Liebe Frau Bader,
ist eine Unterschrift auf einer Kündigung unter den Worten "Kündigung erhalten" gleichzusetzen mit einer Annahme der Kündigung (im Sinn von Akzeptanz)? Oder bestätige ich damit lediglich, dass mir die Kündigung übergeben wurde und ich kann nun trotzdem dagegen vorgehen? Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, auf der Kündigung ist kein Grund genannt.
Und ganz prinzipiell: hätte ich diese Unterschrift verweigern können/sollen ?
Vielen Dank!
von
Anna198
am 29.04.2024, 20:21
Antwort auf:
Kündigung durch Arbeitgeber
Hallo,
es gibt keine Annahme, weil es kein zweiseitiger Vertrag ist.
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und Sie bestätigen nur, dass Sie die Kündigung erhalten haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2024
Antwort auf:
Kündigung durch Arbeitgeber
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss weder "angenommen" noch "unterschrieben" werden.
Nur den Erhalt der Kündigung kann man bestätigen.
von
Himbeere2008
am 29.04.2024, 22:05
Antwort auf:
Kündigung durch Arbeitgeber
Ob du unterschreibst oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn du dagegen vorgehen möchtest, musst du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Verpasst du die Frist, kannst du nichts mehr machen.
von
chrissicat
am 30.04.2024, 19:43
Antwort auf:
Kündigung durch Arbeitgeber
Danke für alle Antworten!
von
Anna198
am 30.04.2024, 19:50