Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmals durch den Arbeitgeber genehmigt werden? In der Elternzeit bin ich noch bei meiner Krankenversicherung ohne Zuzahlung versichert. Ändert sich dies bei Ausübung einer Nebentätigkeit? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Herzliche Grüße Franzi
von Franzi1722 am 23.01.2024, 14:03