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Geschrieben von Huwi am 23.07.2020, 10:03 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Hallo,

ich bin deutscher Staatsbürger und habe am 7. Februar 2014 einen US-amerikanischen Staatsbürger geheiratet. Einige Tage später musste ich die USA verlassen und nach Hause nach Deutschland zurückkehren. Nicht lange danach trennten wir uns und einigten uns darauf, diese Ehe zu beenden, aber sieben Jahre später sind wir immer noch verheiratet.
Inzwischen habe ich seit einigen Jahren einen neuen festen Partner, er ist über alles informiert, und wir erwarten bald ein Kind. Die Ehe die ich in den USA geschlossen hatte, habe ich hier nie anerkennen lassen, unter anderem, weil ich bis heute keine Papiere dazu habe.
Wir haben keine Kinder zusammen oder sonst etwas, wir haben nicht einmal zusammen gelebt und ich habe ihn seit sieben Jahren nicht mehr gesehen.
Da im deutschen Gesetz aber festgehalten ist, das der, mit dem ich verheiratet bin automatisch die rechtliche Vaterschaft bekommt, weiß ich nun nicht wie sich das in meinem Fall gestaltet.
Der Vater ist definitiv zu 100% mein jetziger Partner und meine größte Angst ist das mir der andere mein Kind wegnimmt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 
11 Antworten:

warum lässt Du Dich denn nicht scheiden ?

Antwort von Ellert am 23.07.2020, 12:29 Uhr

dein ex und Du habt doch nichts von der Ehe

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von sarahT am 23.07.2020, 14:58 Uhr

Hallo,
bitte geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht und lass dich dazu beraten. Das sind die, die die Scheidungen machen und dir sagen können, wie es sich mit der Vaterschaftanerkennung und dem Noch-Ehemann und der im Ausland geschlossenen Ehe usw verhält.
Evtl kann die Ehe auf Grund der Geschichte kurzfristig annuliert werden. Keine Ahnung.
Ich weiß, dass eine Ehe nach dem Recht geschieden werden muss, nach dem sie geschlossen wurde. In eurem Fall also nach US.amerikanischem. Darin müsste sich der Anwalt evtl auskennen.Frag dich durch.
Dass dein Noch-Ehemann dir das Kind weg nimmt ist allerdings unmöglich. Du bekommst das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und: Wie soll der Herr in den USA davon Kenntnis bekommen, dass du ein Kind hast?
Sprich erst mal mit einem Anwalt und dann seht ihr weiter.
Alles Gute weiterhin für die Schwangerschaft!

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Felica am 23.07.2020, 15:18 Uhr

Aua, da würde ich schleunigst im Eilverfahren eine Scheidung machen lassen, besser gestern als heute. Das der andere das Kind wegnimmt, wäre dabei noch das kleinste Problem. Einfach weil absolut unwahrscheinlich. Aber solange wie ihr verheiratet seit, gilt der Ehemann als Vater, selbst dann wenn er es nicht ist. Und damit wäre das Kind US-Bürger. So jedenfalls mein Wissensstand.

Der Noch-Ehemann müsste erst die Vaterschaft anzweifeln damit der biologische Vater überhaupt als Vater eingetragen werden kann. Bis dahin ist der ohne alle Rechte. Wie willst du also zB an nötige Unterschriften vom Ehemann kommen um das Kind anzumelden, Gelder zu beantragen usw?

Also schleunigst klären. Auch in wie weit du die hier überhaupt anerkennen lassen musst.

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So viele Fehler in einem Posting

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.07.2020, 15:31 Uhr

Nein, die Ehe ist nicht automatisch nach dem Recht zu scheiden, nach dem sie geschlossen wurde. Wichtig ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit der Beteiligten und deren dauerhafter Wohnsitz. Meine in Nigeria geschlossene Ehe wurde problemlos in Deutschland nach deutschem Recht geschieden.

Ein Annullierung - noch dazu eine kurzfristige - ist unwahrscheinlich und im Zweifel komplizierter als eine Scheidung.

Wenn die Ehe tatsächlich auch nach deutschem Recht besteht, hat sie keinesfalls das alleinige Sorgerecht. Ein Ehemann hat immer automatisch das Sorgerecht für die Kinder, die seine Ehefrau während der Ehe bekommt.

Das einzige, was aus dieser Antwort tatsächlich was taugt: Der Rat, sich an einen Anwalt zu wenden. Dringend!

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Dazu noch...

Antwort von sarahT am 23.07.2020, 20:18 Uhr

Mmmm, merkwürdig. Dann hat die Anwältin, die mir erklärt hat, das Ehen immer nach dem Recht geschieden werden nach der sie geschlossen wurden mir wohl was falsches erzählt? Und der Herr, der nur die Tür des deutschen Gerichtssaales aufmachte und reinrief: Ich verstoße dich! und ging, ist immernoch verheiratet? Hat der Richter einen Fehler gemacht? Aber genauso ist es abgelaufen und die Ehe war damit geschieden. Zwar hat der deutsche Richter die rechtskräftige Scheidung dann in einem Beschuss festgestellt, aber hätte der Ehemann diesen Satz nicht gesagt wären die beiden immernoch verheiratet. Dass im Ausland geschlossene Ehen vor einem deutschen Gericht geschieden werden, wenn beide Eheleute hier leben ist so. Da gebe ich dir Recht. Und das amerikanische Recht wird dem deutschen da sehr ähnlich sein. Aber es spielt eine Rolle.
Und sie schreibt doch, dass die Ehe nie in Deutschland anerkannt wurde.
Und noch zum Sorgerecht: Ich habe nicht geschrieben, dass sie es automatisch bekommt. Sie kann und sollte das alleinige Sorgerecht direkt nach der Geburt beantragen. Mit den Argumenten die sie hat gehe ich davon aus, dass sie es bekommt. Da war ich in meiner Wortwahl wohl nicht präzise genug. Aber danke, das du mich darauf aufmerksam gemacht hast.

