31.05.2024, 04:02



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