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Geschrieben von Maikäferchen2017 am 13.05.2019, 10:05 Uhr

Elterngeldhöhe bei Ländereien u. sonst. Einnahmen

Guten Morgen,
ich schildere mal kurz unser Anliegen. Vielleicht hat ja jemand von euch eine Ahnung davon oder weiß, an wen ich mich wenden könnte...
Wir planen demnächst ein zweites Baby. Nun sind wir am überlegen, ob wir den Hof, die Ländereien und Windpark, die momentan nur auf meinen Mann laufen, auf unser beider Namen schnellstmöglich umschreiben zu lassen. Würde das mein Elterngeld erhöhen? Ich hätte somit ja auch mehr Einkommen, als wenn ich "nur" meine 12 Std. die Woche arbeiten geh. Und wie genau würde das mit einbezogen werden? Wahrscheinlich nur mit der Hälfte der Einnahmen, da es auf beider Namen läuft? Oder nützt das Umschreiben jetzt eh nichts mehr, wenn wir in 2-3 Monaten schwanger werden sollten?
Kennt sich jm. aus?

 
6 Antworten:

Denkfehler!!!!

Antwort von Trini am 13.05.2019, 11:18 Uhr

Die Pacht läuft ja auch in der Elternzeit weiter, da sie nicht von deiner Arbeitsleistung abhängt.
Also ist sie auch nicht Elterngeld-wirksam.

Trini

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Re: Denkfehler!!!!

Antwort von Maikäferchen2017 am 13.05.2019, 11:30 Uhr

Bei unserem ersten Kind musste mein Mann aber bzgl. Windpark und Ländereien alles mögliche einreichen, weil es hieß, das dieses für seine 2 Monate Elternzeit auch mit einbezogen wird

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Echt???

Antwort von Trini am 13.05.2019, 12:40 Uhr

Eigentlich sollte man doch nur für Einkommen entschädigt werden, das durch die Elternzeit wegfällt.
Wenn er also den Hof nicht selber bewirtschaftet in der Zeit, muss er ja vom Elterngeld einen "Vertreter" bezahlen.

Wenn es aber Pacht/Miete und derartige Einkünfte sind, ist das sehr seltsam.

Trini

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Habe jetzt mal nachgelesen

Antwort von Trini am 13.05.2019, 17:22 Uhr

Es ist tatsächlich so, dass diese Art des Einkommens zählt, da du es aber nach Übertragung auf dich auch in der Elternzeit in gleicher Höhe beziehen würdest, mindert es wieder das Elterngeld.
Es zählt also doch nur dein wegfallender Lohn. Eigentlich hätte das auch bei deinem Mann so sein müssen.

https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

Trini

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Re: Habe jetzt mal nachgelesen

Antwort von Maikäferchen2017 am 13.05.2019, 18:03 Uhr

Hm komisch... Es wurden sogar Ende letzten Jahres noch eine detaillierte Aufstellung angefordert über seine Einnahmen und Ausgaben in den zwei Monaten. Da war der Elterngeldantrag schon lange durch und seine Monate 1,5 bzw. ein halbes Jahr her. Aber durch diese Aufstellung wurden dann nochmal ganze 7 Euro nachgezahlt

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Re: Elterngeldhöhe bei Ländereien u. sonst. Einnahmen

Antwort von Felica am 13.05.2019, 20:43 Uhr

Davon ab ändert sich der Bemesessungszeitraum wenn Selbstständigkeit. Statt das die 12 Monate vor Geburt dann zählen, ist es das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Wär wenn das Kind dieses Jahr geboren wird dann 2018. Kommst du dann auch nicht drum herum.

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