Frage: Elterngeldberechnung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen:  Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende September hatte ich dann positiv getestet. Ich habe mich darauf mit dem Bafög Amt und mit meiner Uni darauf geeinigt, nach der Schwangerschaft wiederzukehren, damit ich meinen Anspruch behalten darf. Daraufhin bin ich ab dem 5.Dez. 23 raus aus der Uni und habe für den Zeitraum 6. Dez. 23 bis 1.01.24 ALGI bekommen und habe nun eine befristete Arbeitsstelle (Teilzeit) knapp 1900 € brutto bis zum 30.04.2024. Ab dem 18.04.2024 bin ich im Mutterschutz. Die Jahre vor meinem Burnout habe ich selbstverständlich durchgearbeitet auf 34Std. Basis.  Nun bin ich verwirrt da mir gesagt wurde, das mein Basis Elterngeld Anspruch knapp 350 € entspricht. Das reicht keinesfalls aus, auch wenn ich einen Partner habe. Die laufenden Kosten sind damit nicht zu decken auch wenn mein Partner ein schönes Gehalt bekommt und ich habe auch ein Schulpflichtiges Kind nebenher. Ich weiß, dass die letzten 12 Monate für die Berechnung herangezogen werden... Aber trotzdem hab ich jetzt ziemlich Existenzängste. Liegt da evtl. ein Fehler in der Berechnung vor?  Vielen Dank im voraus.  LG Rose

von MelancholicRose am 03.04.2024, 12:31



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Hallo, entscheidend sind die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage. Die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld erhalten, könnenSie  ausklammern. Wenn Sie also in einigen Monaten kein Lohn bezogen haben, gelten die als 0 EUR. Relevant ist dabei nicht, wie hoch derBedarf  ist. Liebe  Grüße NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.04.2024



Antwort auf: Elterngeldberechnung

Der Betrag klingt für mich leider realistisch. In den 12 Monaten hast du nur 3 Monate (3,5, wenn man den April bis zum Mutterschutz mitzählt) gearbeitet.  3,5 Monate Lohn geteilt durch 12 Monate ist eben ein sehr geringes durchschnittliches Einkommen vor Geburt.  Wenn euer Einkommen gemeinsam nicht ausreicht, dann besteht ggf. die Möglichkeit, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen.  Beim Elterngeld kannst du aber wie gesagt leider nicht mehr erwarten. 

von Dojii am 03.04.2024, 14:00



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