Geschrieben von Babyglück25 am 16.08.2015, 8:18 Uhr |
Alleiniges sorgerecht beantragen
Guten morgen ihr lieben,
Leider verschlechtert sich die Situation zu hause immer mehr. Mein Partner kümmert sich so gut wie nie um die kleine. Selbst wenn er nicht arbeitet unterstützt er mich überhaupt nicht. Weder in der Betreuung um sie noch im Haushalt. Ich bereue es tatsächlich das ich dem gemeinsamen sorgerecht zugestimmt habe, das haben wir noch vor der Geburt gemacht. Ich habe auch niemals damit gerechnet das er sich so entwickeln wird.
Unter welchen Umständen hat man Chancen das alleinige zu bekommen? "reicht" es da das sich der kv nicht um sein Kind kümmert?
Lg und schönen Sonntag
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von munito am 16.08.2015, 8:37 Uhr
Nein das reicht noch lange nicht aus ,es muss schön gravierende Sachsen sein.und selbst da musst du es beweisen.
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Kekspü am 16.08.2015, 8:41 Uhr
Nein, das ist kein Grund. Da muss er das Kind schlagen oder zu Hause ne Drogenküche einrichten usw. Nur weil er dich nicht unterstützt, gefährdet er das Kindswohl nicht und somit bleibt das geteilte Sorgerecht.
Da hilft wohl eher ne klare Absprache zwischen euch!
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Babyglück25 am 16.08.2015, 9:00 Uhr
Ist es denn im Sinne des Kindes das wenn er sich mal kümmert er sie in die wippe legt ohne Spielzeug und mit dem Rücken zu ihr am PC sitzt?!
Oder das er solche Sachen sagt wie "du bist doch selber schuld das sie auf der Welt ist dann kümmer dich auch!"
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Babyglück25 am 16.08.2015, 9:37 Uhr
Oder besser so: ab welchem Alter MUSS ich sie ihm alleine geben und auch bei ihm übernachten lassen?
Kann ich darauf bestehen das wenn er sie schon will er sich auch darum kümmern muss und sie nicht an seine verantwortungslose Mutter abschieben darf?!
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Kekspü am 16.08.2015, 9:45 Uhr
Nun, das ist natürlich nicht schön, aber sie tägt davon keinen Schaden. Damit wirst du beim Gericht leider nicht durchkommen.
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Kekspü am 16.08.2015, 9:46 Uhr
Gemeinsames Sorgerecht heißt, dass er die gleichen Recht hat wie du. Aber da ich kei. Rechtsexperte bin, würde ich dir vorschlagen, dass du dich diesbezüglich mal beim Jugendamt beraten lässt.
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Lotti03 am 16.08.2015, 10:11 Uhr
Nein, das reicht definitiv nicht aus.
Aber ihr wurdet bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Sorge doch dahingehend aufgeklärt, oder nicht?
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Marta81 am 16.08.2015, 10:23 Uhr
Wenn er sich nicht kümmert, dann ist es doch egal ob er das sorgerecht hat. Hast du dich denn jetzt getrennt oder wie versteh ich das, ?
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Jenny-AC am 16.08.2015, 14:14 Uhr
Hallo,
So weit ich dich verstehe steht ihr kurz vor der Trennung oder seid sogar schon getrennt und du machst dir Sorgen wie es ihr bei ihm geht wenn er sie hat?
Das was du beschreibst würde ich eher als Desinteresse deuten. Oder um es mal anders zu sagen: ich vermute das die Wahrscheinlichkeit das er sein Umgangsrecht wahrnimmt/einfordert sehr gering ist.
Zum Thema Sorgerecht an sich. Es gibt sehr wenige Momente in denen du tatsächlich seine Unterschrift brauchst. Vielleicht kannst du ihn überreden dir eine Vollmacht auszustellen?
Ich war in einer ähnlichen Situation. Kannst mir auch gerne eine Nachricht schicken.
Lg Jenny
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Catmu am 16.08.2015, 19:47 Uhr
Das kommt immer auf die Umstände im Einzelfall an.
Bei so kleinen tendiert man zu häufigeren, kürzeren Umgängen. Je nachdem ob du z. B. stillst ist es kürzer oder länger möglich. Und je nachdem in welchem Umfang umgangskontakte tatsächlich durchgeführt werden können.
Dass die Oma auch Umgang hat spricht nicht gegen einen Umgang an sich, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Sayana27. am 16.08.2015, 21:52 Uhr
Nein das reicht nicht aus, es muss etwas schwerwiegendes vorliegen...
Re: Alleiniges sorgerecht beantragen
Antwort von Aramia am 18.08.2015, 11:26 Uhr
Wenn er sich eh nicht kümmert dann hat er wahrscheinlich auch gar kein Interesse daran in Verantwortung genommen zu werden, sollte was unvorhergesehenes passieren.
Er kann natürlich jederzeit freiwillig auf das Sorgerecht verzichten. Vielleicht sollte ihr euch einfach mal hinsetzen, Tacheles reden und dann entscheiden, wie ihr weiter verbleiben wollt. Das sollte doch möglich sein.