Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von kravallie am 29.09.2020, 11:15 Uhr

eingetragene lebenspartnerschaft

hat das jemand? oder kennt sich aus?
was müsste ich beachten?
würde die Familienkrankenversicherung greifen?

 
44 Antworten:

Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von Berlin! am 29.09.2020, 11:27 Uhr

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist in den allermeisten Dingen der Ehe gleichgestellt.
Das es rein juristisch keine ist, liegt nur daran, dass das Gesetz Ehe einfach anders definiert und das GG geändert werden müßte. Dafür wird es aber mit CDU/CSU nie eine Mehrheit geben.

However, es gilt eigentlich, was bei der Ehe auch gilt:
Wollt ihr den gesetzlichen Gütersctand (Zugewinngemeinschaft)? Verdient eine von Euch deutlich mehr und/oder ist selbstständig? Dann kommt evt. auch eine Gütertrennung in Betracht. Oder ein Ehevertrag. Das kommt sehr auf die individuellen Voraussetzungen und Wünsche an.

Ach so, Familienversicherung in der gesetzlichen KV ist natürlich möglich.

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Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von kravallie am 29.09.2020, 11:49 Uhr

ja, ein Ehevertrag wäre auf alle fälle gewünscht.

könnte das irgendwie überprüft werden, ich habe da die Scheinehe im kopf?
wir sind beides deutsche.
ich wöllte ja nichts unrechtmäßiges tun...

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Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von Berlin! am 29.09.2020, 11:57 Uhr

Ein Ehevertrag gehört unbedingt von einer Anwältin aufgesetzt. Da gibt es einige Fallstricke.

Was meinst Du mit "überprüft"?
Die einzige Voraussetzung ist die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner*innen. Ihr müßt nicht einmal die gleiche sexuelle Orientierung haben, wie es so schön heißt. Macht aber vermutlich mehr Spaß, wenn es so ist ;-)))

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Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von kravallie am 29.09.2020, 12:47 Uhr

selbstverständlich wird der Ehevertrag vom profi verfasst!!!

du siehst das ein bißchen zu romantisch, das ist ein Geschäft/vertrag und nicht mehr.

kennst du den begriff Scheinehe nicht?

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Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von Berlin! am 29.09.2020, 13:30 Uhr

Verpartnert Euch oder lasst es, wenn ihr beide Deutsche seid, was wollt ihr dann für einen Schein erzeugen? Zu welchem Zweck?

Ein Ehevertrag ist kein Geschäft. Es ist ein simpler Vertrag. Ein formbedürftiges Rechtsgeschäft Die einzelnen Anordnungen haben dingliche Wirkung oder rein obligatorische Wirkung.
Nix Geschäft.

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Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von kravallie am 29.09.2020, 13:48 Uhr

ich sage nicht, dass ein Ehevertrag ein Geschäft ist, ich sage die eingetragene lebenspartnerschaft ist ein Geschäft und hat nichts mit liebe zu tun.

Zuviel Maske getragen?

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Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von Berlin! am 29.09.2020, 14:11 Uhr

Bitte, gerne.

Du mich auch.

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brauchst nicht beleidigt sein

Antwort von kravallie am 29.09.2020, 16:21 Uhr

du hast scheinbar mein anliegen nicht verstanden.

vielleicht hat es jemand und mag sich noch äußern?

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Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von Mörchen17 am 29.09.2020, 20:41 Uhr

Äh, Berlin, es gibt doch mittlerweile die Ehe für alle, die ist doch vor ein paar Jahren vom Bundestag beschlossen worden (da hatte Merkel sich ja enthalten, was für ordentlich Diskussionen sorgte). Ich dachte ehrlich gesagt, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft im Zuge dessen abgeschafft wurde...

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Nachtrag

Antwort von Mörchen17 am 29.09.2020, 20:43 Uhr

Hab's gerade mal bei Wikipedia nachgelesen - seit Oktober 2017 können keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr eingegangen werden. Alles andere hätte mich auch gewundert.

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was willst Du erreichen?

Antwort von Benedikte am 30.09.2020, 7:39 Uhr

Deinem besten uralten Freund in der schwierigen Lebenslage eine Krankenversicherung verschaffen ohne Dich selber in irgendeiner Weise zu verpflichten?

Vielleicht wäre es am einfachsten, wenn Du klar sagst, was Du erreichen willst.......

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von kravallie am 30.09.2020, 9:21 Uhr

Ich möchte gerne all die vorteile des ehegattensplittings und auch der krankenversicherung nutzen, auch fände ich es schade, wenn meine nicht unerhebliche rente verpuffen würde, wenn ich mit 65,5 das zeitliche segne.
Und wenn wir von dieser eingetragenen lgm sprechen, wird es sich NICHT um einen mann handeln.....

