August 2019 Mamis

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Geschrieben von Küken_Glück, 17. SSW am 11.03.2019, 18:03 Uhr

Ab morgen wieder arbeiten

Ich arbeite als Kinderpflegerin in Vollzeit in der Kita und war nun erstmal 4 Wochen freigestellt. Ich hatte mich drauf eingestellt das ich nun Berufsverbot bekomme dies ist ja meist die Regel in diesem Bereich, aber nö am Freitag kam Post vom Labor das ich bis zum Mutterschutz weiter arbeiten kann.
Da war ich doch ziemlich überrascht

An alle die aktuell weiter berufstätig sind - dürft ihr Eure Vorsorgetermine vormittags bzw während der Arbeitszeit machen ?
Denn ich hab nun schon so einiges an Terminen innerhalb der eigentlichen Arbeitszeit ....will nicht erst 2 Wochen später abends dorthin.

Lg

 
17 Antworten:

Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von Silvie3010 am 11.03.2019, 18:34 Uhr

Ich denke mal das wird bestimmt kein Problem sein.... ist ja eigentlich normal un der SS

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von sternio am 11.03.2019, 18:52 Uhr

Das gehört zum Mutterschutzgesetz, dass dein Arbeitgeber dichh für Vorsorge etc. freistellen muss, soweit ich weiß

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von uriah am 11.03.2019, 19:59 Uhr

Das sollte doch normal sein, dass man auch während der Schwangerschaft seine Arbeitsleistung für sein Geld erbringt. Für mich war es ganz selbstverständlich, hatte allerdings keinen beruflichen Umgang mit Kindern. Ich durfte nur nicht mehr auf Baustellen und in Gefahrenbereiche gehen.

Was mich nur wundert: am Freitag kam Post vom Labor das ich bis zum Mutterschutz weiter arbeiten kann. Hat das denn das Labor entschieden, dass du weiterarbeiten kannst, oder hab ich da was falsch verstanden?

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von Maya816, 19. SSW am 11.03.2019, 20:10 Uhr

Dein Arbeitgeber muss dich für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen, ohne dass du die Zeit nacharbeiten musst oder das Gehalt gekürzt wird. Ich lege meine Termine immer auf früh morgens sodass ich max. 1 h später zur Arbeit komme.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von Sonnenblume1419, 18. SSW am 11.03.2019, 20:18 Uhr

Man hat ja ein Recht auf Freistellung für die Untersuchungen in der SS - da sollte eigentlich kein AG was dagegen sagen.
Ich würde halt versuchen, die Termine trotzdem möglichst passend zu deinen Arbeitszeiten zu legen. Ich hab meine z.B. immer recht früh morgens, so dass ich dann - wenn überhaupt - nur etwas später im Büro bin, als sonst.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von Küken_Glück, 17. SSW am 11.03.2019, 20:20 Uhr

Vielen Dank schonmal!
@Uriah: ich musste letzte Woche zum Betriebsarzt der mir Blut abnahm , diese Ergebnisse kamen aus dem Labor.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von uriah am 11.03.2019, 20:50 Uhr

Dann hat dir der Betriebsarzt sicher erklärt, dass du dann wieder arbeiten musst, wenn bestimmte Immunitäten positiv sind. Das Labor selber wird die Entscheidung nicht treffen, ob du arbeiten musst, richtig?

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von Felica am 11.03.2019, 21:57 Uhr

Hallo aus dem mai-bus. Das mit den freistellungen stimmt nur teils. Es gilt für arzttermine welche zeitlich nicht anders möglich sind. Wenn man also wegen dem zuckertest nüchtern morgens erscheinen muss, dann muss der AG einen morgens freistellen. Normale vorsorgetermine welche ja terminlich nicht so streng sind, soll man außerhalb der Arbeitszeit legen. Da kann der AG also durchaus ein Veto einlegen. Ich würde einfach mit dem AG reden was genau jetzt Sache ist und dann gegebenenfalls die Termine entsprechend verschieben. Sollte eigentlich kein Ding sein.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von HeyDu! am 11.03.2019, 22:54 Uhr

