Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage die die Unterhaltsverpflichtung von erwachsenen Kindern gegenüber ihren Eltern betrifft.
Ich habe ein sehr schwieriges Verhältnis zu meiner Mutter die maßgeblich verantwortlich für meine sehr unglückliche Kindheit ist. Wir pflegen nicht viel Kontakt, ich weiß aber von meinem Bruder dass sie eine sehr geringe Rente bekommen wird sobald sie nicht mehr arbeiten kann. Diese wird schon deshalb nicht reichen, weil sie privat krankenversichert ist und allein dafür 900 € pro Monat zahlen muss.
Vor zwei Jahren starb mein Vater und hinterließ mir ein kleines Erbe. Mein Mann und ich überlegen nun ein Haus zu kaufen und dieses Geld zu benutzen. Das Geld würde dafür nicht reichen, würde uns aber einen Kredit ermöglichen und immerhin die Nebenkosten eines Kaufes decken. Aber ich frage mich, was passiert, wenn meine Mutter dann nicht mehr selbst für ihren Unterhalt aufkommen kann. Ich weiß, dass zuerst geschaut wird, was können die Kinder leisten. Ich weiß aber nicht, ob das nur das Geld auf der Bank betrifft, oder ob wir unter Umständen gezwungen sein könnten unser Haus dann zu verkaufen um meine Mutter zu unterstützen. Unter diesen Umständen würde ein Hauskauf nämlich wenig Sinn machen.
Ich habe selbst nur ein geringes Einkommen, nach langer Pause für unsere beiden Kinder bin ich in meinem alten Beruf nicht mehr gefragt und befinde ich mich gerade in einer beruflichen Neuorientierung. Wir leben zu Viert vom Gehalt meines Mannes, von dem auch der Hauskredit bezahlt werden würde.
Mein Bruder hingegen verdient sehr gut, hat keine Familie und könnte unsere Mutter sicherlich unterstützen.
Vielen Dank für Ihren Rat!
von
wowugi80
am 24.04.2024, 10:11
Antwort auf:
Unterhalt Pflege für Mutter
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2024
Antwort auf:
Unterhalt Pflege für Mutter
Ich glaube der Freibetrag bis zu dem man nichts für die Eltern dazubezahlen muss ist ein Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro. Man hat als Kind ja immer einen Selbstbehalt und Schonvermögen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du da etwas an Unterhalt für deine Mutter bezahlen musst und kannst das Haus beruhigt kaufen.
Aber ich bin Laie, das ist kein juristischer Rat.
von
netteKlarinette
am 24.04.2024, 15:56
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Unterhalt Pflege für Mutter
Ein Haus, das ihr bewohnt ist Schonvermögen.
Hier ist aber auch der Ablauf gut erklärt:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/unterhaltspflicht-eltern/?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=arag_google_de_performancemax_rechtsschutz&utm_agid=&utm_term=&utm_id=15983818283&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI2_Dewv_ahQMVrDgGAB0yMgtPEAAYASAAEgKbOPD_BwE
von
netteKlarinette
am 24.04.2024, 15:58
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Unterhalt Pflege für Mutter
Ich hatte mir ähnliche Gedanken auch gemacht, weil der Schwiegervater gerade sein Geld mit seiner neuen Frau verpulvert. Da habe ich keine Lust, nachher für aufzukommen.
Diese 100.000€ Jahreseinkommen beziehen sich auch nur auf das Einkommen des leiblichen Kindes. Es wird also nicht einmal euer ganzes Geld zusammen genommen.
von
annarick
am 24.04.2024, 23:12
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Unterhalt Pflege für Mutter
Erst einmal kann sie bei zu geringer Rente Grundsicherung beantragen. Ich glaube für Rentner gibt es auch Möglichkeiten, sich wieder gesetzlich versichern zu lassen (ohne Gewähr). Die Kinder werden eigentlich erst herangezogen, wenn jemand pflegebedürftig wird und die Grundsicherungsbeträge für die Pflege nicht mehr ausreichen, somit das Sozialamt einspringen muss.
Eine selbst bewohnte Immobilie war immer schon Schonvermögen (zumal in eurem Fall ja sicher ihr beide im Grundbuch stehen werdet und an das Vermögen von deinem Mann kommt das Sozialamt nicht ran). Seit 2020 gilt außerdem die jährliche Einkommensgrenze von 100.000 Euro.
Ergo: Das schlimmste was passieren kann ist, dass das Sozialamt dich irgendwann anschreibt und du deine Einkünfte offenlegen musst.
von
Cpt_Elli
am 25.04.2024, 08:01
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Unterhalt Pflege für Mutter
Solange deine Mutter nicht im Heim oder sonstwie von Sozialhilfe lebt, wird keiner auf euch zukommen und eine etwaige Unterhaltspflicht prüfen. Die Einkommensgrenze ist 100.000 €. Da zählt nur dein Einkommen und nicht dein Vermögen. Du kannst also in einem Schloss leben und einen steinreichen Partner haben; solange du selber jährlich weniger als 100.000 € Einkommen hast, musst du höchstens dein Einkommen offenlegen.
Ihr dürft natürlich freiwillig einen Zuschuss zum Lebensunterhalt eurer Mutter leisten, wenn ihr das möchtet. Dafür muss man nicht viel verdienen und es gibt auch keine Verpflichtung dazu, selbst wenn man es sich locker leisten kann. Ich zahle für meine alte Mutter schon seit Jahren einen Notrufknopf und übernehme ein paar andere kleine Ausgaben. Sie findet sich selber total arm... darf sie.
Die Beerdigungskosten müsst ihr übernehmen.
von
Pamo
am 25.04.2024, 13:14