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von Berlin! am 30.09.2020, 9:35 Uhr

Aber googeln wirst Du selber können. Vermute ich mal. Du findest dazu selbst alles.. Und die Frage der Familienversicherung ist beantwortet. die Fragen sind nun wirklich nicht kompliziert.

Aber Du stellst Fragen iwie nur, um Dich dann über die Antworten zu echauffieren, scheint mir. Kannste machen, ist halt kacke.

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von Mörchen17 am 30.09.2020, 9:42 Uhr

Wie ich schon geschrieben habe - man kann keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingehen, es gibt nur noch die "Ehe für alle". Heißt, ob Männlein oder Weiblein, man muss "richtig" heiraten und die Rechtsfolgen sind für alle Ehen dieselben.

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von kravallie am 30.09.2020, 9:44 Uhr

Ich HABE gegoogelt und mir trotzdem erlaubt zu fragen.
Wie so oft in diesem forum wurde aber entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden.
Zudem ergab sich durch möhrchen17 ein ganz anderer sachverhalt, der mich von meiner idee abbringt.
Wenn dich das beleidigt, kann ich dir nicht helfen!

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@möhrchen

Antwort von kravallie am 30.09.2020, 10:04 Uhr

das ist die alles entscheidende info.
aber war nett, den Gedanken mal durchgespielt zu haben.

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von Berlin! am 30.09.2020, 13:05 Uhr

Sagen wir mal so: es ist Dir ja auch egal, ob Du Leute beleidigst. Von daher steck Dir das.

Natürlich sind die anderen Schuld, wenn sie sich beleidigt fühlen, klar.

Aber gut zu wissen, dass Du von mir gar keinen rat willst, Hättest Du einfacher sagen können.

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psm?

Antwort von kravallie am 30.09.2020, 14:23 Uhr

ach haase, was ist denn los mit dir?
du bist doch sonst nicht so empfindlich!?

wo war denn dein rat genau?

du hättest mir auch gleich sagen können, dass es seit 2017 diese Lebensgemeinschaften nicht mehr gibt.

ärgert dich das? dass du eben das nicht wusstest?
sag gleich, dass du juristisches wissen demonstrieren wolltest. darfst du gerne!

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ich bin auch schon verdreht: pms natürlich....

Antwort von kravallie am 30.09.2020, 14:26 Uhr

…..

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von Benedikte am 30.09.2020, 14:45 Uhr

eine Frau? Spannend. Habe jetzt mehrere Frauen kennengelernt, die nach normaler Ehe mit rund 50 Beziehungen zu Frauen aufgenommen haben..........

die Beweggründe sehe ich. WAs hindert Dich/Euch denn an einer Ehe? Dann hast Du Splitting, sie ist kostenfrei in der GKV (solange die noch kostenfrei für Partner ist), kann Rente beziehen wenn Du mit 65,5 oder 55,3 oder 72,4 diese Erde verlässt.

Unterhalt kannst Du ausschließen, gegenseitigen Erbverzicht vereinbaren-bei erwachsenen FRauen ohne weitere Verpflichtungen locker möglich. Für den Trennungsfall kannst Du gleich reinschreiben, dass Du die Ehewohnung behältst.

Klippe sähe ich, wenn Ihr noch Kinder wolltet- aber das Thema ist durch bei Dir, oder? Dann kannst Du Dich richtig absichern so dass sie nichts VON Dir, nur eben ÜBER Dich kriegt.

jedenfalls, ich bin hochneugierig. ich versuche zwar, alles mitzulesen, es fällt mir hier aber immer schwerer. Keep me posted, please

Benedikte

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von kravallie am 30.09.2020, 15:11 Uhr

ich hätte halt gedacht, dass das mit der lgm etwas unauffälliger ginge, denn der Charme des ganzen ist ja der, dass eben keine liebe oder sowas dahinter steckt.
ich würde auch einen singlemann ohne Kinder heiraten, aber das ist mir zu gefährlich, hernach müsst ich mit dem leben....außerdem passen alle vorgaben, so dass keiner von uns beiden draufzahlt.

aber: solange die erzkonservative mama das rauskriegen könnte, geht das einfach nicht!

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von Benedikte am 30.09.2020, 15:51 Uhr

eine Freundin von mir war in FRankreich "verpaxt"

https://www.deutschlandfunk.de/ehe-light-wie-funktioniert-die-franzoesische-pacs.772.de.html?dram:article_id=417031

sowas suchst Du, ja?

