Geschrieben von Ranni am 26.04.2022, 18:16 Uhr |
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Hallo,
ich bin seit 1. Kind in Elternzeit,habe währenddessen nicht gearbeitet. Kind 2 kommt bald. Steht mir Arbeitgeberzuschuss zu,wenn ich Elternzeit vorzeitig beende und wie kommt das dem Arbeitgeber rüber? Entstehen Nachteile für Ihn? Will das Verhältnis mit der Arbeit nicht stören. Ist das Gang und Gebe zur Zeit vorzeitig zu beenden? Dankeschön. Gruß
Re: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Antwort von Wurzelwurm am 26.04.2022, 20:49 Uhr
Huhu, du darfst gesetzlich deine EZ 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden.
Dein AG zahlt dir dann wieder den Zuschuß, den du bei Kind 1 auch bekommen hast und erhält dies über die Umlage 2 zurück. Er hat also keinen Nachteil an sich. Hast du ihm denn schon gesagt, dass du erneut schwanger bist? Das wäre natürlich das einzige, was ihm sauer aufstoßen könnte, wenn er mit dir gerechnet hat.
Re: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Antwort von Ranni am 26.04.2022, 23:33 Uhr
Ja , also der filialleitung. Das war 1. schwangerschaft genauso mitgeteilt. Direkten Kontakt gibt es nicht, weil als Chef keine Zeit denke ich. Die geben das weiter. Et ist 19.7.22 . Ich würde schriftlich nun mitteilen, denke is ja nicht zu spät?
Lg
Re: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Antwort von Ranni am 26.04.2022, 23:37 Uhr
Und Damit man Zuschuss bekommt, sollte man auch Nachweis Mutterschutz Beginn zuschicken dem AG? Den kriegt man vom Frauenarzt? Oder reicht der normale, wo nur ET steht, dort steht ja Auf dem Attest nichts über Mutterschutz Beginn :/
Lg
Re: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Antwort von Wurzelwurm am 27.04.2022, 0:44 Uhr
Nein, du bekommst irgendwann vom Gyn eine Bescheinigung über den ET, den braucht die Krankenkasse und dein AG.
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