Frage: Kostenquotelung

Guten Tag,    ich habe noch eine Frage zur Kostenquotelung.    Wie berechne ich meinen Anteil?  Ich verdiene ca die Hälfte weniger als mein Ex-Mann.    Ich zahle mtl Unterhalt und er erhält das Kindergeld. Muss er von dem Unterhalt auch etwas auf die Seite legen, wenn höhere Aufgaben anfallen?    Also mit dem Unterhalt was ich an ihn zahle, ist seine vollständige und ganze Miete finanziert und sein Gehalt hat er zur vollen Verfügung. Ich weiß der kindesunterhalt ist für das Kind, aber seine Miete ist nicht mal so hoch wie mein Unterhalt. Kann das sein ?    vielen Dank     

von JWR123 am 24.04.2024, 13:44



Antwort auf: Kostenquotelung

Hallo, Frage bitte neu stellen. Quotelung wofür? Volljähriges Kind? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2024



Antwort auf: Kostenquotelung

deinen anteil an was? die tatsächlichen kosten des betreuenden elternteils können dir egal sein. er muss dir seine kosten nicht aufschlüsseln oder nachweise erbringen. ob zusätzliche ausgaben für das kind (z.b. zahnspange, klassenfahrt) von dir anteilig zu tragen sind hängt von verschiedenen faktoren ab. wenn er eine entsprechende forderung stellt würde ich diese u.u. prüfen lassen. aber ganz grundsätzlich können solche mehrbedarfe anfallen.

von WonderWoman am 24.04.2024, 14:22



Antwort auf: Kostenquotelung

Ich sehe gerade das ich den Satz gar nicht vervollständigt hatte.    Kostenquotelung bei Sonderausgaben.  es geht um Zahnspangen von €5000

von JWR123 am 24.04.2024, 15:44