Guten Tag :)
2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen.
Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.
1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 12 Monaten errechnet, und ich nur die 300€ erhalten werde?
2. Ich habe bereits beim Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit angekündigt. Dadurch sollte ich ja zumindest wieder den hohen Arbeitgeberzuschuss für die Mutterschutzzeit erhalten, wie beim ersten Kind, da der alte Vertrag von vor der Elternzeit wieder in Kraft tritt, richtig?
Allerdings ist der Stundenlohn im alten Arbeitsvertrag deutlich unter dem heute geltenden Mindestlohn.
Wie ist denn nun damit umzugehen? Wird der alte Arbeitsvertrag dadurch ungültig? Muss ich mit dem Arbeitgeber erstmal einen neuen Vertrag aushandeln?
von
Inky
am 25.04.2024, 16:20
Antwort auf:
Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn
Hallo,
1. Das kommt darauf an, wieviel Sie in den letzten 12 Mo vor Beginn des Mutterschutzes verdient haben
2. Genau, wenn er noch besteht lebt der alte Vertrag wieder auf. Der Stundenlohn muss auf Mindestlohn angepasst werden. Der Vertrag besteht fort. Selbstverständlich können Sie mehr aushandeln.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2024
Antwort auf:
Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn
Zu Punkt 2 kann ich leider nichts sagen, da Arbeitsrecht nicht mein Fachgebiet ist.
Zu Punk 1:
Die Elternzeit selbst ist kein Ausklammerungsgrund, daher wird dein Elterngeld grundsätzlich aus den 12 Monaten vor Beginn des neuen Mutterschutzes berechnet.
Ja, das wird in etwa auf den Mindestsatz hinauslaufen. Dein Minijob kann den Betrag noch etwas anheben, wenn du mehr als 383,33 EUR monatlich verdient und dies in den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz durchgehend getan hast.
von
Dojii
am 25.04.2024, 16:46