Guten Tag,
ich habe noch eine Frage zur Kostenquotelung.
Wie berechne ich meinen Anteil?
Ich verdiene ca die Hälfte weniger als mein Ex-Mann.
Ich zahle mtl Unterhalt und er erhält das Kindergeld. Muss er von dem Unterhalt auch etwas auf die Seite legen, wenn höhere Aufgaben anfallen?
Also mit dem Unterhalt was ich an ihn zahle, ist seine vollständige und ganze Miete finanziert und sein Gehalt hat er zur vollen Verfügung. Ich weiß der kindesunterhalt ist für das Kind, aber seine Miete ist nicht mal so hoch wie mein Unterhalt. Kann das sein ?
vielen Dank
von
JWR123
am 24.04.2024, 13:44
Antwort auf:
Kostenquotelung
Hallo,
Frage bitte neu stellen. Quotelung wofür? Volljähriges Kind?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2024
Antwort auf:
Kostenquotelung
deinen anteil an was?
die tatsächlichen kosten des betreuenden elternteils können dir egal sein. er muss dir seine kosten nicht aufschlüsseln oder nachweise erbringen.
ob zusätzliche ausgaben für das kind (z.b. zahnspange, klassenfahrt) von dir anteilig zu tragen sind hängt von verschiedenen faktoren ab. wenn er eine entsprechende forderung stellt würde ich diese u.u. prüfen lassen. aber ganz grundsätzlich können solche mehrbedarfe anfallen.
von
WonderWoman
am 24.04.2024, 14:22
Antwort auf:
Kostenquotelung
Ich sehe gerade das ich den Satz gar nicht vervollständigt hatte.
Kostenquotelung bei Sonderausgaben.
es geht um Zahnspangen von €5000
von
JWR123
am 24.04.2024, 15:44