Geschrieben von Balisa, 36. SSW am 24.10.2012, 23:01 Uhr |
@ Sonni
Huhu,
ich habe gestern doch tatsächlich die schriftliche Bestätigung meines AG auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes bekommen. Juhu
Das Geld bekomme ich sicher erst mit der nächsten Gehaltsabrechnung Anfang November.
Nun stand in dem Schreiben auch noch drin, dass mir noch Urlaubstage für die Mutterschutzzeit zustehen. Weißt du, was dann mit dem Urlaub passiert? Ich gehe ja nach dem Mutterschutz wieder 2 Jahre in Elternzeit (evtl. sogar dann Verlängerung auf 3 Jahre). In meinem Unternehmen darf man max. 3 Urlaubstage ins Folgejahr mitnehmen. Gibt es da irgendeine allg. Regel, was in meinem Fall mit dem Urlaub passiert?
Das Mutterschaftsgeld der KK hatte ich übrigens eine Woche nachdem ich die Bescheinigung abgeschickt hatte, auf dem Konto. Echt Super schnell!
Liebe Grüße und vielen Dank für deine tollen Tipps
Bianca
Re: @ Sonni
Antwort von Marsu76, 36. SSW am 25.10.2012, 11:32 Uhr
Hi, bin zwar nich Sonni,
aber ich denke, wir dürfen sie in der Regel mitnehmen. Ich darf es, habe auch noch vier TAge und hoffe, daß ich es noch schriftliche bekomme. Mündlich wurde mir gersagt, soll ich ruhig mitnhemen, damit ich gleich am Geburtstag meines Kindes nicht arbeiten muß und dann habe ich auch gleich noch Puffer für den Weihnachtsurlaub. Denn wir haben zwischen den Jahren immer Urlaub. Bei uns darf man normal keinen 'Urlaub mit ins neue Jahr nehmen. Das hier ist aber etwas anderes. Ich mache wie du wenn möglich zwei Jahre mit Aussict auf drei Jahre.
Gruß Marsu
Re: @ Sonni
Antwort von Sonni74LS, 36. SSW am 25.10.2012, 21:24 Uhr
Hallo Balisa,
schön, dass Du auch den Zuschuss zum MuSchG bekommst. Das freut mich.
Während der Mutterschutzfristen erwirbst Du auch wieder Anspruch auf Erholungsurlaub. Natürlich. Da hat dein AG recht... guck, das hat meiner überhaupt gar nicht bestätigt... aber es ist ja Gesetz (§ 17 MuSchG).
Zitat: Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Der Urlaub darf also nicht verfallen... du kannst den Urlaub nach der Elternzeit + bis zum Ende des Folgejahres noch nehmen. Wenn Du jetzt also bis 2014 (2 Jahre EZ) machst, darfst Du den Urlaub noch bis 31.12.2015 nehmen... das hat nichts mit den Urlaubsfristen deiner Firma zu tun.
Re: @ Sonni
Antwort von Balisa, 36. SSW am 25.10.2012, 23:08 Uhr
Danke euch für die Antworten. Na das ist ja prima, dann hab ich nach der Elternzeit noch ein bißchen Urlaubspuffer für Kindergeburtstag etc.