Egal. Wir können das hier eh nicht lösen. Ein Gericht muss angerufen werden und dazu muss ein Anwalt her.

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Re: Dazu noch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.07.2020, 13:13 Uhr

Ach, Schatzi. ich bezweifel doch gar nicht, daß es bei Euch so war. Aber IMMER stimmt halt nicht. Sonst wäre ich ja noch gar nicht rechtsgültig geschieden.

Tatsache ist: Bei der Frage, welches Recht für die Scheidung maßgeblich ist, ist nicht nur zu beachten, wo die Ehe geschlossen wurde. Es zählt auch, welche Staatsangehörigkeit die Ehepartner haben und wo sie ihren dauerhaften Wohnsitz haben oder hatten.

Ich nehme mal an, Du und Dein Ex hattet die gleiche Staatsangehörigkeit und habt auch in Eurer Heimat geheiratet? Dann gilt tatsächlich auch für die Scheidung das Recht des Heimatlandes, unabhängig davon, wo man aktuell wohnt. Bei binationalen Ehen - und das war bei mir der Fall, genauso wie bei der AP - ist es einfach anders. Fertig. Ist so. Da kannst Du Dich aufregen, bis der Arzt kommt. Google mal "Rom-III-Verordnung", wenn Du es mir nicht glaubst.

Ich bezweifle übrigens auch, daß ein Richter ihr "mal eben so" und unproblematisch das ASR zuspricht. Aber das ist natürlich reine Spekulation - genauso wie es reine Spekulation ist, daß Du es für unproblematisch hältst. Deine Aussage war also nicht nur unpräzise, sondern auch spekulativ.

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Re: Dazu noch...

Antwort von kevome* am 25.07.2020, 11:30 Uhr

Genau, meine in der Türkei geschlossene Ehe, wurde auch in D nach deutschem Recht geschieden

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von desireekk am 26.07.2020, 19:05 Uhr

Hast du überprüft ob der Ex nicht in den USA bereits die Scheidung eingereicht hat?
Check die county records.

Ich würde dem Ex sagen dass du wieder heiraten willst, nicht zwingend warum wenn es nicht sein muss.

Im den USA geht die Scheidung vermutlich schneller durch als in D (wobei mit Corona weiß man nie…) Aber dazu müsstest du vermutlich in die USA reisen (Machst du auch unter Corona als Ehegatte eines US Amerikanersjederzeit kannst), aber vielleicht ist das im Moment nicht angebracht.
Dadurch bleibt der Scheidung in Deutschland. Suche dir einen Anwalt der eine Ahnung von wie-nationalen Scheidungen hat.

Hast du noch Kontakt zu deinem Ex?
In welchem Bundesstaat lebt er?
Wo wurde die Ehe geschlossen?

Alles Gute!

Viele Grüße aus den USA, MA

D

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Huwi am 27.07.2020, 12:15 Uhr

Hi :)
Danke erstmal für die vielen Antworten.
Ich steh jetzt im Kontakt mit einer Anwältin in den USA, welche auch dort lebt und zugelassen ist, wo die Ehe geschlossen wurde. Heute abend erfahre ich mehr darüber wie es abläuft.
Die letzten Jahre hab ich ihm da drüben einfach geglaubt, wenn er sagte er besorgt die Papiere etc. und habe es selbst leider auch schleifen lassen. :(
Für einen Anwalt aus Deutschland benötige ich erst die Papiere, welche ich seit über einem Jahr versuche zubekommen, bevor etwas passieren kann. Ich hoffe das die Anwältin mir jetzt helfen kann und alles schnell von statten geht.
Und mal noch als Anmerkung: Wie alt/ rückschrittlich ist bitte dieses Gesetz, welches dem Ehemann automatisch die Vaterschaft zu spricht?!

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eigentlich ist es ja "normal"

Antwort von Ellert am 27.07.2020, 12:26 Uhr

dass eheliche Kinder vom Mann stammen,
nur hier würde jeder Vater schreien das ist nicht meines weil er keinen Unterhalt zahlen wollte...

Ich kenne fast nur Fälle wo spätestens wenn ein andere Mann und Schwangerschaft im Spiel sind ganz schnell eine Scheidung gewollt ist

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.07.2020, 14:59 Uhr

Wäre es wirklich sinnvoll, auch für jedes ehelich geborene Kind ein kompliziertes, langwieriges und teures Vaterschaftsanerkennungsverfahren zu durchlaufen? Die Jugendämter sind doch mit den Vaterschaftsanerkennungen für uneheliche Kinder schon komplett überfordert, rein kapazitätsmäßig, von den anderen (deutlich wichtigeren!) Aufgaben ganz zu schweigen.

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