Hallo,
mein Sohn wurde im März im Rahmen der U6 gegen MMR und Windpocken geimpft.Der Kindsvater war persönlich anwesend und hat zugestimmt.Brauche ich für die erforderliche Nachimpfung erneut sein explizites Einverständnis oder wird das vorausgesetzt,da er mit der ersten Impfung ja auch einverstanden war?Eine Einverständniserklärung zu unterschreiben hat er verweigert.Er gibt nur sein ok wenn er den Termin wahrnimmt(nur wenn nicht in seiner Umgangszeit).Übergaben finden durch Träger statt, es besteht ein Annäherungsverbot.
von
JaNie
am 10.05.2024, 15:12
Antwort auf:
Nachimpfung MMR
Hallo,
das kommt darauf an, was unterschrieben wurde. Erfragen Sie das beim Kinderarzt.
Ansonsten würde ich keine Spielchen mitmachen und die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen, Sie können den Antrag selber bei Gericht stellen (wegen der Kosten). Die Gerichte urteilen immer nach STIKO.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2024
Antwort auf:
Nachimpfung MMR
Ich bin ZFA und habe in einer Zahnarztpraxis gearbeitet.
Bei Scheidungskinder mit geteiltem Sorgerecht, haben wir vor jeder Behandlung eine schriftliche Einverständniserklärung von beiden Elternteilen verlangt.
Ob das allerdings der gängige Weg ist, weiß ich nicht. Wir wollten jedenfalls keine Anzeige wegen Körperverletzung riskieren.
von
mirage
am 10.05.2024, 20:17
Antwort auf:
Nachimpfung MMR
Zustimmung zur ersten Impfung wurde ja gegeben, die Frage ist halt ob das damit für die komplette impfreihe gilt
von
JaNie
am 13.05.2024, 09:59