Frage: Gesundheitsfürsorge

Hallo, Der Kindsvater wirkt nachweislich nicht an der Gesundheitsfürsorge der Kinder mit.  im letzten Jahr verweigerte er seine Unterschrift zur Kieferorthopädischen Behandlung unserer gemeinsamen Tochter die durch 6monatige außergerichtliche Verhandlung erstritten werden konnte: die Sache war nicht ansässig vor Gericht. Nun verweigert er seine Unterschrift zur medizinisch indizierten Op der Mandeln und zu Lerntherapie: Reicht das aus um die Gesundheitsfürsorge vor Gericht zu bekommen oder sind die vorliegenden Gründe zu nichtig um Aussicht auf Erfolg zu haben? Was wäre die Alternative? mgf sandfräulein    

von Sandfräulein am 10.05.2024, 16:21



Antwort auf: Gesundheitsfürsorge

Hallo, würde ich auf jeden Fall versuchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2024



Antwort auf: Gesundheitsfürsorge

Was ist das denn für ein Ar***. Da würde ich mir einen Anwalt nehmen und versuchen, ihn soweit es geht da raus zu bekommen. Dür die aktuelle OP kannst du dich ans Jugendamt wenden. Die können dafür sorgen, dass dir Unterschrift ersetzt wird.

von annarick am 10.05.2024, 20:46



Antwort auf: Gesundheitsfürsorge

Schreibe ihm mit Einschreiben, setze eine Frist. Wenn dann nix kommt: direkt am nächsten Tag zum Amtsgericht und schriftlich  um Ersetzen seiner Unterschrift bitten. Alle erforderlichen Infos/Schreiben von den Ärzten mitschicken. VG   D  

von desireekk am 11.05.2024, 03:27



Antwort auf: Gesundheitsfürsorge

Ich hab ihn ja schon zweifach aufgefordert warum erneut?    Würde ich ein Einschreiben machen, würde er eh soweit gehen zu sagen: da war nix drin!   Mich würde einfach interessieren ob in diesem Kontext eine Klage Aussicht auf Erfolg hat!    

von Sandfräulein am 11.05.2024, 03:45



Antwort auf: Gesundheitsfürsorge

Danke für die Antwort. dem Jugendamt sind ja genauso die Hönde gebunden wie mir! Erst wenn ich klage, sind die mit im Boot. Und dann hatten es auch schon so: als er die Reisepässe nicht rausgerückt hat, dass er sagte, er habe sie mir vor die Türe gelegt, am Tag bevor der Antrag bei ihm im Briefkasten war! So wird er es dann ja wieder machen sobald ein gelber Brief im Briefkasten ist...

von Sandfräulein am 11.05.2024, 04:01



Antwort auf: Gesundheitsfürsorge

Mit Einschreiben hast du aber einen Nachweis, dass er den Brief bekommen hat!    Ich würde jetzt wirklich Nägel mit Köpfen machen, Anwalt suchen und dann aber los...

von JakobsMutti am 11.05.2024, 20:27



Antwort auf: Gesundheitsfürsorge

Meine Familie ist wegen Mietstreitigkeiten häufiger vor Gericht, da war die Aussage vom Richter, Einschreiben oder Einwerfen in den Briefkasten plus Zeugen, dass Schreiben X im Brief war. Würde nicht den Freund nehmen, sondern z.B. Nachbarin. Machen wir jetzt immer so. Wenn er den oder die Zeugin dann wirklich kommen lässt, wird das Verfahren dann nochmal teurer für ihn. Auch da war es bisher bei uns so, dass die Person X sich dann nach entsprechender Ansage durch den Richter doch plötzlich erinnern konnte.

von emilie.d. am 13.05.2024, 13:38