Februar 2020 Mamis

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von mellomania, 6. SSW  am 01.07.2019, 15:54 Uhr

allgemeine info bv

ich arbeite täglich damit, daher gebe ich euch mal allgemeine infos.

wer möchte, dass das mutterschutzgesetz greift, muss den AG informieren.
DER und nur DER muss eine gefährdungsbeurteilung durchführen und schauen, ob er ersatztätigkeiten hat. wenn ja, müsst ihr diese annehmen. wenn nein spricht er ein bv aus. bis das geklärt ist seid ihr BEZAHLT !! zu hause.

lehrerin: AG ist der Schulleiter. auch hier, aus der klasse raus, in der GS wird der immunstatus überprüft und ggf abgeordnet, bei behinderten kindern (NICHT förderschülern!!) wird ebefalls geschaut ob andere Klasse. das alles macht der schulleiter.

NUR wenn med gründe da sind, wie blutungen etc, schreibt der gyn krank und wenn es sich nicht bessert stellt DER GYN das bv aus.
alles was den arbeitsplatz betrifft geht den gyn NICHTS AN. der DARF da gar kein bv ausstellen. und ein bv wünschen kann man sich nicht. ihr müsst ev. lohn zurückzahlen den ihr durch ein falsches bv erhalten habt.

wenn ihr fragen habt, kommt gerne auf mich zu. lasst euch da nicht ins boxhorn jagen, das kann blöd ausgehen.

 
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