Hallo liebe Frau Bader,
aktuell befinde ich mich in einer ratlosen Situation.
Ich bin in der 14. SSW schwanger und arbeite in einem Kinderheim, mit Schicht- und Wochenendarbeit sowieso in Schichten die allein abzuleisten sind.
Mein Arbeitgeber wusste ab der 7. SSW Bescheid. Diese sagten, ich solle noch einen Monat arbeiten gehen, dann meinen kompletten Urlaub wegmachen und dann bekomme ich ab 1.3.24 ein BV ausgestellt.
ist dies rechtens?
Um nicht meinen kompletten Urlaub zu verlieren habe ich mich krankschreiben lassen und bin dummerweise ins Krankengeld gerutscht. Zählt dieses in die Berechnung des Geldes für das BV mit hinein? Denn dann würde ich ja wenige bekommen :(
vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
E. Schimpke
von
emsiliese
am 07.02.2024, 14:05
Antwort auf:
Krankengeld für die Berechnung des BV
Hallo,
der AG darf Ihnen nicht den Urlaub anrechnen, dieser kann noch nach der Ez genommen werden.
Gleichwohl haben Sie jetzt das Problem, dass die Krankschreibung dem BV vorgeht.
Es muss dargelegt werden, warum Sie nicht mehr AU sind.
Grundlage für den Mutterschaftslohn ist das normale Gehalt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2024
Antwort auf:
Krankengeld für die Berechnung des BV
Das ist natürlich nicht rechtens.
Entweder hat der Arbeitgeber eine gefahrlose Ersatztätigkeit für dich, dann musst du die auch durchgehend ausüben, oder er hat keine und muss dich sofort ins BV schicken.
Informiere hier am besten das Gewerbeaufsichtsamt.
Btw, deine Krankschreibung ist natürlich auch nicht rechtens, wenn du sie nur bekommen hast, um deinen Urlaub zu schützen, aber gar nicht arbeitsunfähig bist.
von
Dojii
am 07.02.2024, 14:14