Hallo zusammen, vllt kann mir jemand helfen und sagen ob ich alles richtig verstanden habe.
ET: 11.03.2023
Beginn MS: 31.01.2024
positiver Test war Anfang Juni 2023
Steuerklassenwechsel von 4 in 3 ebenfalls im Juni. 2023 mit Wirkung zum August. 2023
Zur Berechnung des Elterngeldes werden nur volle Monate genommen in denen gearbeitet wurde, d.h. der Monat Januar 2024 wird nicht zur Berechnung herangezogen, da Begin MS 31.01.2024.
Somit ergibt sich folgende Aufteilung:
Januar-Juli 2023 (7 Monate) Steuerklasse 4
August. 2023 - Dezember 2023 (5 Monate) Steuerklasse 3
Laut Internet kann ich nun auf die Ausklammerung des Monats Janaur 2024 (1. Mutterschaftsmonat) verzichten, sodass dieser zur Berechnung herangezogen wird. Da ich in diesem Monat eigentlich mein volles Gehalt erhalten habe und nur der 31.01.2024 Mutterschutz war. Würde ich auf die Ausklammerung verzichten hätte ich 6 Monate in Steuerklasse 4 und 6 Monate in Steuerklasse 3, bei Gleichstand wird dann durch die Elterngeldstelle die letzte Steuerklasse bei der Berechnung zugrunde gelegt (Steuerklasse 3).
Wäre super, wenn mir jemand helfen kann, da ich durch die Ausklammerung ca. 300 € jeden Monat mehr erhalten werde.
Liebe Grüße
Lisa
von
Lisa1985123
am 19.04.2024, 22:04
Antwort auf:
Verzicht auf Ausklammerung eines Mutterschaftsmonats
Hallo,
nachträglich können Sie nicht verzichten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.04.2024
Antwort auf:
Verzicht auf Ausklammerung eines Mutterschaftsmonats
Ab wann hast du den den Mutterschutz genutzt? Wenn du am 31.1 in Mutterschutz gegangen bist, für diesen auch ymutterschaftsgeld erhalten hast, wirst du den nicht ausklammern können.
von
Neverland
am 20.04.2024, 07:53
Antwort auf:
Verzicht auf Ausklammerung eines Mutterschaftsmonats
Ansonsten sollte doch ein ein einfacher Zweizeiler reichen, das du für den Monat auf Ausklammerung verzichtest.
von
Neverland
am 20.04.2024, 08:00
Antwort auf:
Verzicht auf Ausklammerung eines Mutterschaftsmonats
Ich glaube jeder redet gerade an jedem vorbei. ;)
Es geht hier nicht um den (nachträglichen) Verzicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz, sondern um den Verzicht der Ausklammerung bei der Elterngeldberechnung. Dieser ist auch möglich, wenn man den Mutterschutz tatsächlich aktiv genutzt hat.
Kurz und knapp, ja du kannst bei Antragstellung des Elterngeldes angeben, dass du auf die Ausklammerung des Monats Januar 2024 bewusst verzichten möchtest. Dann wird dein Elterngeld aus Februar 2023 bis Januar 2024 berechnet. Das ist im Elterngeldgesetz explizit so geregelt.
von
Dojii
am 24.04.2024, 08:19