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Geschrieben von Sessl am 18.08.2019, 7:17 Uhr

Lohnfortzahlung

Hilfeeee , muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen wer er mich freistellt von der Arbeit wegen der Schwangerschaft?..

 
3 Antworten:

Re: Lohnfortzahlung

Antwort von Mutti69 am 18.08.2019, 9:47 Uhr

Wenn ich frei nehmen möchte, weil ich was vorhabe oder eine wichtige Verpflichtung und keinen Urlaub mehr habe oder es mehr ist, als mein Urlaub abdecken kann, dann kann man mit dem AG eine Freistellung vereinbaren. Und weil es dabei um das Privatvergnügen geht, ist das eher unbezahlt.

Es gibt auch bezahlte Freistellungen. Wenn mein AG mir kündigt und nicht möchte, dass ich noch weiter zur Arbeit erscheine, obwohl ich dazu bereit wäre. Dann kann er mich freistellen, muss aber weiter bezahlen.

Auf eine Schwangerschaft trifft das ja aber nicht zu.
Da greift das Mutterschutzgesetz. Du bist vor Kündigungen geschützt und deine Arbeit unterliegt, neben deinem Arbeitsvertrag auch schützenden Regeln, die der Gesetzgeber vorgibt.

Kann dein AG Dir keinen sicheren und ungefährlichen Arbeitsplatz für die Zeit der Schwangerschaft anbieten, kann er ein BV aussprechen.
In diesem Fall zählt er deinen Lohn weiter und erhält eine Rückvergütung über die Krankenkasse.

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/08/01/arbeiten-verboten-beschaeftigungsverbote-selbst-aussprechen/

Für zukünftige Fragen ist es hilfreich die Randbedingungen kurz anzureißen, dass macht es für alle einfacher.

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Re: Lohnfortzahlung

Antwort von sarahT am 18.08.2019, 11:26 Uhr

Fall bei meinem AG:
Mitarbeiterin verkündet die Schwangerschaft, AG stellt sie von der Arbeit frei, weil potentiell zu gefährlich, Gehalt muss weiter gezahlt werden, Betriebsarzt wird eingeschaltet und der entscheidet ob Beschäftigungsverbot oder weiter gearbeitet werden muss. So oder so muss der AG weiter zahlen.

Sprich mit deinem AG, was er genau mit frei stellen meint und frag nach, was das für dich für Konsequenzen hat. Je nach Auskunft kannst du dich dann weiter informieren.

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Re: Lohnfortzahlung - Antwort vom RUB-Forum

Antwort von dhana am 18.08.2019, 13:37 Uhr

Hallo,

es gibt Arbeitsplätze an denen eine Schwangerne nicht arbeiten darf - z.B. mit Radioaktivität oder besonderen Chemikalien.
Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft muss dich dann der Arbeitgeber von diesem Arbeitsplatz freistellen, um Mutter und Kind nicht zu gefährden - das ist an diesen Arbeitsplätzen in der Regel von vorher bekannt.
In größeren Firmen wird dann meist ein Ersatzarbeitsplatz (bei gleichem Gehalt) angeboten - in kleineren Firmen kann es zur kompletten Freistellung durch den Arbeitgeber kommen.
Der Schwangeren dürfen dadurch keine Lohneinbusen entstehen - sie ist ja nicht Krank und kann nicht mehr arbeiten.

Hat auch nichts mit einer Krankschreibung oder Arbeitsverbot durch einen Arzt zu tun - das ist eine komplett andere Schiene.

Nachlesen kann man das ganze im Mutterschutzgesetz
§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
§ 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung Arbeitsplatz, Arbeitsplatzwechsel, betriebliches Beschäftigungsverbot
§ 18 Mutterschutzlohn
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots .... erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn (durchschnittliches Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft)

Das Mutterschutzgesetz muss übrigens von jedem Arbeitgeber ausgelegt werden, der Frauen beschäftigt - muss also in deiner Firmal irgendwo ausgelegt sein, damit du jederzeit nachlesen kannst.
Du findest es auch im Internet.

Gruß Dhana

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