Geschrieben von roza_soza am 14.05.2023, 8:42 Uhr |
Elterngeld: Antrag Verzicht Ausklammerung Mutterschutz
Guten Morgen,
Mein Mutterschutz wird ein paar Tage vor Monatsende beginnen. Ich werde in diesem Monat durch höheren Stellenumfang mehr verdienen als im selben Kalendermonat im Jahr davor und hätte diesen Monat entsprechend gerne im Bemessungszeitraum des Elterngeldes dabei.
Meine Idee war nun, auf ein paar Tage Mutterschutz zu verzichten und bis Monatsende regulär zu arbeiten.
Wie wäre es aber nun, wenn ich "pünktlich" in den Mutterschutz gege und stattdessen beantrage, den Monat bei der Elterngeldberechnung nicht auszuklammern? Würde dann für diesen Monat nur das Einkommen bis Beginn des Mutterschutztes genommen werden oder zählen auch die Mutterschaftsleistungen für diesen Monate als Einkommen?
Also wenn ich z.B. 1300 Euro Lohn erhalten und dann für den Mutterschutz 52 Euro Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und 148 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber, was davon würde dann als Grundlage dienen?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Im Internet werde ich nicht schlauer, wahrscheinlich suche ich falsch.
Danke!
Re: Elterngeld: Antrag Verzicht Ausklammerung Mutterschutz
Antwort von MamaausM2 am 14.05.2023, 11:45 Uhr
Deine Mutterschaftsleistungen zählen nicht, weil sie ja steuerfrei sind.
Nur dein erwirtschaftetes Einkommen zählt.
Re: Elterngeld: Antrag Verzicht Ausklammerung Mutterschutz
Antwort von roza_soza am 14.05.2023, 21:19 Uhr
Danke!
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