Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader,  aktuell befinde ich mich im individuellen Beschäftigungsverbot angeordnet durch meine Frauenärztin. Es ist nun eine Urlaubsreise geplant und aus Sicht der Frauenärztin ist dies auch völlig okay. leider ist das Verhältnis zu meinem AG sehr schlecht und ich bekomme auf keine Nachrichten, Briefe o.ä. keinerlei Rückmeldung von ihm. Nun die Frage, muss ich meinen AG über die Urlaubsreise in Kenntnis setzen?  wenn ja, was sollte in diesem Brief stehen?    vielen Dank im Voraus.

von JaninaK am 18.05.2024, 13:55



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Hallo,  ich würde mir von der Frauenärztin schriftlich bestätigen lassen, dass der Urlaub OK ist. Dann mussen Sie den Urlaub trotzdem ganz normal beantragt werden und wird von Ihnen Urlaubstage abgezogen. Liebe Grüße NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2024



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