Frage: Kündigung durch Arbeitgeber

Liebe Frau Bader, ist eine Unterschrift auf einer Kündigung unter den Worten "Kündigung erhalten" gleichzusetzen mit einer Annahme der Kündigung (im Sinn von Akzeptanz)? Oder bestätige ich damit lediglich, dass mir die Kündigung übergeben wurde und ich kann nun trotzdem dagegen vorgehen? Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, auf der Kündigung ist kein Grund genannt.  Und ganz prinzipiell: hätte ich diese Unterschrift verweigern können/sollen ? Vielen Dank!

von Anna198 am 29.04.2024, 20:21



Antwort auf: Kündigung durch Arbeitgeber

Hallo, es gibt keine Annahme, weil es kein zweiseitiger Vertrag ist. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und Sie bestätigen nur, dass Sie die Kündigung erhalten haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2024



Antwort auf: Kündigung durch Arbeitgeber

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss weder "angenommen" noch "unterschrieben" werden. Nur den Erhalt der Kündigung kann man bestätigen.

von Himbeere2008 am 29.04.2024, 22:05



Antwort auf: Kündigung durch Arbeitgeber

Ob du unterschreibst oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn du dagegen vorgehen möchtest, musst du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Verpasst du die Frist, kannst du nichts mehr machen.

von chrissicat am 30.04.2024, 19:43



Antwort auf: Kündigung durch Arbeitgeber

Danke für alle Antworten!

von Anna198 am 30.04.2024, 19:50



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