Hallo aus dem September,

schließe mich an. Wir haben Gleitzeit auf Arbeit von 06:00 bis 19:00 Uhr, wann man seine Sollzeit bringt ist dem AG egal aber bezahlte Freistellung / Stundengutschrift gibt es nicht.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von alenquer am 12.03.2019, 6:13 Uhr

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre schwangeren Mitarbeiterinnen für Untersuchungen, die die Schwangerschaft betreffen, bei vollem Lohn freizustellen. Auch ist die Arbeitnehmerin hinsichtlich der Vergütung so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie die Dauer der Freistellung gearbeitet hätte. Ein Ausgleich für die durch § 16 Satz 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) entstehenden Lohnkosten ist im Rahmen des Aufwendungsausgleichgesetzes (AAG) nicht vorgesehen. Somit trägt der Arbeitgeber die hieraus folgenden Kosten allein.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von alenquer am 12.03.2019, 6:16 Uhr

Natürlich kommt man, wenn möglich, seinem Arbeitgeber entgegen. Aber immer klappt das eben auch nicht. Dann kannst du, nach Absprache mit deinem Chef bzw. Kollegen, auch in der Arbeitszeit gehen.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von katlin, 19. SSW am 12.03.2019, 6:24 Uhr

Genau, so ist es auch

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von HeyDu! am 12.03.2019, 8:51 Uhr

Wer seine Arbeitszeit aber frei gestalten kann und keine starren Zeiten hat, hat trotzdem Pech. Glaubt es oder glaubt es nicht.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von HeyDu! am 12.03.2019, 8:57 Uhr

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Gleitzeit-und-Arztbesuche_137672.htm

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von Felica am 12.03.2019, 9:54 Uhr

Das stimmt nur teils und bezieht sich auf Untersuchungen welche nicht auch außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können. Wie ich schrieb, also zB eine Diabetestest bei dem man morgens nüchtern erscheinen muss. Die über die normale Vorsorgeuntersuchung hinausgehenden Termine dagegen ist jeder Schwangeren zumutbar in der Freizeit zu legen. Wären also die 3 Vorsorgeuntersuchung, der Diabetestest und medizinisch begründete Feindiagnostik welche darunter fallen, darüber weitere Untersuchungen dürften über das Mutterschutzgesetz nicht abgedeckt sein.

Das Problem der TE ist doch einfach das sie von etwas ausgegangen ist, nämlich dem BV, das sie nun nicht bekommt. Damit hätte sie so nie planen dürfen sondern erst die Entscheidung abwarten müssen. Die darüber hinaus auch jederzeit widerrufbar ist, selbst wenn sie ein BV bekommen hätte. Ihr persönliches Pech also. Es verwundert eh das vor Ablauf der ersten 12 Wochen so weit eine Terminplanung stattgefunden haben soll das alle Termine für die komplette Schwangerschaft stehen sollen. Auch wird der Arzt kaum so ausgebucht sein, das man da nicht mehr reagieren kann.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von Charly0815 am 12.03.2019, 10:20 Uhr

Also ICH habe auch beim ersten Termin SÄMTLICHE Termine bis ET vom Arzt, bzw. der Helferin vorgegeben bekommen. Da sind wirklich für mich unmögliche dabei, ich hätte auch gerne Randzeiten gehabt, habe ich aber nicht bekommen, sondern zumeist am späten Vormittag. Außerdem immer just an dem Tag, an dem ich nachmittags in der Grundschule unterrichte, ich also auch nicht mal eben wegbleiben kann... In unserer Gegend sind alle Frauenärzte so ausgebucht, dass keine neuen Patienten angenommen werden, wir werden darauf verwiesen, dass 1,5h Fahrt zumutbar seien. Da ich selbständig bin sind die Termine für mich zwar megaärgerlich, aber ich habe zumindest keinen unzufriedenen Chef im Nacken. Was ich aber damit sagen will: Doch, es gibt Fälle, wo die Termine komplett durchgeplant werden und auch Verlegungen insbesondere auf ‚günstigere‘ Zeiten nicht möglich sind.

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Re: Ab morgen wieder arbeiten

Antwort von Küken_Glück am 12.03.2019, 11:56 Uhr

Ich habe heute beim Frauenarzt angerufen es bleibt bei 11.30 Uhr früher oder später ist alles ausgebucht.

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