Geschrieben von heutanonym am 24.10.2023, 17:22 Uhr |
Was kann man tun wenn man den gerichtlich ermittelten Verkehrswert einer...
... Immobilie für als zu hoch angesetzt einschätzt?
Ermittelt wurde der Wert aus Bodenrichtwert und einem Mix aus Brandversicherungswert und Baukostenindex für den Gebäudewert.
Der so ermittelte Verkehrswert liegt ca. 20% höher als der Wert, den Kenner des Immobilienmarktes für realistisch halten, alsoder Wert der realistischerweise aktuell erzielt werden könnte.
Wie kann man den ermittelten Wert anzweifeln, ist das sowas wie ein formloser Widerspruch, oder braucht das dann ein selbst beauftragtes Gutachten? Möglich wäre nur ein Kurzgutachten, ein Vollgutachten wäre viel zu teuer.
Re: bei der Grundsteuer oder wo ?
Antwort von heutanonym am 24.10.2023, 18:01 Uhr
Geht um Korrektur des Grundbuchs und Erbschaftssteuer
Re: Was kann man tun wenn man den gerichtlich ermittelten Verkehrswert einer...
Antwort von sarahT am 24.10.2023, 18:22 Uhr
Gegen ein Gutachten kann man Widerspruch einlegen. Auch gegen ein Immobiliengutachten.
Wenn ich es richtig verstehe gibt es ein gerichtsverfahren und in diesem wurde ein Gutachter beauftragt den Wert zu ermitteln. Dagegen kann man natürlich Widerspruch einlegen. Aber ohne konkrete Hinweise und nur vom Hörensagen wird das Gutachten nicht geändert. Da müsstet ihr wahrscheinlich was vorlegen, dass das Gutachten zu hoch ist.
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