Hallo! Wir sind schwanger :) Termin ist der 30.05., Beginn Mutterschutz 18.04., beide im unbefristeten Angestelltenverhältnis, Steuerklassen 4/4. Meine Frau möchte später größtenteils in Elternzeit gehen. Ihr wurde ärztlich ein Beschäftigungsverbot auferlegt, vorerst fürs erste Trimester. Bemerkt haben wir die Schwangerschaft Ende September im Urlaub. Bei Rückkehr Anfang Oktober war es bereits „zu spät“, um fristgerecht die Steuerklasse zu ändern. Nun überlegen wir, ob es Sinn macht, noch diesen Monat die Steuerklasse zu ändern zum 01.11.. Wenn wir das richtig verstanden haben könnte man den Start des Mutterschutzes bis zum 01.05. nach hinten schieben mittels Überstundenabbau. Doch was ist, wenn das Beschäftigungsverbot meiner Frau bis zum Start des Mutterschutzes verlängert werden würde - könnte man dann trotzdem noch den Mutterschutz nach hinten schieben? Und: Kann man während eines Beschäftigungsverbotes ganz normal die Steuerklasse wechseln - die Auszahlung passt sich an? Danke :)
von ui-22 am 26.10.2022, 10:24