Ihr müsstet Euch irgendwie einen Wohnsitz in Frankreich organisieren... oder so

mir fällt jedenfalls so auf die Schnelle nichts ein

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Re: eingetragene lebenspartnerschaft

Antwort von tonib am 30.09.2020, 15:59 Uhr

Huch, das ist doch total lange überholt.

Über Dein - ja auch von der CDU vorgebrachtes Verfassungsargument - ist man schon vor längerer Zeit elegant hinweggehuscht (einschließlich maßgeblicher Teile der CDU).

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von kravallie am 30.09.2020, 17:32 Uhr

es muss ja nicht schnell sein, aktuell finde ich mich in der stkl 2 ganz wohl, ich schätze das bleibt ein Weilchen so, bis mich die steuerkeule wieder zurückholt....auch ist meine Freundin noch nicht gekündigt, aber das droht ganz unverschuldet wegen dem "killervürus"…..

ich habe auch noch eine französische Freundin, die könnte ich mal fragen, die zahlt eh keine steuern :-)

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von Möhrchen am 01.10.2020, 14:54 Uhr

Aber die erzkonservative Mama wäre doch vermutlich auch bei der anderen Form irritiert?!

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Verstehe ich das richtig?

Antwort von Chantie am 01.10.2020, 14:54 Uhr

Du denkst darüber nach dich zu verpartnern, aber nicht weil du verliebt bist, sondern um steuerliche Vorteile zu bekommen, eventuell die oder eine Freundin abzusichern, bzw. deine Rentenansprüche zu übertragen falls du stirbst ect. Also alle Vorteile einer Ehe mitzunehmen.
Also zum Schein das ganze einzugehen und nicht weil ihr verliebt bis ans Ende eurer Tage zusammen Lieben und leben wollt! Und das am liebsten mit einer Frau, als mit einem Mann, weil du es dir einfacher vorstellst und nicht weil du plötzlich auf Frauen stehst?

Was für Gedanken

Wenn die Scheinehe verboten ist, wird es das auch sein! Egal in welchen Konstrukt.

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chantie, du bist eine heldin

Antwort von kravallie am 01.10.2020, 20:31 Uhr

du hast es erfasst!!!!
für dich muss eine ehe also liebe sein?
eine ehe ist ein vertrag. und das gesetz erlaubt es. auch ohne liebe, denn wie willst du das beweisen??? mit beischlaf?

der Gesetzgeber bietet das an, warum sollte ich das nicht nützen????

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von kravallie am 01.10.2020, 20:31 Uhr

jaaaaa, ich hab halt gedacht eine simple Unterschrift könnte reichen...

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von KKM am 02.10.2020, 8:32 Uhr

Ist doch auch bei der Ehe so.....

2 Menschen gehen zum Standesamt und unterschreiben.
Trauzeugen etc. sind nicht mehr erforderlich.

Alles Rechtlich muss eben beim Anwalt / Notar gemacht werden.
Fertig.

Wenn man dann den eigenen Namen behält, erfährt doch außer dem Finanzamt und dem Arbeitgeber wegen des Steuerklassenwechsels niemand von der Hochzeit.

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von kravallie am 02.10.2020, 9:00 Uhr

ich hatte ergoogelt, dass man die Lebensgemeinschaft in Bayern über einen Notar eintragen lassen kann. DAS wäre es gewesen.
wegen mir ist es auch sicher nicht, denn ich schulde niemandem Rechenschaft, aber meine Freundin kriegt auch diesen komischen romantischen Gedanken nicht aus dem kopf, der ja doch scheinbar verbreiteter ist als ich es angenommen habe.
auf deutsch: sie zickt. wahrscheinlich weil sie noch nie verheiratet war.
ich bin ja diesbezüglich schon erfahren und sehe überhaupt keinen anderen grund außer dem finanziellen....
auch mein Hausfreund hat da Skrupel, lustig eigentlich.

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von shinead am 02.10.2020, 9:04 Uhr

Es gibt kein Aufgebot mehr. Es bekommt von einer Heirat nur der mit, mit dem Du das Wissen teilst.
Wenn Du einen ungewöhnlichen Termin nimmst (wir haben z.B. montags geheiratet), sieht dich noch nicht mal jemand beim rein- und raus gehen.

Im Prinzip ist es eine ganz simple Unterschrift.

Die erzkonservative Mama würde das genauso wenig mitbekommen, wie eine Verpartnerung.

