Sehr geehrte Frau Bader, folgende Fragen: 1. Ich habe Elternzeit bis Ende September 2020 genehmigt bekommen. Nun möchte ich zu Ende März 2020 kündigen, da ab April ein Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber läuft. Ist das möglich? 2. Ich hatte in 2018 noch zehn Tage Resturlaub (26 Tage pro Jahr stehen mir zu). In 2019 war ich bis zur Entbindung am 19. April nicht arbeiten (Beschäftigungsverbot und Mutterschutz). Stimmt die Rechnung, dass ich 10 + 26/12*ca. 6,5 = 24 Tage etwa Urlaub offen habe? 3. Kann der auf Grundlage meines letzten Bruttolohns abgegolten werden? 4. Sind Zahlungen wie Urlaubsabgeltung und eine Lohnzahlung im letzten Elterngeldmonat (hier: April 2020) Elterngeldmindernd? Ich hoffe, Sie können mir bei der einen oder anderen Sache weiterhelfen. Beste Grüße
von Sepia am 22.11.2019, 13:40