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Geschrieben von Maikäferchen2017 am 13.03.2020, 7:45 Uhr

Welche Rechte hat man, wenn man keinen KiGa-Platz ab 3 bekommt?

Guten Morgen,
folg. Situation bei uns: letztes Jahr haben wir bereits keinen Krippenplatz bekommen, haben dann die Zeit mit den Omas überbrückt. War ja eine absehbare Zeit...
Jetzt ist rausgekommen, dass es für das Kindergartenjahr ab August viel zu wenige Plätze gibt. Normalerweise wird man, wenn man in seiner Wunscheinrichtung keinen Platz bekommt, innerhalb unserer Samtgemeinde (und die ist nicht klein) in einem anderen KiGa untergebracht wird. So war es bisher... Dieses Jahr soll es aber mehr Anmeldungen geben als Plätze in der gesamten Samtgemeinde vorhanden sind, d.h. es werden Absagen hageln. Mit "Anspruch auf einen Platz mit 3" ist dann nichts mehr...
Was für Rechte haben wir als Eltern denn jetzt? Hab schon was gehört mit Klage einreichen, sodass man seinen Arbeitsausfall erstattet bekommt, da in vielen Fällen ja ein Elternteil nun Zuhause bleiben muss.
Oder was könnte man noch machen?

 
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