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von lilly1211 am 02.10.2020, 9:06 Uhr

Ja wenn sie zickt, dann ist das wie im echten Leben auch:

Du hast ihr einen Antrag gemacht, sie hat 'nein' gesagt.

Vielleicht wartest du ein bisserl ab, machst einen neuen Antrag?

Sorry, ich nehme dein Anliegen wirklich ernster als diese Antwort jetzt klingt.

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von kravallie am 02.10.2020, 9:13 Uhr

wirklich nein hat sie nicht gesagt und wie erwähnt, NOCH habe ich in der stkl 2 fast die gleichen guten karten, deswegen wäre keine eile geboten.
aber da ich sie seit 31 jahren kenne, weiß ich was in ihrem kopf abgeht.

macht auch nichts, vll finde ich ja doch noch meinen Millionär und dann müsste ich mich wieder scheiden lassen.

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Re: was willst Du erreichen?

Antwort von kravallie am 02.10.2020, 9:14 Uhr

schwobe sind eigen....

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Wenn Du den Namen behältst wird das keiner merken

Antwort von Ellert am 03.10.2020, 21:25 Uhr

Ehe ich den Schritt eiern Ehe gehe würde ich mich beraten lassen
auch wie sich eine Scheinehe definiert.
Ich kenne das nur im Bezug aufs Ausländerrecht...
Wobei hier
https://www.unterhalt.net/blog/scheidungsrecht/scheinehe-strafe-und-konsequenzen.html
würde es vermutlich drunter fallen...

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Re: Wenn Du den Namen behältst wird das keiner merken

Antwort von kravallie am 04.10.2020, 9:34 Uhr

Nun ja, wir wollten nicht zusammen leben und auch keinen sex haben, aber wer überprüft den beischlaf?
Ich kenne mehrere paare, die nur auf dem papier verheiratet sind und auch paare, die wegen der witwenrente nicht heiraten, aber mit dem partner gemeinsam wirtschaften.
DAS ist alles wohl legitim.
Es spielt sich wohl zuviel im kopf ab, meine freundin müsste seitens steuer und kk noch mehr blechen, damit sie die romantik ausblendet.
Kommt vll noch.

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Re: Wenn Du den Namen behältst wird das keiner merken

Antwort von Mörchen17 am 04.10.2020, 10:42 Uhr

Fakt ist jedenfalls, eine Ehe bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Vater Staat es zulässt, dass man sich da die Rosinen herauspickt und nur noch von den Rechten profitiert, aber die Pflichten sämtlich ausschließt. Und da die Pflichten ganz schön ins Geld gehen können (wenn der Ehegatte pflegebedürftig wird und ins Heim muss, reicht sein Geld häufig nicht aus, um die Kosten zu bestreiten, da muss dann der andere Ehegatte mit ran), würde ich es mir gut überlegen, eine Ehe nur mit Blick auf die daraus folgenden Rechte abzuschließen.

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da geht ohne Beratung nichts

Antwort von Ellert am 04.10.2020, 11:18 Uhr

Man muss es ja nicht so erklären wie es ist
kann man ja neutral formulieren man möchte nicht zusammenziehen ( tun manche Paare auch nicht die echt sind)
sondern sich über alle Folgen aufklären lassen.
Was passiert zB wenn einer der Partner schwerkrank wird und nichtmehr arbeiten gehen kann, vermutlich greift da nicht der Staat finanziell ein sondern der andere Ehepartner ?
Ob Mann oder Frau ist da ja recht egal, auch beim Erben, wenn Kinder da sind, hat nicht der Ehepartner immer einen Anspruch auf den Pflichtteil ?

dagmar

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Re: Wenn Du den Namen behältst wird das keiner merken

Antwort von kravallie am 04.10.2020, 12:51 Uhr

*(wenn der Ehegatte pflegebedürftig wird und ins Heim muss, reicht sein Geld häufig nicht aus, um die Kosten zu bestreiten, da muss dann der andere Ehegatte mit ran)*

wenn das das einzige ist, was du da als kostenträchtige pflicht in mind hast?
was richtig Geld kostet, ist zb der unsägliche Versorgungsausgleich bei Scheidung, dem ich ja voller Romantik aufgesessen bin. das sollte mir nicht mehr passieren.
um manche pflichten kommt man also nicht herum, das ist mir nach zwei ehen ganz besonders klar.
der vater Staat läßt soviele rosinenrauspicker zu, warum sollte ich nicht einmal dabei sein dürfen? nutzt du nicht Ehegattensplitting? ist halt Pech wenn zwei verdienen, dann ist es Essig mit dem "gewinn".
wenn einer hingegen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist das eine super sach. geplant war das wohl mal für die rückenfreihalterinnen, aus der Phase sind wir raus, sie hatte auch keine Kinder, die das rückenfreihalten rechtfertigt hätten.
die einzige pflicht, die ich sicher nicht erfüllen wollen würde ist die eheliche Beiwohnung.

