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Geschrieben von Millia1983 am 03.03.2019, 18:20 Uhr

Elterngeld nachträglich, zweite SW

Hallo Ihr Lieben

Tolles Forum habt ihr hier.
Ich habe versucht mich zum folgenden Thema schlau zu machen, doch ohne wirklichen Erfolg.

Meine Schwester hat einen 15 Monate alten Sohn und ist im 5 Monat schwanger.

Während der ersten Schwangerschaft hatte sie schon eine Hyperemesis Gravidarum und bei der zweiten jetzt auch.
am Ende der ersten Schwangerschaft hieß es, sie hätte eine Schwangerschaftsvergiftung und das Kind kam fast 4 Wochen zu früh.

Nun die Frage: wir dachten alle, sie hätte Elterngeld, Kindergeld etc alles beantragt.

Hatte sie aber nicht. In ihrer se ging es ihr so schlecht, sie hatte ja auch nachts und imSchlaf die Übelkeit gespürt.

Naja, kurzum:Kindergeld hat sie erst jetzt beantragt und rückwirkend für 6 Monate bekommen.

Wie sieht es mit dem Elterngeld aus? Sie war vor ihrer SW vollzeit tätig. Und eine Teil der Sw auch.

Ihr Mann war Vollzeit tätig. Ist aber jetzt seit einigen Wochen selbstständig.

Bisher hatten sie gar kein Elterngeld beantragt. Ist es nun zu spät?

Was können Sie machen?

Tut mir leid, falls die Frage schon mal gestellt wurde (habe es nicht gefunden) und tausend Dank im Voraus.

Liebste Grüße an Euch

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW

Antwort von Felica am 03.03.2019, 19:46 Uhr

Sie kann wenn nur noch EG Plus versuchen. EG kann man rückwirkend 3 Monate beantragen. Dazu aber morgen !!! zum Amt und das erledigen. Den EG Plus muss spätestens ab dem 14ten Monat durchgehend bezogen werden. Fraglich ob das jetzt noch möglich ist, trotz 3 Monate rückwirkend.

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Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW

Antwort von SunnyGirl!75 am 04.03.2019, 11:14 Uhr

Ich dachte Elterngeld Plus bekommt man nur wenn man während der Elternzeit zusätzlich arbeitet?!
Ich lese aus den Beitrag jetzt nicht raus ob nebenbei gearbeitet wird!
Wie man keine Elternzeit angefordet haben kann ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, wo die Betreffende doch vorher sogar VZ gearbeitet hat!
Sowas will bzw muss doch ein AG vor dem Wiedereinstieg wissen!

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Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW

Antwort von Felica am 04.03.2019, 12:41 Uhr

Nein, arbeiten ist keine Voraussetzung für EG Plus. Nur für die Partnerschaftsbonusmonate müssen beide Elternteile in dem Zeitraum in dem sie das bekommen entsprechend arbeiten. EG Plus ist wie Basis-EG davon ausgeschlossen.

Ich lese nichts davon das sie keine EZ angemeldet hat. Nur das sie scheinbar sich nicht um EG gekümmert hat. Sind ja verschiedene Dinge.

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Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW

Antwort von Millia1983 am 04.03.2019, 20:11 Uhr

Ich kenne mich mit Foren night aus, ich hoffe, ich bekomme das hin mit DEM Antworten

Meine Schwester ist so ein Mensch, der nie um Hilfe bittet sondern eher still leidet.
Sie hatte auch bei beiden Schwangerschaften zuerst stark abgenommen (bei der ersten 15kg).

Jetzt hat auch immer Msgenschmerzen und vieles mehr. Ich dachte, sie hatte das alles. Nur durch Zufall habe ich erfahren, dass sie das nicht beantragt hatte. Nicht genau wusste wann und wo.
Jeder einzelne Tag war eher so für sie, dass sie einfach ihr Kind versorgt haben wollte und versucht hatte den Haushalt so weit es geht zu führen.
Ich arbeite auch VZ und konnte nicht viel helfen. Und sie dachte, wenn man das von Anfang an nicht richtig macht, dann geht es sowieso nicht. Und sie ist ganz gut in Verdrängen, weshalb es wohl erst jetzt zur Sprache kam.

Euch auf jeden Fall vielen Dank. Das mit dem Elterngeld Plus klingt super. Ich bin gerade dabei Formulare zu drucken.

Ich danke viel vielmals. Ich berichte

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Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW

Antwort von SunnyGirl!75 am 05.03.2019, 12:37 Uhr

Ja das hatte ich mir schon gedacht, das deine Schwester da andere Sorgen hatte, da würde ich eher dem Mann den Vorwurf machen das er sich nicht drum gekümmert hat, wenn es ihr so schlecht ging! Das Elterngeld geht schließlich beide etwas an!
Aber das ist ja nun eh zu spät, vielleicht haben sie ja zumindest das Glück das wenigstens die 3 Monate rückwirkend Elterngeld reinkommt.

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