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das kontrolliert doch keiner

Antwort von Ellert am 04.10.2020, 13:08 Uhr

wer bitte mag schauen ob Du Dein Bett teilst oder mit wem ?

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Re: Wenn Du den Namen behältst wird das keiner merken

Antwort von Mörchen17 am 04.10.2020, 14:23 Uhr

Naja, ich habe schon mehr als einmal mitbekommen, dass bei Pflegebedürftigen, die ins Heim müssen, eine Unterdeckung in vierstelliger Höhe bestand, also die Finanzen des Pflegebedürftigen die monatlichen Heimkosten um 1000 € und mehr unterschritten. Wenn ein Ehepartner da ist, tritt das Sozialamt dann natürlich an selbigen heran und verlangt von diesem die Übernahme dieser ungedeckten Heimkosten. Da ist nicht viel mit Selbstbehalt, weder hinsichtlich Einkommen noch hinsichtlich Vermögen. Ich finde das kein Kinkerlitzchen, zumal so ein Zustand ja Jahre und Jahrzehnte andauern kann. Der Versorgungsausgleich MUSS nicht viel kosten und den kann man ja unproblematisch ausschließen, aber ob es rechtlich zulässig ist, Unterhaltspflichten auch zu Lasten der Staatskasse komplett auszuschließen, würde ich mal in Frage stellen wollen (ich weiß es allerdings nicht).

Auf die Witwenrente werden andere Einkünfte übrigens möglicherweise angerechnet, also die bekommt man nicht unbedingt (in voller Höhe) ausgezahlt.

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Re: Wenn Du den Namen behältst wird das keiner merken

Antwort von kravallie am 05.10.2020, 8:50 Uhr

*Der Versorgungsausgleich MUSS nicht viel kosten und den kann man ja unproblematisch ausschließen*

in der Theorie kann man den notariell ausschließen, ja, ist aber auch nicht ganz billig und wer weiß, ob es dann nicht letztendlich in Zeiten der not nicht doch für nichtig erklärt wird?
MICH hat der Versorgungsausgleich 140€/Monat gekostet, plus die meine halbe betriebliche altersvorsorge, was ich noch nicht mal steuerlich geltend machen kann.

falls einer von uns ins heim müsste, ist weitestgehend schon jetzt vorgesorgt und was dann nicht geht und der andere zahlen müsste, ist halt dann so. gerade heute hörte ich etwas von maximal 700€ eigenanteil an heimkosten, habe aber nicht richtig hingehört, gebe ich zu (bayern5)
aber ja, ich weiß, die Staatskasse kommt lieber für unterhaltspflichtige väter auf, die sich armrechnen und keinen unterhalt zahlen.

und bei der Witwenrente: und wenn es nur 20€ sind, ist das schon mehr als 0. ich wäre für alles dankbar.

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Re: Wenn Du den Namen behältst wird das keiner merken

Antwort von Möhrchen am 05.10.2020, 9:48 Uhr

Ich dachte, Deine Rente wäre nicht unerheblich? Warum willst Du bewusst so viele Unsicherheiten eingehen? Lohnt sich das unterm Strich wirklich?!

Ich habe mich mit soetwas nicht auseinandergesetzt, ich bin da aber auch am liebsten unabhängig und niemand anderem gegenüber verpflichtet...

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Re: Wenn Du den Namen behältst wird das keiner merken

Antwort von kravallie am 05.10.2020, 10:07 Uhr

*Ich dachte, Deine Rente wäre nicht unerheblich?*
ja, ich habe dann 45 beitragsjahre und zwar nicht immer vz gearbeitet, aber ordentlich verdient. deswegen, im falle meines ablebens würde für meinen gatten sicher trotz aller möglichen abzüge mehr als 0 übrigbleiben.
*Warum willst Du bewusst so viele Unsicherheiten eingehen?*
ich finde das gar nicht unsicher und in der tat in dieser Konstellation absolutes win win. sie ist aber eben auch sehr speziell und nicht auf jeden übertragbar.
Problem ist, dass sich viele ganz verschämt eben keine Gedanken machen und die meisten sich auf die angeheirateten verlassen. hab ich auch mal....
unabhängig ist toll, aber es gibt auch unabhängig +.

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